Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundsteuer-Reform gilt ab dem 1.1.2025: Alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland wurden neu bewertet, die alten Einheitswerte sind seit 2025 ungültig.
  • Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
  • Bei einem Grundsteuerwert von 200.000 €, einer Steuermesszahl von 0,31 ‰ und einem Hebesatz von 470 % ergeben sich rund 291,40 € Grundsteuer pro Jahr.
  • Den Hebesatz legt jede Gemeinde selbst fest – er ist die entscheidende Stellschraube und variiert stark von Ort zu Ort.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die reformierte Grundsteuer. Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieterinnen und Mieter fragen sich seither: Wie viel Grundsteuer muss ich jetzt zahlen? Genau das beantwortet unser Grundsteuer-Rechner 2025. Sie geben den Grundsteuerwert aus Ihrem Bescheid, die Steuermesszahl und den Hebesatz Ihrer Gemeinde ein – der Rechner ermittelt sofort Ihre jährliche Grundsteuer sowie die Beträge pro Quartal und Monat. Alle Berechnungen laufen direkt in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen (DSGVO-freundlich).

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Sie zählt zu den ältesten Steuerarten überhaupt und ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden: Bundesweit fließen den Kommunen daraus jährlich rund 15 Milliarden Euro zu, mit denen sie Schulen, Straßen, Kitas, Feuerwehr und andere Infrastruktur finanzieren. Anders als die Einkommensteuer knüpft die Grundsteuer nicht an das Einkommen an, sondern allein an das Eigentum an Grund und Boden.

Man unterscheidet zwei Arten: Die Grundsteuer A (agrarisch) betrifft land- und forstwirtschaftliche Betriebe. Die Grundsteuer B (baulich) gilt für alle übrigen bebauten und unbebauten Grundstücke – also für Wohnhäuser, Eigentumswohnungen, gewerbliche Immobilien und Baugrundstücke. Für die meisten Privatpersonen ist die Grundsteuer B relevant. Wichtig für Mieterinnen und Mieter: Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten auf sie umgelegt werden. Sie zahlen die Steuer also indirekt über die Nebenkosten mit, auch wenn der Eigentümer sie an das Finanzamt abführt.

Grundsteuer-Reform 2025: Was ändert sich?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte im April 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Der Grund: Die Bewertung beruhte auf den sogenannten Einheitswerten aus dem Jahr 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland). Diese jahrzehntealten Werte spiegelten die tatsächlichen Wertverhältnisse längst nicht mehr wider und führten zu erheblichen Ungleichbehandlungen. Der Gesetzgeber musste die Grundsteuer daher vollständig neu regeln.

Das Ergebnis ist die Grundsteuer-Reform, die seit dem 1.1.2025 angewendet wird. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Neubewertung aller Grundstücke: Rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten wurden auf den Stichtag 1.1.2022 neu bewertet. Eigentümer mussten dazu eine Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) beim Finanzamt einreichen.
  • Neuer Grundsteuerwert statt Einheitswert: An die Stelle des alten Einheitswerts tritt der neue Grundsteuerwert, der im Grundsteuerwertbescheid festgesetzt wird.
  • Niedrigere Steuermesszahl: Weil die neuen Werte deutlich höher ausfallen als die alten Einheitswerte, wurde die Steuermesszahl stark abgesenkt – von früher 3,5 ‰ auf 0,31 ‰ für Wohngrundstücke im Bundesmodell.
  • Aufkommensneutralität als Ziel: Die Reform soll insgesamt nicht mehr Geld in die Kassen spülen. Für den Einzelnen kann die Grundsteuer aber steigen oder sinken – je nach Lage, Grundstücksgröße und Hebesatz der Gemeinde.

Die alten Grundsteuerbescheide auf Basis der Einheitswerte haben seit dem 1. Januar 2025 ihre Gültigkeit verloren. Maßgeblich ist ab 2025 ausschließlich die neue Berechnung.

Wie funktioniert der Grundsteuer-Rechner?

Der Grundsteuer-Rechner nimmt Ihnen die dreistufige Berechnung ab. So gehen Sie vor:

  1. Grundsteuerwert eintragen: Diesen Betrag finden Sie in Ihrem Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt. Er ersetzt den früheren Einheitswert.
  2. Steuermesszahl wählen: Für Wohngrundstücke im Bundesmodell beträgt sie 0,31 ‰ (Promille), für Nichtwohngrundstücke 0,34 ‰. Der Standardwert ist bereits eingetragen.
  3. Hebesatz eingeben: Den prozentualen Hebesatz legt Ihre Stadt oder Gemeinde fest. Sie finden ihn auf der Website Ihrer Kommune oder in der Hebesatzsatzung.
  4. Auf „Grundsteuer berechnen“ klicken: Der Rechner zeigt sofort den Steuermessbetrag sowie Ihre Grundsteuer pro Jahr, Quartal und Monat.

