Das Wichtigste in Kürze
- Bei der Minijob Steuer gilt 2025 die Grenze von 556 € pro Monat bzw. 6.672 € im Jahr.
- Für dich als Arbeitnehmer ist der Minijob in der Regel komplett steuerfrei – die Pauschsteuer von 2 % zahlt der Arbeitgeber.
- Es besteht Rentenversicherungspflicht (3,6 % Eigenanteil), von der du dich befreien lassen kannst.
- Über 556 € beginnt der Midijob-Übergangsbereich bis 2.000 € mit reduzierten Sozialabgaben.
Die Minijob Steuer sorgt bei vielen für Verwirrung: Muss ich das Geld versteuern? Wie viel bleibt netto übrig? Und was passiert, wenn ich mehr als 556 € verdiene? Die gute Nachricht vorweg: Für dich als Minijobber ist der Verdienst fast immer steuerfrei. In diesem Ratgeber erklären wir dir Schritt für Schritt, wie die Besteuerung 2025 funktioniert, welche Grenzen gelten, wann die Rentenversicherung greift und was du bei mehreren Jobs oder einem Minijob neben dem Hauptjob beachten musst.
Was ist ein Minijob und wie hoch ist die Minijob Steuer 2025?
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung. Entscheidend ist die Verdienstgrenze: 2025 darfst du im Durchschnitt bis zu 556 € pro Monat verdienen, also 6.672 € im Jahr. Diese Grenze ist dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt und steigt daher regelmäßig. Bei der Minijob Steuer gilt der Grundsatz: Der Arbeitgeber führt eine Pauschsteuer von 2 % an die Minijob-Zentrale ab, in der die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer bereits enthalten sind. Für dich als Arbeitnehmer bleibt der Verdienst dadurch in der Regel komplett steuerfrei – du musst ihn nicht einmal in deiner Steuererklärung angeben.
Wichtig ist, dass es sich um einen Durchschnittswert handelt: In einzelnen Monaten darfst du mehr verdienen, solange du übers Jahr die Grenze von 6.672 € nicht überschreitest. Ein unvorhersehbares Überschreiten (etwa durch eine Krankheitsvertretung) ist bis zu zweimal im Jahr erlaubt. Planbare Überschreitungen – zum Beispiel ein fest vereinbarter höherer Lohn in den Sommermonaten – zählen dagegen nicht als unvorhersehbar und können den Minijob-Status gefährden.
Man unterscheidet zwei Arten geringfügiger Beschäftigung: den 556-Euro-Minijob (geringfügig entlohnt) und den kurzfristigen Minijob. Bei letzterem spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle, dafür ist die Beschäftigung von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet. In diesem Ratgeber geht es vor allem um den klassischen 556-Euro-Minijob, den mit Abstand häufigsten Fall.
Pauschsteuer oder individuelle Versteuerung – wie läuft die Besteuerung?
Bei der Besteuerung eines Minijobs gibt es zwei Wege:
- Pauschale Versteuerung (Regelfall): Der Arbeitgeber zahlt 2 % Pauschsteuer. Damit ist alles abgegolten, für dich fallen keine Steuern an. Deine Steuerklasse spielt keine Rolle.
- Individuelle Versteuerung nach Lohnsteuerklasse: Alternativ kann der Arbeitgeber den Lohn über deine persönliche Steuerklasse abrechnen. In den Steuerklassen I bis IV bleibt der Minijob durch die niedrige Höhe meist ebenfalls steuerfrei. In Steuerklasse V oder VI kann jedoch Lohnsteuer anfallen.
In der Praxis wählen fast alle Arbeitgeber die Pauschsteuer, weil sie am einfachsten ist. Wie viel netto bei einem regulären Job übrig bleibt, kannst du mit unserem Brutto-Netto-Rechner überschlagen.
Abgaben im Minijob 2025 im Überblick
| Abgabe | Wer zahlt? | Höhe 2025 |
|---|---|---|
| Pauschsteuer (Lohn-, Kirchensteuer, Soli) | Arbeitgeber | 2 % |
| Pauschalbeitrag Krankenversicherung | Arbeitgeber | 13 % |
| Pauschalbeitrag Rentenversicherung | Arbeitgeber | 15 % |
| Rentenversicherung Eigenanteil | Arbeitnehmer | 3,6 % |
| Lohnsteuer für den Arbeitnehmer | – | 0 € (steuerfrei) |
Wie du siehst, trägt der Arbeitgeber den Großteil der Abgaben. Der einzige Betrag, der dir vom Lohn abgezogen werden kann, ist der Eigenanteil zur Rentenversicherung von 3,6 %.
Rentenversicherungspflicht und Befreiung im Minijob
Seit 2013 sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Das bedeutet: Vom Bruttolohn wird ein Eigenanteil von 3,6 % abgezogen, damit du die Differenz zum vollen Rentenbeitrag ausgleichst. Bei einem 556-Euro-Job sind das rund 20 € im Monat. Der Vorteil: Du erwirbst vollwertige Rentenansprüche, Zeiten zählen voll für Wartezeiten und du kannst Anspruch auf Reha-Leistungen oder Riester-Förderung haben.
Du kannst dich aber auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Dann bleibt dir der volle Lohn, du sammelst aber keine zusätzlichen Rentenpunkte. Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer des Minijobs und lässt sich nicht rückgängig machen. Für die meisten lohnt sich der kleine Eigenbeitrag, weil die Rentenansprüche und die Fördermöglichkeiten den Abzug in der Regel überwiegen.
