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Flugverspätung Entschädigung: bis zu 600 € nach EU-Recht

Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden steht Ihnen nach EU-Verordnung 261/2004 eine Entschädigung von 250 bis 600 € zu. Alle Beträge nach Distanz, die Bedingungen und wie Sie sie durchsetzen.

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Flugverspätung Entschädigung: bis zu 600 € nach EU-Recht
1 Minute Überblick
  • Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung sind 250 bis 600 € Entschädigung möglich.
  • Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis.
  • Keine Zahlung bei echten außergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter).
  • Ansprüche gelten bis zu 3 Jahre rückwirkend – und lassen sich selbst kostenlos stellen.

Bei einer Flugverspätung ab drei Stunden haben Sie nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 € – unabhängig vom Ticketpreis. Auch bei Annullierung oder Überbuchung gibt es Geld. Hier erfahren Sie, wann und wie viel Ihnen zusteht.

Flugverspätung Entschädigung: die Beträge nach Distanz

FlugdistanzEntschädigung
bis 1.500 km250 €
1.500 bis 3.500 km400 €
über 3.500 km600 €

Entscheidend ist die Ankunftsverspätung am Endziel: Sie muss mindestens drei Stunden betragen. Bei Langstrecken über 3.500 km kann die Airline den Betrag bei einer Verspätung zwischen drei und vier Stunden auf 300 € halbieren.

Wann habe ich Anspruch?

  • Der Flug startet in der EU (jede Airline) oder landet in der EU (nur EU-Airline).
  • Die Ankunft am Ziel ist mindestens 3 Stunden verspätet.
  • Die Verspätung liegt im Verantwortungsbereich der Airline (z. B. technischer Defekt, Personalmangel).

Auch bei Annullierung (kurzfristig, ohne gleichwertigen Ersatzflug) und bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung gelten dieselben Beträge.

Wann gibt es keine Entschädigung?

Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen, die die Airline nicht beeinflussen kann: schweres Unwetter, Streiks Dritter (z. B. Flugsicherung), politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken. Ein normaler technischer Defekt zählt nicht als außergewöhnlicher Umstand – hier müssen Airlines zahlen.

So setzen Sie Ihren Anspruch durch

  1. Belege sichern: Bordkarte, Buchung und die tatsächliche Ankunftszeit notieren.
  2. Airline anschreiben: Fordern Sie die Entschädigung schriftlich unter Nennung von Flugnummer und Datum.
  3. Frist beachten: Ansprüche verjähren in Deutschland erst nach drei Jahren zum Jahresende.

Sie können den Anspruch selbst und kostenlos stellen. Fluggasthelfer-Portale übernehmen das gegen eine Provision von meist 20–30 %. Weitere Verbraucher-Ratgeber finden Sie in unseren Ratgebern.

Häufig gestellte Fragen

Ab wie vielen Stunden Verspätung gibt es eine Entschädigung?

Ab drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel. Die Höhe liegt je nach Distanz bei 250, 400 oder 600 €.

Bekomme ich auch bei Streik Geld?

Bei einem Streik des eigenen Airline-Personals meist ja, bei Streiks Dritter (z. B. Flugsicherung, Flughafen) in der Regel nicht – das zählt als außergewöhnlicher Umstand.

Wie lange kann ich die Entschädigung fordern?

In Deutschland bis zu drei Jahre rückwirkend – jeweils bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Flug.

Kostet die Durchsetzung Geld?

Nein, direkt bei der Airline ist es kostenlos. Portale nehmen eine Erfolgsprovision, wenn sie den Anspruch für Sie durchsetzen.

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Sarah Klein
Sarah Klein
Author & editorial team · Geprüft von Markus Weber

Sarah Klein schreibt praxisnahe Geld-Ratgeber für TopicDrill · Alle anzeigen →

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