Das Wichtigste in Kürze
- Die Homeoffice-Pauschale 2025 beträgt 6 € pro Tag für maximal 210 Homeoffice-Tage im Jahr.
- So kommen Sie auf höchstens 1.260 € pro Jahr, die Sie als Werbungskosten absetzen.
- Sie gilt ohne separates Arbeitszimmer – auch der Küchentisch oder das Wohnzimmer reichen aus.
- Wirksam wird sie nur, wenn Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen.
Die Homeoffice Pauschale 2025 ist einer der einfachsten Wege, sich einen Teil der Kosten für das Arbeiten zu Hause vom Finanzamt zurückzuholen. Wer im Homeoffice arbeitet, kann pro Tag pauschal 6 € ansetzen – ohne ein eigenes Arbeitszimmer, ohne aufwendige Nachweise und ohne komplizierte Flächenberechnung. Bei maximal 210 anerkannten Tagen ergibt das bis zu 1.260 € im Jahr. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wer die Pauschale bekommt, wie Sie sie richtig eintragen und was Sie zusätzlich absetzen können.
Was ist die Homeoffice-Pauschale 2025?
Die Homeoffice Pauschale 2025 ist ein pauschaler Werbungskostenabzug für Arbeitnehmer und Selbstständige, die ihre berufliche Tätigkeit zu Hause ausüben. Seit 2023 ist sie dauerhaft im Einkommensteuergesetz verankert und wurde deutlich verbessert: Statt früher 5 € gelten heute 6 € pro Tag, und die Höchstzahl der Tage stieg von 120 auf 210 Tage. Damit lassen sich maximal 1.260 € im Jahr geltend machen.
Das Besondere: Sie müssen kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer nachweisen. Es genügt, dass Sie an dem jeweiligen Tag überwiegend von zu Hause gearbeitet haben. Ob Sie dabei am Esstisch, in einer Arbeitsecke oder im Schlafzimmer sitzen, spielt keine Rolle.
Wer bekommt die Homeoffice-Pauschale?
Grundsätzlich kann jeder die Pauschale nutzen, der beruflich zu Hause tätig ist – vom Angestellten über Lehrer bis zum Freiberufler. Entscheidend ist, dass Sie an dem Tag Ihre Tätigkeit überwiegend in der eigenen Wohnung ausgeübt haben. Wichtig zu wissen:
- Für jeden Tag im Homeoffice zählen 6 € – unabhängig von der Zahl der Arbeitsstunden.
- An einem Tag können Sie entweder die Homeoffice-Pauschale oder die Pendlerpauschale ansetzen, nicht beides.
- Auch wer nur stundenweise zu Hause arbeitet und danach ins Büro fährt, kann den Tag als Homeoffice-Tag zählen, wenn die Tätigkeit überwiegend zu Hause stattfand.
- Ausnahme: Steht Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung (z. B. Lehrkräfte), zählt der Homeoffice-Tag auch dann, wenn Sie zusätzlich auswärts tätig waren.
Homeoffice-Pauschale vs. häusliches Arbeitszimmer
Viele verwechseln die Pauschale mit dem Abzug für ein häusliches Arbeitszimmer. Der Unterschied ist wichtig, denn beide schließen sich für denselben Zeitraum aus.
| Merkmal | Homeoffice-Pauschale | Häusliches Arbeitszimmer |
|---|---|---|
| Eigener Raum nötig? | Nein | Ja, abgeschlossen und fast nur beruflich genutzt |
| Höhe | 6 € pro Tag, max. 1.260 €/Jahr | Anteilige Raumkosten oder 1.260 € Jahrespauschale |
| Nachweis | Anzahl der Homeoffice-Tage | Mittelpunkt der Tätigkeit, Raumkosten |
| Geeignet für | Küchentisch, Arbeitsecke | Selbstständige, Mittelpunkt zu Hause |
Für die meisten Angestellten ist die Homeoffice-Pauschale die einfachere Wahl, weil kein separater Raum vorausgesetzt wird. Nur wer ein echtes Arbeitszimmer hat, das den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, sollte prüfen, ob der Abzug der tatsächlichen Raumkosten mehr bringt.
