- Der Plan würde die Steuerklassen 3 und 5 durch das „Faktorverfahren“ in Klasse 4 ersetzen.
- An der gesamten Jahressteuer eines Paares ändert sich dadurch nichts – nur an der monatlichen Aufteilung.
- Geplant war 2030, gestrichen aus dem Gesetz 2024 – die Reform liegt auf Eis.
- Sie können die Steuerklasse schon heute jederzeit selbst wechseln.
Kaum ein Steuerthema wird so viel gesucht wie die geplante Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5. Wichtig vorab: Die Reform ist nicht in Kraft – sie war für 2030 geplant und wurde Ende 2024 aus dem Gesetz gestrichen. 2026 gelten die Steuerklassen 3 und 5 unverändert weiter. Hier ist der aktuelle Stand und was Sie schon heute tun können.
Was war geplant?
Die Bundesregierung wollte die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 abschaffen und alle betroffenen Ehepaare in die Steuerklasse 4 mit Faktor überführen. Das sogenannte Faktorverfahren verteilt die Lohnsteuer zwischen den Partnern gerechter – jeder zahlt monatlich ungefähr den Anteil, der seinem eigenen Einkommen entspricht.
Würde das Paar dadurch mehr Steuern zahlen?
Nein. Das ist der wichtigste Punkt: An der gesamten Jahressteuer eines Ehepaares ändert die Reform nichts. Das Ehegattensplitting bleibt erhalten. Es verschiebt sich nur die monatliche Aufteilung zwischen den Partnern – am Ende des Jahres kommt über die Steuererklärung dasselbe heraus. Wer heute in Steuerklasse 3 ein hohes Netto hat, würde monatlich etwas weniger bekommen, der Partner in Klasse 5 dafür deutlich mehr.
Aktueller Stand 2026
- Das Faktorverfahren für alle sollte ursprünglich zum 1. Januar 2030 starten.
- Die Regelung wurde im Dezember 2024 aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz gestrichen.
- Nach dem Bruch der Regierungskoalition liegt das Vorhaben auf Eis; ein neuer Termin steht nicht fest.
- Für 2026 gilt: Die Steuerklassen 3, 4 und 5 bestehen unverändert weiter.
Man sollte die Reform daher als geplant, aber gestoppt verstehen – nicht als beschlossene Sache.
Was Sie schon heute tun können
Unabhängig von der Reform können Sie Ihre Steuerklasse jederzeit selbst anpassen:
- Steuerklasse wechseln: Ehepaare können mehrmals im Jahr die Kombination wechseln – ein formloser Antrag beim Finanzamt (bzw. über ELSTER) genügt.
- Faktorverfahren freiwillig nutzen: Die Steuerklasse 4 mit Faktor gibt es schon heute auf Antrag – wer die gerechtere monatliche Aufteilung will, kann sie sofort wählen.
- Kombination durchrechnen: Ob sich 3/5 oder 4/4 für Sie lohnt, hängt vom Einkommensunterschied ab. Vergleichen Sie die Varianten in unserem Steuerklassen-Überblick und sehen Sie im Netto-Vergleich, was jeweils übrig bleibt.
Merke: Die Steuerklasse bestimmt nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Steuerlast. Die wird immer erst mit der Steuererklärung final abgerechnet.
Häufig gestellte Fragen
Werden die Steuerklassen 3 und 5 2026 abgeschafft?
Nein. 2026 gelten die Steuerklassen 3 und 5 unverändert. Die geplante Umstellung auf das Faktorverfahren war für 2030 vorgesehen und wurde Ende 2024 aus dem Gesetz gestrichen.
Würde ich durch die Reform mehr Steuern zahlen?
Nein. Die gesamte Jahressteuer eines Paares bleibt gleich. Es ändert sich nur, wie die Lohnsteuer monatlich zwischen den Partnern aufgeteilt wird.
Was ist die Steuerklasse 4 mit Faktor?
Ein Verfahren, bei dem jeder Partner monatlich ungefähr den Steueranteil zahlt, der seinem Einkommen entspricht. Es sorgt für eine gerechtere Aufteilung und lässt sich schon heute freiwillig beim Finanzamt beantragen.
Kann ich meine Steuerklasse jetzt schon wechseln?
Ja. Ehepaare können die Steuerklassen-Kombination mehrmals pro Jahr wechseln – per Antrag beim Finanzamt oder über ELSTER.
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