Das Wichtigste in Kürze

  • Die Homeoffice-Pauschale beträgt 2025 6 € pro Homeoffice-Tag und wird als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt.
  • Anrechenbar sind maximal 210 Tage pro Jahr – so kommen Sie auf höchstens 1.260 € im Jahr.
  • Die Pauschale mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen: Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % und 210 Tagen sind das rund 378 € weniger Steuer.
  • Sie gilt ohne separates Arbeitszimmer – auch am Küchentisch. Ein Nachweis über einzelne Tage genügt.

Wer von zu Hause arbeitet, kann sich einen Teil der Kosten über die Steuer zurückholen – ganz ohne separates Arbeitszimmer. Der Homeoffice-Pauschale-Rechner 2025 zeigt Ihnen in Sekunden, wie viel Sie absetzen können und wie hoch Ihre voraussichtliche Steuerersparnis ausfällt. Sie geben nur die Zahl Ihrer Homeoffice-Tage pro Jahr und Ihren persönlichen Grenzsteuersatz ein – den Rest übernimmt der Rechner. Alle Berechnungen laufen direkt in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen (DSGVO-freundlich).

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Die Homeoffice-Pauschale (offiziell „Tagespauschale“ nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG) ist ein Steuervorteil für alle, die zu Hause arbeiten. Für jeden Kalendertag, an dem Sie überwiegend im Homeoffice tätig sind, dürfen Sie 6 € als Werbungskosten ansetzen. Sie wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und ist seit 2023 dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert. Seither gilt sie unbefristet und wurde dabei sogar verbessert.

Der große Vorteil: Anders als beim klassischen häuslichen Arbeitszimmer brauchen Sie keinen separaten, abschließbaren Raum. Es genügt, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit an diesem Tag überwiegend in der eigenen Wohnung ausüben – ob am Schreibtisch, am Esstisch oder in einer Arbeitsecke im Wohnzimmer, spielt keine Rolle. Die Pauschale steht Arbeitnehmern ebenso zu wie Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden.

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie wirkt sich steuerlich erst dann zusätzlich aus, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Bis zu dieser Grenze berücksichtigt das Finanzamt die Werbungskosten ohnehin pauschal. Wer viele Homeoffice-Tage, Fahrtkosten oder Arbeitsmittel geltend macht, kommt aber schnell darüber – und jeder Euro darüber senkt die Steuer.

Wie funktioniert der Homeoffice-Pauschale-Rechner?

Der Rechner arbeitet in wenigen, transparenten Schritten. So gehen Sie vor:

  1. Homeoffice-Tage eingeben: Tragen Sie ein, an wie vielen Tagen Sie im Jahr überwiegend von zu Hause gearbeitet haben. Zählen Sie ehrlich – das Finanzamt kann eine plausible Aufstellung verlangen.
  2. Grenzsteuersatz angeben: Geben Sie Ihren persönlichen Steuersatz auf den letzten Euro ein (Standard 30 %). Bei mittleren Einkommen liegt er meist zwischen 25 % und 42 %.
  3. Berechnen lassen: Der Rechner multipliziert die anrechenbaren Tage mit 6 € und zeigt Ihre Homeoffice-Pauschale sowie die geschätzte Steuerersparnis.
  4. Deckelung beachten: Über 210 Tagen weist der Rechner einen Hinweis aus, weil die Pauschale bei 1.260 € pro Jahr endet.

Die Formel dahinter ist einfach: Pauschale = Anzahl der Homeoffice-Tage (max. 210) × 6 €. Die geschätzte Steuerersparnis ergibt sich aus Pauschale × Grenzsteuersatz. Der Rechner nimmt Ihnen also die Multiplikation ab und übersetzt den abgesetzten Betrag direkt in bares Geld.

Höhe & Regeln der Homeoffice-Pauschale 2025

Seit 2023 gelten dauerhaft verbesserte Werte, die auch 2025 unverändert Bestand haben. Die wichtigsten Eckdaten im Überblick:

RegelWert 2025
Pauschale pro Homeoffice-Tag6 €
Maximal anrechenbare Tage pro Jahr210 Tage
Höchstbetrag pro Jahr1.260 €
Separates Arbeitszimmer nötig?Nein
Für wen?Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler
Wo eintragen?Anlage N bzw. Anlage EÜR

Wichtig zu wissen: An einem Tag, für den Sie die Homeoffice-Pauschale ansetzen, dürfen Sie in der Regel keine Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) für denselben Weg geltend machen – Sie waren an diesem Tag ja nicht im Betrieb. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Steht Ihnen für Ihre Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (etwa bei Lehrkräften), dürfen Sie die 6 € auch dann ansetzen, wenn Sie am selben Tag zusätzlich unterwegs waren – zum Beispiel für einen Kundentermin. Wer beides nutzt, sollte mit unserem Pendlerpauschale-Rechner prüfen, welche Variante an welchem Tag mehr bringt.

