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Grundfreibetrag 2026: 12.348 € steuerfrei – was das für Ihr Netto bedeutet

2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 € (24.696 € für Ehepaare). Was sich ändert, wer profitiert und wie sich das auf Ihr Nettogehalt auswirkt.

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Grundfreibetrag 2026: 12.348 € steuerfrei – was das für Ihr Netto bedeutet
1 Minute Überblick
  • Der Grundfreibetrag steigt 2026 um 252 € auf 12.348 € (24.696 € für Ehepaare).
  • Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt komplett einkommensteuerfrei.
  • Die Erhöhung hebt das Netto fast aller Arbeitnehmer leicht an.
  • Auch Rentner, Studenten und Minijobber profitieren.

Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, auf den keine Einkommensteuer anfällt – das steuerfreie Existenzminimum. 2026 steigt er auf 12.348 € für Ledige und 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare. Das sind 252 € mehr als 2025 und sorgt bei fast allen Arbeitnehmern für ein leicht höheres Netto.

Grundfreibetrag 2026: die aktuellen Werte

JahrLedigeEhepaare (Zusammenveranlagung)
202411.784 €23.568 €
202512.096 €24.192 €
202612.348 €24.696 €

Erst auf jeden Euro oberhalb des Grundfreibetrags wird Einkommensteuer fällig – beginnend mit dem Eingangssteuersatz von 14 %.

Was bedeutet der Grundfreibetrag für Ihr Netto?

Weil ein größerer Teil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt, sinkt die Lohnsteuer geringfügig – Ihr Nettogehalt steigt also 2026 auch ohne Gehaltserhöhung leicht an. Die Entlastung fällt bei den meisten im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich pro Jahr aus, gemeinsam mit der Anpassung des Steuertarifs (Abbau der „kalten Progression“).

Wie viel netto bei Ihrem Bruttogehalt konkret übrig bleibt, können Sie mit unseren Brutto-Netto-Tabellen nachsehen – dort ist der Grundfreibetrag 2026 bereits eingerechnet.

Wer profitiert vom Grundfreibetrag?

  • Arbeitnehmer: Der Freibetrag ist automatisch in die Lohnsteuer eingearbeitet – Sie müssen nichts tun.
  • Rentner: Liegt die steuerpflichtige Rente unter dem Grundfreibetrag, fällt keine Steuer an.
  • Studenten und Minijobber: Wer im Jahr unter 12.348 € verdient, zahlt keine Einkommensteuer und bekommt einbehaltene Lohnsteuer über die Steuererklärung zurück.
  • Selbstständige: Auch hier bleibt der Gewinn bis zum Grundfreibetrag einkommensteuerfrei.

Grundfreibetrag und Steuerklasse

Der Grundfreibetrag ist in den Steuerklassen I bis IV bereits berücksichtigt. Nur in Steuerklasse V und VI wird er nicht angewandt – deshalb ist der Lohnsteuerabzug dort besonders hoch. Paare sollten ihre Steuerklassen-Kombination deshalb bewusst wählen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.348 € für Ledige und 24.696 € für zusammenveranlagte Ehepaare – 252 € mehr als 2025.

Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein. Er ist automatisch in den Lohnsteuertarif und in jede Steuerberechnung eingearbeitet. Sie müssen nichts gesondert beantragen.

Zahle ich unter dem Grundfreibetrag gar keine Steuer?

Auf die Einkommensteuer bezogen: ja. Bis 12.348 € zu versteuerndem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Sozialabgaben (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sind davon aber unabhängig.

Gilt der Grundfreibetrag pro Person?

Ja. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt er sich entsprechend auf 24.696 €.

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Anna Schmidt
Anna Schmidt
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