So tragen Sie die Homeoffice-Pauschale ein
Die Pauschale gehört bei Arbeitnehmern in die Anlage N der Steuererklärung. Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Homeoffice-Tage zählen: Notieren Sie über das Jahr, an welchen Tagen Sie überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Ein einfacher Kalendereintrag genügt als Nachweis.
- Betrag berechnen: Multiplizieren Sie die Tage mit 6 € – höchstens jedoch 210 Tage bzw. 1.260 €.
- In Anlage N eintragen: Der Betrag wird bei den Werbungskosten in der Zeile für die Tagespauschale für häusliche Tätigkeit erfasst.
- Weitere Werbungskosten ergänzen: Arbeitsmittel, Fortbildungen und Fahrtkosten kommen zusätzlich hinzu.
- Belege aufbewahren: Reichen Sie nichts vorab ein, halten Sie Ihre Aufzeichnungen aber für Rückfragen bereit.
Wie hoch Ihr persönlicher Betrag ausfällt, schätzen Sie schnell mit unserem Homeoffice-Pauschale-Rechner. Arbeiten Sie an manchen Tagen im Büro, lohnt sich parallel ein Blick in den Pendlerpauschale-Rechner, um für jeden Tag die günstigere Variante zu wählen.
Achtung: Die 1.230-€-Hürde beim Werbungskostenpauschbetrag
Ein Punkt wird oft übersehen: Das Finanzamt zieht ohnehin automatisch den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 € ab. Ihre Homeoffice-Pauschale zählt zu diesen Werbungskosten hinzu. Ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht also erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten die Grenze von 1.230 € überschreiten.
Rechenbeispiel: Wer nur an 100 Tagen im Homeoffice war, kommt auf 600 € Homeoffice-Pauschale. Ohne weitere Kosten bleibt der Pauschbetrag von 1.230 € höher – es gibt keinen Extra-Vorteil. Erst zusammen mit Fahrtkosten, Arbeitsmitteln und anderen Posten wird die Homeoffice-Pauschale bares Geld wert. Sammeln lohnt sich also.
Was Sie zusätzlich absetzen können
Neben der Homeoffice-Pauschale erkennt das Finanzamt weitere beruflich veranlasste Kosten an – und diese addieren sich zu den Werbungskosten:
- Arbeitsmittel: Schreibtisch, Bürostuhl, Regal, Laptop oder Monitor sind absetzbar. Geräte bis 952 € brutto (GWG) sofort, teurere über die Nutzungsdauer.
- Telefon und Internet: Ohne Nachweis dürfen Sie pauschal 20 % der Kosten, maximal 20 € im Monat, ansetzen.
- Fachliteratur und Software: Berufsbezogene Programme, Bücher oder Fachzeitschriften.
- Fortbildungen: Kurse, Seminare und die dazugehörigen Fahrtkosten.
Gerade Arbeitsmittel machen häufig den Unterschied, um über die 1.230-€-Grenze zu kommen. Einen umfassenden Überblick über weitere Sparposten finden Sie in unserem Ratgeber zur Steuer.
Selbstständige und die Homeoffice-Pauschale
Auch Selbstständige und Freiberufler profitieren von der Regelung. Bei ihnen mindert die Tagespauschale nicht die Werbungskosten, sondern die Betriebsausgaben und damit den Gewinn. Für einen Grafiker, Programmierer oder Berater, der überwiegend zu Hause arbeitet, gelten dieselben 6 € pro Tag und 1.260 € im Jahr. Der Vorteil: Selbstständige haben in der Regel keinen Arbeitnehmerpauschbetrag, der zunächst verrechnet wird – die Pauschale wirkt sich hier meist unmittelbar aus.
Wer als Selbstständiger tatsächlich einen abgeschlossenen, fast ausschließlich beruflich genutzten Raum besitzt, sollte zusätzlich prüfen, ob der Abzug der realen Raumkosten günstiger ist. Bildet das Homeoffice den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit, sind die vollen anteiligen Kosten für Miete, Strom, Heizung und Reinigung absetzbar – oft deutlich mehr als die Jahrespauschale von 1.260 €.