Praxisbeispiel: Homeoffice-Pauschale von Lena aus Leipzig

Lena ist 34, arbeitet als Software-Entwicklerin und ist an drei Tagen pro Woche im Homeoffice. Über das Jahr kommt sie auf 180 Homeoffice-Tage. Ihr zu versteuerndes Einkommen liegt bei rund 48.000 €, ihr Grenzsteuersatz beträgt etwa 30 %. So rechnet sie ihre Pauschale mit unserem Rechner:

PositionWert
Homeoffice-Tage (Eingabe)180 Tage
davon anrechenbar (max. 210)180 Tage
Pauschale je Tag6,00 €
Homeoffice-Pauschale / Jahr1.080,00 €
geschätzte Steuerersparnis (30 %)324,00 €

Lena kann also 1.080 € als Werbungskosten ansetzen. Weil sie zusätzlich noch Fahrtkosten für ihre zwei Bürotage pro Woche sowie einen neuen Bürostuhl geltend macht, übersteigen ihre Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € deutlich – die Homeoffice-Pauschale wirkt sich damit in voller Höhe steuermindernd aus und bringt ihr rund 324 € zurück. Wäre Lena an allen möglichen 210 Tagen im Homeoffice, käme sie auf die Maximalpauschale von 1.260 € und bei 30 % Grenzsteuersatz auf etwa 378 € Ersparnis. Wie viel am Ende tatsächlich erstattet wird, zeigt der Steuererstattung-Rechner.

Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer

Viele verwechseln die Homeoffice-Pauschale mit dem häuslichen Arbeitszimmer. Beides sind Steuervorteile für das Arbeiten zu Hause, sie schließen sich aber gegenseitig aus – Sie müssen sich für eine Variante entscheiden.

KriteriumHomeoffice-PauschaleHäusliches Arbeitszimmer
Eigener, abschließbarer Raum nötig?NeinJa, ausschließlich beruflich genutzt
Höchstbetrag1.260 € / Jahr1.260 € (Jahrespauschale) oder tatsächliche Kosten
Abzug tatsächlicher Kosten (Miete, Strom)?NeinJa, wenn Mittelpunkt der Tätigkeit
NachweisAufstellung der TageRaumgröße, Kostenbelege

Für die meisten Arbeitnehmer ist die Homeoffice-Pauschale die einfachere und oft günstigere Wahl, weil kein eigenes Zimmer verlangt wird und der Nachweis unkompliziert ist. Ein häusliches Arbeitszimmer lohnt sich vor allem, wenn Ihr Zuhause der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist und die tatsächlichen Raumkosten hoch sind – dann können Sie diese in tatsächlicher Höhe absetzen statt der Pauschale.

Was ist zusätzlich zum Homeoffice absetzbar?

Die Homeoffice-Pauschale deckt die anteiligen Raumkosten ab – Strom, Heizung, Miete. Arbeitsmittel sind davon aber unabhängig zusätzlich absetzbar. Das lohnt sich besonders, wenn Sie Ihr Homeoffice neu einrichten:

  • Büromöbel: Schreibtisch, Bürostuhl, Rollcontainer oder Regal, sofern beruflich genutzt.
  • Technik: Laptop, Monitor, Tastatur, Maus, Headset, Webcam und Drucker.
  • Verbrauchsmaterial: Druckerpapier, Toner, Notizblöcke, Fachliteratur.
  • Anteilige Telefon- und Internetkosten: Beruflich veranlasste Kommunikationskosten, häufig pauschal mit 20 % (max. 20 € im Monat) anerkannt.

Arbeitsmittel bis zu einem Nettowert von 800 € (952 € brutto) dürfen Sie im Jahr der Anschaffung sofort in voller Höhe absetzen (geringwertige Wirtschaftsgüter). Teurere Anschaffungen wie ein hochwertiger Laptop werden dagegen über die Nutzungsdauer abgeschrieben. All diese Kosten zählen zusammen mit der Homeoffice-Pauschale zu Ihren Werbungskosten – und schieben Sie schneller über den Pauschbetrag von 1.230 €.

