Das Wichtigste in Kürze
- Das Basiselterngeld ersetzt in der Regel 65 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor der Geburt; bei niedrigen Einkommen steigt die Ersatzrate auf bis zu 67 %.
- Der Mindestbetrag liegt bei 300 € pro Monat – auch ohne vorheriges Einkommen.
- Der Höchstbetrag des Basiselterngelds beträgt 1.800 € pro Monat.
- Ausgezahlt wird für 12 Monate, mit zwei zusätzlichen Partnermonaten für 14 Monate; ElterngeldPlus verdoppelt die Bezugsdauer bei halbem Betrag.
Sobald ein Kind unterwegs ist, stellt sich für die meisten Familien eine sehr konkrete Frage: Wie viel Elterngeld bekomme ich, wenn ich nach der Geburt zu Hause bleibe? Genau diese Frage beantwortet unser Elterngeld-Rechner 2025. Sie geben Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen vor der Geburt ein und wählen die Bezugsvariante – der Rechner ermittelt sofort Ihre Ersatzrate und Ihr monatliches Basiselterngeld, sauber gedeckelt zwischen 300 € und 1.800 €. Alle Berechnungen laufen direkt in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen oder gespeichert (DSGVO-freundlich). So können Sie Ihre Elternzeit realistisch planen, bevor Sie den Antrag stellen.
Was ist das Elterngeld?
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die das wegfallende Einkommen nach der Geburt eines Kindes teilweise ausgleicht. Es soll Müttern und Vätern ermöglichen, sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um ihr Kind zu kümmern, ohne in finanzielle Not zu geraten. Anspruch haben Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, mit dem Kind in einem Haushalt leben, nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeiten und ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Das Elterngeld ist damit kein Almosen, sondern eine Lohnersatzleistung – vergleichbar mit dem Prinzip von Kranken- oder Arbeitslosengeld, nur bezogen auf die Familienphase.
Es gibt drei Varianten: das Basiselterngeld, das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus. Alle drei bauen auf demselben Grundbetrag auf, unterscheiden sich aber in Bezugsdauer und Höhe. Der Rechner konzentriert sich auf das Basiselterngeld, weil es die Grundlage für alle weiteren Varianten bildet. Wer sein Basiselterngeld kennt, kann anschließend leicht abschätzen, was ElterngeldPlus oder der Partnerschaftsbonus im eigenen Fall bedeuten.
Anspruch auf Elterngeld haben übrigens nicht nur Angestellte, sondern auch Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Studierende sowie Erwerbslose. Bei Selbstständigen wird als Bemessungszeitraum in der Regel das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr herangezogen, nicht die zwölf Monate vor der Geburt. Auch Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, erhalten das Elterngeld – dann in Höhe des Mindestbetrags von 300 € pro Monat. Das Elterngeld ist zudem steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, mit dem Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen belastet wird. Das kann bei der Steuererklärung zu einer Nachzahlung führen – ein Punkt, den viele Familien unterschätzen.
Wie funktioniert der Elterngeld-Rechner?
Der Elterngeld-Rechner arbeitet in wenigen, nachvollziehbaren Schritten. So gehen Sie vor:
- Nettoeinkommen eingeben: Tragen Sie Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt ein. Bei Angestellten ist das in der Regel das Nettogehalt laut Lohnabrechnung, bereinigt um Einmalzahlungen.
- Bezugsvariante wählen: Entscheiden Sie, ob Sie 12 Monate allein beziehen oder mit zwei Partnermonaten auf 14 Monate kommen möchten.
- Ersatzrate ablesen: Der Rechner bestimmt automatisch Ihre Ersatzrate – meist 65 %, bei geringem Einkommen bis zu 67 %.
- Ergebnis prüfen: Sie sehen sofort Ihr monatliches Basiselterngeld sowie eine Hochrechnung über die gesamte Bezugsdauer und einen ElterngeldPlus-Vergleichswert.
Das Ergebnis ist eine vereinfachte Schätzung. Die tatsächliche Berechnung durch die Elterngeldstelle berücksichtigt zusätzlich Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach pauschalierten Werten sowie den individuellen Bemessungszeitraum. Für die Planung Ihrer Elternzeit liefert der Rechner aber einen sehr guten Orientierungswert.
Höhe & Ersatzrate berechnen
Die Höhe des Basiselterngelds richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen vor der Geburt und der daraus abgeleiteten Ersatzrate. Je niedriger das vorherige Einkommen, desto höher der prozentuale Ausgleich – so werden Geringverdienende stärker unterstützt. Anschließend wird der errechnete Betrag auf einen Mindestbetrag von 300 € und einen Höchstbetrag von 1.800 € begrenzt.
| Durchschnittliches Netto vor Geburt | Ersatzrate | Basiselterngeld / Monat |
|---|---|---|
| 400 € | 67 % | 300 € (Mindestbetrag greift) |
| 1.000 € | 67 % | 670 € |
| 1.100 € | 66 % | 726 € |
| 1.200 € | 65 % | 780 € |
| 1.500 € | 65 % | 975 € |
| 1.800 € | 65 % | 1.170 € |
| 2.770 € und mehr | 65 % | 1.800 € (Höchstbetrag greift) |
Die Logik dahinter: Bei einem Netto ab 1.200 € gilt die Standardrate von 65 %. Sinkt das Einkommen unter 1.000 €, steigt die Rate auf 67 %. Im Bereich dazwischen wird die Ersatzrate gleitend angepasst, sodass niemand an einer harten Stufe verliert. Weil das Basiselterngeld bei rund 2.770 € Netto den Höchstbetrag erreicht, bringt ein noch höheres Einkommen keinen weiteren Aufschlag – die Deckelung bei 1.800 € gilt für alle Gutverdienenden gleichermaßen.
Ein weiterer Faktor kann das Elterngeld erhöhen: der Geschwisterbonus und der Mehrlingszuschlag. Leben bereits ältere Geschwisterkinder im Haushalt, steigt das Elterngeld um 10 %, mindestens aber um 75 € pro Monat. Bei Zwillingen oder Drillingen kommen für jedes weitere Kind 300 € monatlich obendrauf. Diese Zuschläge bildet der vereinfachte Rechner nicht ab – sie kommen im echten Bescheid der Elterngeldstelle aber zu Ihrem Grundbetrag hinzu und können das Familienbudget spürbar entlasten. Prüfen Sie deshalb im Antrag genau, ob Sie Anspruch auf einen dieser Bonusbeträge haben.
Praxisbeispiel: Elterngeld von Lena aus Leipzig
Lena ist 31, arbeitet als Angestellte und erwartet ihr erstes Kind. In den zwölf Monaten vor der Geburt verdiente sie durchschnittlich 1.800 € netto im Monat. Sie möchte 12 Monate Elternzeit nehmen; ihr Partner ergänzt zwei Partnermonate, sodass die Familie insgesamt auf 14 Monate Bezug kommt. So sieht ihre Rechnung aus:
| Position | Wert |
|---|---|
| Durchschnittliches Netto vor Geburt | 1.800,00 € |
| Ersatzrate | 65 % |
| Basiselterngeld (rechnerisch: 1.800 € × 65 %) | 1.170,00 € |
| Mindest-/Höchstbetrag | zwischen 300 € und 1.800 € → kein Deckel |
| Basiselterngeld pro Monat | 1.170,00 € |
| Bezugsdauer (mit 2 Partnermonaten) | 14 Monate |
| Elterngeld gesamt | 16.380,00 € |
Lena erhält also 1.170 € pro Monat. Entscheidet sie sich stattdessen für ElterngeldPlus, halbiert sich der Monatsbetrag auf rund 585 €, dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer – ideal, wenn sie früh wieder in Teilzeit einsteigen möchte. Genau diese Werte spielt der Rechner oben aus, wenn Sie 1.800 € Netto eingeben.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus vs. Partnerschaftsbonus
Die drei Varianten lassen sich flexibel kombinieren. Der Unterschied liegt vor allem in der Bezugsdauer und darin, wie gut sie sich mit einer Teilzeittätigkeit vertragen:
- Basiselterngeld: Der Klassiker – bis zu 12 Monate, mit zwei Partnermonaten 14 Monate. Es eignet sich am besten, wenn ein Elternteil in den ersten Monaten gar nicht oder nur wenig arbeitet.
- ElterngeldPlus: Ein Basiselterngeld-Monat wird in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt. Der monatliche Betrag ist etwa halb so hoch, dafür bezieht man doppelt so lange. Besonders attraktiv für Eltern, die früh wieder in Teilzeit einsteigen, weil das Teilzeiteinkommen den ElterngeldPlus-Anspruch nur begrenzt kürzt.
- Partnerschaftsbonus: Zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit (24 bis 32 Wochenstunden) arbeiten. Er belohnt eine partnerschaftliche Aufteilung von Beruf und Kinderbetreuung.