Der Rechner aktualisiert die Ergebnisse bereits während der Eingabe, sodass Sie verschiedene Szenarien – etwa einen höheren Hebesatz nach einer geplanten Erhöhung – direkt durchspielen können.

Formel & Berechnung

Die Grundsteuer nach dem Bundesmodell wird in drei Schritten berechnet. Die Grundformel lautet:

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz

Ausführlich betrachtet sind es diese Rechenschritte:

SchrittFormelErgebnis
1. SteuermessbetragGrundsteuerwert × (Steuermesszahl ÷ 1.000)Zwischenwert in €
2. Jahres-GrundsteuerSteuermessbetrag × (Hebesatz ÷ 100)Grundsteuer pro Jahr
3. AufteilungJahres-Grundsteuer ÷ 4 bzw. ÷ 12pro Quartal / Monat

Die Steuermesszahl wird in Promille (‰) angegeben, deshalb wird durch 1.000 geteilt. Der Hebesatz ist ein Prozentwert, deshalb wird durch 100 geteilt. Die Grundsteuer wird in der Praxis von der Gemeinde meist in vier Quartalsraten (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) erhoben; auf Antrag ist teilweise auch eine Jahreszahlung möglich.

Praxisbeispiel: Grundsteuer für ein Einfamilienhaus

Familie Bauer besitzt ein Einfamilienhaus. Das Finanzamt hat im Grundsteuerwertbescheid einen Grundsteuerwert von 200.000 € festgesetzt. Da es sich um ein Wohngrundstück handelt, gilt die Steuermesszahl von 0,31 ‰. Die Gemeinde hat einen Hebesatz von 470 % beschlossen. So rechnet der Grundsteuer-Rechner:

PositionRechnungBetrag
Grundsteuerwertlaut Bescheid200.000,00 €
Steuermessbetrag200.000 € × 0,31 ‰62,00 €
Grundsteuer pro Jahr62,00 € × 470 %291,40 €
Grundsteuer pro Quartal291,40 € ÷ 472,85 €
Grundsteuer pro Monat291,40 € ÷ 1224,28 €

Familie Bauer zahlt also rund 291,40 € Grundsteuer im Jahr, verteilt auf vier Quartalsraten von je 72,85 €. Läge der Hebesatz ihrer Gemeinde höher – etwa bei 550 % – stiege die Jahresgrundsteuer auf 341,00 €. Bei einem Hebesatz von nur 350 % würde sie dagegen auf 217,00 € sinken. Das zeigt, wie stark der kommunale Hebesatz das Endergebnis beeinflusst.

Bundesmodell vs. Ländermodelle

Bei der Reform hat der Bund den Ländern über eine Öffnungsklausel erlaubt, eigene Berechnungsmodelle einzuführen. Deshalb gilt die oben beschriebene Formel (das Bundesmodell) nicht überall. Ein Überblick, welches Modell wo angewendet wird:

ModellLänderGrundprinzip
Bundesmodell (wertabhängig)u. a. NRW, Berlin, Brandenburg, Bremen, MV, RLP, Saarland, Sachsen-Anhalt, SH, ThüringenGrundstückswert, Bodenrichtwert, Miete und Gebäudeart fließen ein.
FlächenmodellBayernReine Flächen von Grundstück und Gebäude, unabhängig vom Wert.
BodenwertmodellBaden-WürttembergNur Grundstücksfläche × Bodenrichtwert; das Gebäude bleibt außen vor.
Flächen-Lage-ModellHamburg, HessenFlächenmodell mit einem zusätzlichen Lagefaktor (gute/schlechte Wohnlage).
Flächen-Faktor-ModellNiedersachsenFlächenmodell mit einem Lage-Faktor über den Bodenrichtwert.

Das Saarland und Sachsen nutzen zwar grundsätzlich das Bundesmodell, haben aber abweichende Steuermesszahlen festgelegt. Dieser Rechner bildet das Bundesmodell ab. Wohnen Sie in Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen, weicht die Berechnung ab – die Grundstruktur „Messbetrag × Hebesatz“ bleibt jedoch überall erhalten, sodass Sie den Rechner mit den Werten aus Ihrem persönlichen Bescheid dennoch als Orientierung nutzen können.