Häufige Fehler bei der Homeoffice-Pauschale

  • Tage zu grob geschätzt: Notieren Sie Ihre Homeoffice-Tage laufend, etwa im Kalender. Eine runde „Schätzung“ ohne Grundlage kann das Finanzamt kürzen.
  • Doppelte Nutzung mit der Pendlerpauschale: An einem reinen Homeoffice-Tag gibt es keine Entfernungspauschale. Wer beides für denselben Tag ansetzt, riskiert eine Korrektur.
  • Über 210 Tage angesetzt: Mehr als 210 Tage bringen nichts – die Pauschale ist bei 1.260 € gedeckelt. Der Rechner weist Sie darauf hin.
  • Pauschale trotz niedriger Werbungskosten „vergessen“: Auch wer knapp unter dem Pauschbetrag liegt, sollte alle Positionen sammeln – oft reicht schon der Bürostuhl, um darüber zu kommen.
  • Arbeitsmittel nicht getrennt angesetzt: Möbel und Technik sind zusätzlich absetzbar und dürfen nicht mit der Pauschale verrechnet werden.

Homeoffice-Pauschale für Selbstständige, Studierende und Rentner

Die Pauschale ist nicht auf klassische Angestellte beschränkt. Selbstständige und Freiberufler setzen die 6 € pro Tag als Betriebsausgabe an und mindern damit direkt ihren Gewinn – das reduziert nicht nur die Einkommensteuer, sondern gegebenenfalls auch die Gewerbesteuer. Für sie gilt dieselbe Obergrenze von 210 Tagen und 1.260 € im Jahr. Wer nebenberuflich selbstständig ist, kann die Pauschale für die Tage ansetzen, an denen er überwiegend zu Hause für die selbstständige Tätigkeit gearbeitet hat.

Studierende und Auszubildende profitieren, sofern sie steuerpflichtige Einkünfte haben oder einen Verlustvortrag aufbauen möchten: Wer im dualen Studium oder in der Zweitausbildung viel zu Hause lernt und arbeitet, kann die Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten geltend machen und so spätere Steuerlast senken. Auch Rentner mit Nebeneinkünften, etwa aus einer freiberuflichen Beratungstätigkeit, dürfen die Pauschale nutzen. Entscheidend ist immer, dass an dem jeweiligen Tag die berufliche Tätigkeit überwiegend im eigenen Zuhause stattgefunden hat.

Ein weiterer Punkt betrifft mehrere Tätigkeiten am selben Tag: Die 6 € gibt es pro Kalendertag nur einmal, unabhängig davon, ob Sie an diesem Tag für einen oder mehrere Arbeitgeber beziehungsweise Auftraggeber im Homeoffice waren. Sie müssen die Pauschale in einem solchen Fall auf die Tätigkeiten aufteilen, kommen aber nie über 6 € pro Tag hinaus. Das ist wichtig für alle, die mehrere Jobs oder eine Kombination aus Anstellung und Selbstständigkeit haben.

Wo trage ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung ein?

Als Arbeitnehmer tragen Sie die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N ein, im Bereich der Werbungskosten unter „Homeoffice-Pauschale / Tagespauschale“. Selbstständige und Freiberufler erfassen den Betrag als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR. Sie geben die Zahl der Homeoffice-Tage an; das Finanzamt multipliziert mit 6 € und deckelt automatisch bei 1.260 €. Belege müssen Sie nicht einreichen, aber im Zweifel vorlegen können – eine einfache Kalenderübersicht Ihrer Homeoffice-Tage genügt in der Praxis meist.

Die Homeoffice-Pauschale ist damit einer der unkompliziertesten Steuervorteile überhaupt: kein eigener Raum, kein Kostennachweis, keine komplizierte Aufteilung. Kombiniert mit Fahrtkosten für Bürotage, den Arbeitsmitteln fürs Homeoffice und weiteren Werbungskosten holen sich Millionen Beschäftigte damit jedes Jahr mehrere Hundert Euro zurück. Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihren Betrag vorab zu kennen, und werfen Sie anschließend einen Blick in unsere Ratgeber rund um Steuern, um weitere Sparpotenziale nicht zu verschenken. Wer seine Zahlen kennt, füllt die Steuererklärung schneller aus und lässt kein Geld auf dem Tisch liegen.