- Das Kindergeld beträgt ab Januar 2026 259 € pro Kind und Monat (+4 €).
- Es wird für jedes Kind gleich hoch gezahlt, egal wie viele Kinder Sie haben.
- Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer.
- Bei hohem Einkommen kann der Kinderfreibetrag günstiger sein – das Finanzamt prüft das automatisch.
Zum 1. Januar 2026 ist das Kindergeld erneut gestiegen: Eltern erhalten jetzt 259 € pro Kind und Monat – 4 € mehr als 2025. Der Betrag gilt einheitlich für jedes Kind, unabhängig davon, ob es das erste oder das vierte ist. In diesem Ratgeber finden Sie die aktuellen Beträge, die Auszahlungstermine nach Ihrer Kindergeldnummer und alles zum Antrag.
Wie viel Kindergeld gibt es 2026?
Seit Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 € monatlich für jedes Kind. Damit wurde die Staffelung nach Kinderzahl, die es bis 2022 gab, endgültig abgelöst – heute bekommt jedes Kind denselben Betrag.
| Jahr | Kindergeld pro Kind / Monat |
|---|---|
| 2023 – 2025 | 255 € |
| ab 2026 | 259 € |
Für eine Familie mit zwei Kindern bedeutet das 518 € im Monat bzw. 6.216 € im Jahr. Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Geburtstag gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis maximal zum 25. Geburtstag.
Auszahlungstermine 2026 nach Kindergeldnummer
Die Familienkasse überweist das Kindergeld gestaffelt – wann genau, hängt von der letzten Ziffer Ihrer Kindergeldnummer (Format xxxFKxxxxx) ab. Niedrige Endziffern werden am Monatsanfang bedient, hohe am Monatsende.
| Endziffer der Kindergeldnummer | Auszahlung |
|---|---|
| 0 – 1 | Anfang des Monats |
| 2 – 6 | Mitte des Monats |
| 7 – 9 | Ende des Monats |
Die genauen Tage veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit jährlich im Voraus. Ihre Kindergeldnummer finden Sie auf jedem Bescheid der Familienkasse.
Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
- Eltern mit Wohnsitz in Deutschland – für leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder sowie Enkel im eigenen Haushalt.
- Für alle Kinder bis 18 Jahre ohne weitere Bedingungen.
- Für Kinder von 18 bis 25 Jahren, wenn sie sich in Ausbildung, Studium, einem Freiwilligendienst befinden oder auf einen Ausbildungsplatz warten.
- Für Kinder ohne Ausbildungsplatz bis 21 Jahre, wenn sie arbeitsuchend gemeldet sind.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was ist besser?
Neben dem Kindergeld gibt es den Kinderfreibetrag. Beides zusammen kann man nicht voll nutzen: Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung automatisch die Günstigerprüfung durch und wendet die für Sie bessere Variante an.
Der Kinderfreibetrag 2026 beträgt 6.828 € pro Kind (beide Elternteile zusammen), plus 2.928 € Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) – zusammen also 9.756 € pro Kind. Als Faustregel lohnt der Kinderfreibetrag erst ab einem höheren zu versteuernden Einkommen (grob ab etwa 70.000 € bei Paaren). Bis dahin ist das ausgezahlte Kindergeld günstiger. Wie viel Steuer bei Ihrem Gehalt überhaupt anfällt, sehen Sie in unserem Brutto-Netto-Vergleich.
Wie stelle ich den Antrag?
Kindergeld gibt es nur auf Antrag – es wird nicht automatisch gezahlt. So gehen Sie vor:
- Antrag online über das Portal der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) stellen oder das Formular herunterladen.
- Die Steuer-Identifikationsnummer von Ihnen und Ihrem Kind angeben – ohne sie kann nicht ausgezahlt werden.
- Bei Kindern über 18 zusätzlich einen Nachweis über Ausbildung oder Studium beilegen.
Wichtig: Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten 6 Monate ausgezahlt. Stellen Sie den Antrag also möglichst früh nach der Geburt.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Kindergeld bekomme ich 2026?
Seit Januar 2026 sind es 259 € pro Kind und Monat, einheitlich für jedes Kind – 4 € mehr als 2025.
Wann wird das Kindergeld 2026 ausgezahlt?
Der Auszahlungstermin richtet sich nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer: Endziffern 0 und 1 werden am Monatsanfang bedient, 7 bis 9 am Monatsende. Die genauen Termine gibt die Bundesagentur für Arbeit jährlich bekannt.
Bis wann bekomme ich Kindergeld?
Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst bis maximal zum 25. Geburtstag.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag – muss ich mich entscheiden?
Nein. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, was für Sie günstiger ist (Günstigerprüfung), und rechnet das bereits gezahlte Kindergeld an.
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