In der Praxis kombinieren viele Familien die Varianten: einige Monate Basiselterngeld direkt nach der Geburt, danach ElterngeldPlus während der Teilzeitphase und zum Abschluss der Partnerschaftsbonus. Wer sein monatliches Budget im Blick behalten möchte, sollte parallel mit unserem Brutto-Netto-Rechner das Teilzeit-Nettoeinkommen durchspielen.
Elterngeld & Einkommensgrenze (175.000 €)
Seit April 2024 gilt eine strengere Einkommensgrenze: Paare und Alleinerziehende, deren zu versteuerndes Einkommen im maßgeblichen Zeitraum über 175.000 € liegt, haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Damit will der Gesetzgeber die Leistung stärker auf Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen konzentrieren. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor der Geburt, nicht das Bruttogehalt und nicht das Nettoeinkommen, mit dem der Rechner die Höhe bestimmt.
Wichtig ist die Unterscheidung: Die 175.000-€-Grenze entscheidet über das Ob des Anspruchs, das durchschnittliche Netto über die Höhe. Wer die Grenze überschreitet, erhält gar kein Elterngeld – unabhängig davon, wie hoch die Ersatzrate rechnerisch wäre. Wer sein Familienbudget grundsätzlich optimieren möchte, findet weitere Anregungen in unserer Rubrik Geld sparen.
Antrag & Fristen
Elterngeld gibt es nur auf Antrag – es wird nicht automatisch ausgezahlt. Zuständig sind die Elterngeldstellen der Länder; in vielen Bundesländern ist der Antrag inzwischen digital über ElterngeldDigital möglich. Beachten Sie diese Punkte:
- Frist: Elterngeld wird rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang gezahlt. Stellen Sie den Antrag daher zügig nach der Geburt.
- Unterlagen: Geburtsurkunde (Original mit Verwendungszweck „Elterngeld“), Einkommensnachweise der zwölf Monate vor der Geburt, Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit sowie ggf. die Bescheinigung über Mutterschaftsleistungen.
- Mutterschaftsgeld: In den ersten Wochen nach der Geburt wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet. Diese Monate gelten in der Regel als bereits verbrauchte Basiselterngeld-Monate der Mutter.
- Aufteilung festlegen: Im Antrag legen Eltern fest, wer welche Monate bezieht. Eine spätere Änderung ist zwar möglich, aber aufwendig – planen Sie die Aufteilung daher vorab gemeinsam.
Tipp: Nutzen Sie die Schwangerschaft, um Ihre Zahlen frühzeitig durchzurechnen. So wissen Sie vor dem Antrag, welche Kombination aus Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus für Ihre Familie am meisten Sinn ergibt. Weitere Hintergründe und Checklisten finden Sie in unserem Ratgeber.
Fazit: Elternzeit sicher planen
Der Elterngeld-Rechner gibt Ihnen in Sekunden eine belastbare Orientierung, wie viel finanzieller Spielraum Ihnen nach der Geburt bleibt. Merken Sie sich die vier Eckwerte: Das Basiselterngeld ersetzt rund 65 % Ihres Nettoeinkommens, es beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 €, und es läuft 12 Monate – mit Partnermonaten 14 Monate. Weil das Elterngeld eine Lohnersatzleistung ist, lohnt es sich, den Bemessungszeitraum, die Steuerklasse und die Aufteilung zwischen den Partnern frühzeitig zu durchdenken. Spielen Sie im Rechner ruhig mehrere Szenarien durch – so treffen Sie eine fundierte Entscheidung, bevor Sie den Antrag stellen, und starten finanziell gut vorbereitet in die Elternzeit.
Bedenken Sie außerdem, dass sich Ihre Situation im Laufe der Elternzeit ändern kann: Ein früherer Wiedereinstieg in Teilzeit, ein Wechsel der Steuerklasse vor der Geburt oder die Aufnahme eines zweiten Kindes wirken sich unmittelbar auf Ihren Anspruch aus. Wer die Steuerklasse rechtzeitig – idealerweise mehrere Monate vor Beginn des Bemessungszeitraums – optimiert, kann das für die Berechnung maßgebliche Nettoeinkommen und damit die Höhe des Elterngelds legal steigern. Aktualisieren Sie Ihre Berechnung deshalb bei jeder Veränderung und behalten Sie so Ihr verfügbares Familieneinkommen jederzeit im Blick.