Grundsteuer C und Einspruch: Das sollten Sie wissen

Neben der Grundsteuer A und B gibt es seit der Reform die neue Grundsteuer C. Mit ihr können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festlegen. Ziel ist es, Spekulation mit Bauland einzudämmen und den Wohnungsbau anzukurbeln. Ob Ihre Gemeinde eine Grundsteuer C erhebt, entscheidet sie selbst.

Sind Sie mit Ihrem Bescheid nicht einverstanden, können Sie Einspruch einlegen. Wichtig ist die Unterscheidung der beiden Bescheide:

  • Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid kommen vom Finanzamt. Fehler bei Grundstücksgröße, Baujahr, Wohnfläche oder Bodenrichtwert müssen Sie hier innerhalb eines Monats nach Zustellung beanstanden.
  • Der eigentliche Grundsteuerbescheid kommt von der Gemeinde und legt mit dem Hebesatz den zu zahlenden Betrag fest.

Prüfen Sie Ihren Bescheid genau: Ein falscher Bodenrichtwert oder eine zu groß angesetzte Wohnfläche kann die Grundsteuer über Jahre unnötig erhöhen. Da die Bescheide für sechs bzw. sieben Jahre gelten (Hauptfeststellung alle sieben Jahre), lohnt sich die Kontrolle besonders. Im Zweifel hilft ein Steuerberater weiter. Wer die laufenden Kosten seiner Immobilie im Blick behalten will, kombiniert die Grundsteuer am besten mit weiteren Posten wie Versicherungen, Instandhaltung und – bei einem Kfz vor der Tür – der Kfz-Steuer.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe der Grundsteuer?

Ob Ihre Grundsteuer nach der Reform steigt oder sinkt, hängt von mehreren Faktoren ab. Das Zusammenspiel dieser Größen entscheidet über den endgültigen Betrag:

  • Bodenrichtwert: Der amtlich ermittelte Wert des Bodens pro Quadratmeter fließt im Bundesmodell direkt in den Grundsteuerwert ein. In begehrten Lagen mit hohen Bodenrichtwerten fällt die Grundsteuer entsprechend höher aus.
  • Grundstücksgröße: Je größer das Grundstück, desto höher in der Regel der Grundsteuerwert – gerade beim Flächen- und Bodenwertmodell ist die Fläche der zentrale Faktor.
  • Gebäudeart und Baujahr: Im Bundesmodell werden Wohnfläche, Gebäudeart und das Baujahr über eine typisierte Nettokaltmiete berücksichtigt. Neubauten und größere Wohnflächen erhöhen den Wert.
  • Hebesatz der Gemeinde: Der wichtigste Hebel überhaupt. Viele Kommunen haben ihre Hebesätze zum Start der Reform 2025 angepasst, um aufkommensneutral zu bleiben. Ein Blick in die aktuelle Hebesatzsatzung lohnt sich daher unbedingt.

Weil sich diese Faktoren gegenseitig beeinflussen, lässt sich pauschal nicht sagen, ob die neue Grundsteuer höher oder niedriger ausfällt als die alte. Eigentümer in guten Innenstadtlagen mit hohen Bodenrichtwerten zahlen tendenziell mehr, Eigentümer in strukturschwachen Regionen oft weniger. Genau deshalb ist eine individuelle Berechnung mit den eigenen Bescheidwerten so wichtig – Faustregeln führen hier schnell in die Irre.

Fazit: Grundsteuer 2025 richtig einschätzen

Die Grundsteuer-Reform hat die Berechnung ab 2025 vollständig neu aufgestellt. Statt veralteter Einheitswerte gelten nun aktuelle Grundsteuerwerte, eine deutlich niedrigere Steuermesszahl und der kommunale Hebesatz. Mit unserem Grundsteuer-Rechner ermitteln Sie in Sekunden, welcher Betrag auf Sie zukommt – ob Sie Eigentümer sind und Ihre laufenden Kosten planen oder als Mieter Ihre Nebenkostenabrechnung nachvollziehen möchten. Da der Hebesatz von Gemeinde zu Gemeinde stark schwankt, lohnt sich der Blick in die Hebesatzsatzung Ihrer Kommune. Rechnen Sie am besten mehrere Szenarien durch, vergleichen Sie den Hebesatz benachbarter Gemeinden und prüfen Sie Ihren Bescheid sorgfältig auf mögliche Fehler. Weitere Tipps rund um Steuern und Sparpotenziale finden Sie in unseren Ratgebern zu Steuern und Geld sparen. So behalten Sie nicht nur die Grundsteuer, sondern Ihre gesamten Wohn- und Nebenkosten im Griff und vermeiden böse Überraschungen bei der nächsten Abrechnung.