Den Befreiungsantrag stellst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber, der ihn an die Minijob-Zentrale weiterleitet. Wichtig zu wissen: Ohne Befreiung wird der volle Rentenbeitrag von 18,6 % erreicht, wovon der Arbeitgeber 15 % pauschal trägt und du nur die Differenz von 3,6 % ausgleichst. Gerade für junge Menschen und Berufseinsteiger sind diese Beitragsmonate wertvoll, weil sie voll auf Wartezeiten für die spätere Rente, für eine Erwerbsminderungsrente oder für Rehabilitationsleistungen angerechnet werden. Wer dagegen ohnehin bereits umfassend abgesichert ist – etwa als Rentner oder als gut versorgter Zweitverdiener – kann die Befreiung durchaus in Erwägung ziehen.
Midijob: Der Übergangsbereich bis 2.000 Euro
Verdienst du mehr als 556 €, endet der Minijob – doch nicht sofort mit voller Abgabenlast. Zwischen 556,01 € und 2.000 € liegt der sogenannte Midijob- oder Übergangsbereich. Hier zahlst du zwar Sozialabgaben, aber zu einem reduzierten Satz, der langsam ansteigt. So wird verhindert, dass dir bei einem Euro mehr Verdienst plötzlich ein großer Teil des Netto weggenommen wird. Anders als beim Minijob bist du im Midijob voll sozialversichert (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) und der Verdienst ist nach deiner Steuerklasse zu versteuern. Für viele Beschäftigte ist der Midijob deshalb eine attraktive Möglichkeit, mehr zu verdienen, ohne beim Netto stark einzubüßen.
Ein Beispiel verdeutlicht den sanften Übergang: Direkt an der Grenze von rund 556 € liegt dein Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung bei etwa 11 % statt der vollen rund 20 %. Erst bei 2.000 € erreichst du den regulären Beitragssatz. Der Vorteil des Midijobs geht dabei über das höhere Netto hinaus: Du bist voll kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert und erwirbst vollwertige Rentenansprüche, obwohl du nur reduzierte Beiträge zahlst. Für die Rente werden nämlich die vollen Beiträge zugrunde gelegt. Wer also überlegt, seine Stunden aufzustocken, sollte den Midijob nicht als Nachteil, sondern oft als bessere Absicherung verstehen.
Mehrere Minijobs und Minijob neben dem Hauptjob
Hier lauern die häufigsten Fallstricke:
- Mehrere Minijobs: Du darfst mehrere Minijobs gleichzeitig haben, aber die Verdienste werden zusammengerechnet. Überschreitet die Summe die Grenze von 556 €, wird aus den Jobs eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
- Minijob neben dem Hauptjob: Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist ein Minijob abgabenfrei möglich. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist dann voll sozialversicherungspflichtig – nur die Rentenversicherung bleibt außen vor.
- Steuerklasse VI: Wird ein zweiter Job individuell versteuert, landet er in Steuerklasse VI mit höheren Abzügen. Die pauschale Versteuerung des ersten Minijobs schützt davor.
Praxisbeispiel: So rechnet Minijobberin Lena
Lena arbeitet neben ihrem Studium als Aushilfe in einem Café und verdient monatlich 500 €. Ihr Arbeitgeber wählt die Pauschsteuer. So sieht ihre Abrechnung aus:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Bruttolohn | 500,00 € |
| Lohnsteuer (Pauschsteuer trägt der Arbeitgeber) | 0,00 € |
| Eigenanteil Rentenversicherung (3,6 %) | −18,00 € |
| Nettolohn für Lena | 482,00 € |
Lena bleiben also 482 € netto. Ließe sie sich von der Rentenversicherung befreien, bekäme sie die vollen 500 € ausgezahlt – würde dafür aber keine zusätzlichen Rentenansprüche sammeln. Da sie im Jahr mit 6.000 € klar unter der Grenze von 6.672 € bleibt, ist ihr Minijob unproblematisch. Weil ihr Café-Job pauschal versteuert wird, muss Lena den Verdienst auch nicht in einer Steuererklärung angeben – selbst wenn sie später eine für ihr Studium oder eine Erstattung abgibt. Nähme sie zusätzlich einen zweiten Minijob an, käme sie mit 500 € plus dem neuen Lohn schnell über die 556-Euro-Grenze und beide Jobs würden zusammengerechnet sozialversicherungspflichtig.
Häufige Fehler beim Minijob
- Jahresgrenze übersehen: Wer in einzelnen Monaten mehr verdient, muss die 6.672 € im Jahr im Blick behalten, sonst rutscht der Job in die Sozialversicherungspflicht.
- Mehrere Minijobs nicht melden: Verschwiegene Zweitjobs führen zu Nachzahlungen, wenn die Minijob-Zentrale die Verdienste zusammenrechnet.
- Vorschnelle Befreiung von der Rente: Der kleine Eigenanteil sichert dir volle Rentenansprüche – die Befreiung lohnt sich nur selten.
- Minijob in der Steuererklärung angeben: Pauschal versteuerter Minijoblohn gehört nicht in die Steuererklärung und würde sonst fälschlich doppelt erfasst.
Fazit
Der Minijob ist eine der unkompliziertesten Verdienstformen: Bis 556 € im Monat bleibt dein Lohn 2025 für dich steuerfrei, die Pauschsteuer zahlt der Arbeitgeber. Nur der Eigenanteil zur Rentenversicherung wird abgezogen – und sichert dir dafür wertvolle Ansprüche. Wer mehr verdienen möchte, findet im Midijob bis 2.000 € eine faire Anschlusslösung. Achte vor allem auf die Jahresgrenze und auf die Zusammenrechnung mehrerer Jobs. Weitere Ratgeber rund um Abgaben findest du in unserer Kategorie Steuern.

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