Homeoffice-Pauschale bei Teilzeit und mehreren Jobs
Die Pauschale ist an den Tag gebunden, nicht an einen bestimmten Job. Das hat praktische Folgen:
- Teilzeitkräfte setzen pro Homeoffice-Tag ebenfalls die vollen 6 € an, unabhängig von der Stundenzahl.
- Wer zwei Tätigkeiten am selben Tag zu Hause ausübt, kann trotzdem nur einmal 6 € pro Tag ansetzen. Die Pauschale ist ein Tagesbetrag, kein Betrag pro Job.
- Bei mehreren Arbeitgebern verteilen Sie die Homeoffice-Tage sinnvoll, dürfen aber insgesamt höchstens 210 Tage pro Jahr geltend machen.
Auch Studierende mit Nebenjob oder Werkstudenten können die Pauschale nutzen, sofern sie steuerpflichtige Einkünfte erzielen und tatsächlich zu Hause arbeiten. Für die Steuererklärung selbst lohnt sich vorab ein Blick in unsere Steuer-Ratgeber, um alle Posten optimal zu kombinieren.
Praxisbeispiel: So viel spart Lisa aus Köln
Lisa Berger arbeitet als Sachbearbeiterin und war 2025 an 180 Tagen im Homeoffice. Zusätzlich kaufte sie einen Bürostuhl für 220 € und einen Monitor für 180 €, und sie setzte die Telefon-/Internetpauschale an. Ihre Rechnung:
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Homeoffice-Pauschale (180 Tage × 6 €) | 1.080 € |
| Bürostuhl und Monitor (Arbeitsmittel) | 400 € |
| Telefon/Internet (20 € × 12 Monate) | 240 € |
| Werbungskosten gesamt | 1.720 € |
| Abzüglich automatisch gewährter Pauschbetrag | 1.230 € |
| Zusätzlich wirksame Werbungskosten | 490 € |
Bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 % bringen Lisas zusätzliche 490 € Werbungskosten etwa 147 € mehr Erstattung. Ohne die Homeoffice-Pauschale wäre sie unter dem Pauschbetrag geblieben und hätte diesen Vorteil verschenkt.
Häufige Fehler bei der Homeoffice-Pauschale
- Doppelte Ansetzung: Für denselben Tag Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale zu kombinieren, ist nicht erlaubt.
- Tage nicht dokumentiert: Ohne Aufzeichnung fällt es bei Rückfragen schwer, die Zahl der Homeoffice-Tage zu belegen.
- 210-Tage-Grenze überschritten: Mehr als 1.260 € akzeptiert das Finanzamt nicht.
- Arbeitsmittel vergessen: Wer nur die Pauschale ansetzt, bleibt oft unter dem Pauschbetrag und verschenkt den Steuervorteil.
- Falsche Zeile in Anlage N: Die Tagespauschale gehört in ein eigenes Feld, nicht zu den allgemeinen Arbeitsmitteln.
- Reine Bürotage mitgezählt: Nur Tage mit überwiegender Tätigkeit zu Hause zählen als Homeoffice-Tag.
Ein zusätzlicher Tipp: Führen Sie die Aufzeichnung Ihrer Homeoffice-Tage laufend über das Jahr, statt sie am Jahresende zu rekonstruieren. So vermeiden Sie Schätzfehler und können bei einer Rückfrage des Finanzamts jederzeit belegen, wie Sie auf Ihre Tage gekommen sind.
Fazit
Die Homeoffice-Pauschale 2025 ist unkompliziert und lohnt sich für alle, die regelmäßig zu Hause arbeiten: 6 € pro Tag, bis zu 1.260 € im Jahr, ganz ohne separates Arbeitszimmer. Damit sie sich steuerlich auszahlt, sollten Sie sie mit Arbeitsmitteln und weiteren Werbungskosten kombinieren, um über den Pauschbetrag von 1.230 € zu kommen. Berechnen Sie Ihren Betrag vorab mit unserem Homeoffice-Pauschale-Rechner und prüfen Sie mit dem Pendlerpauschale-Rechner, welche Variante an Bürotagen mehr bringt.

Kommentare (0)
Teilen Sie Ihre Gedanken mit uns.
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste!