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Rundfunkbeitrag 2026: 18,36 € – Befreiung & Ermäßigung beantragen

Der Rundfunkbeitrag bleibt 2026 bei 18,36 € pro Monat. Wer sich befreien oder ermäßigen lassen kann, wie der Antrag läuft und was für Zweitwohnungen gilt.

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Rundfunkbeitrag 2026: 18,36 € – Befreiung & Ermäßigung beantragen
1 Minute Überblick
  • Der Beitrag liegt 2026 bei 18,36 € pro Monat (55,08 € pro Quartal) – unverändert.
  • Gezahlt wird pro Wohnung, nicht pro Person.
  • Bürgergeld-/Grundsicherungs- und BAföG-Empfänger können sich auf Antrag befreien lassen.
  • Mit dem Merkzeichen RF sinkt der Beitrag auf 6,12 €.

Der Rundfunkbeitrag beträgt 2026 unverändert 18,36 € pro Monat, also 55,08 € pro Quartal. Gezahlt wird pro Wohnung – egal, wie viele Personen dort leben. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich befreien oder den Beitrag ermäßigen lassen. So funktioniert es.

Rundfunkbeitrag 2026: Höhe und Zahlung

ZeitraumBetrag
pro Monat18,36 €
pro Quartal (Standard-Abbuchung)55,08 €
pro Jahr220,32 €

Eine geplante Erhöhung ist 2026 zunächst nicht in Kraft. Der Beitrag wird pro Wohnung erhoben – in einer WG zahlt also nur eine Person für alle.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Eine vollständige Befreiung auf Antrag ist möglich für Empfänger von:

  • Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Sozialhilfe,
  • BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (wenn nicht mehr bei den Eltern wohnend).

Wer bekommt eine Ermäßigung?

Auf ein Drittel – also 6,12 € pro Monat – reduziert sich der Beitrag für Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF (z. B. bei bestimmten Seh- oder Hörbehinderungen).

Zweitwohnung: Befreiung möglich

Für eine Zweitwohnung müssen Sie nicht doppelt zahlen. Wer für die Hauptwohnung bereits den vollen Beitrag entrichtet, kann sich für die Zweitwohnung auf Antrag befreien lassen.

So stellen Sie den Antrag

  1. Antrag online beim Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio) ausfüllen.
  2. Aktuellen Leistungsbescheid (z. B. Bürgergeld-Bescheid) als Nachweis beilegen.
  3. Die Befreiung gilt meist rückwirkend ab Beginn des Leistungsbezugs, längstens für die Dauer des Bescheids.

Ohne Antrag erfolgt keine automatische Befreiung. Weitere Tipps zum Sparen bei Haushaltskosten finden Sie in unseren Ratgebern und aktuelle Werte im Überblick.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?

18,36 € pro Monat bzw. 55,08 € pro Quartal – 2026 unverändert. Gezahlt wird pro Wohnung.

Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Unter anderem Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe und BAföG – jeweils auf Antrag mit Nachweis.

Muss ich für eine Zweitwohnung extra zahlen?

Nein. Wenn Sie für die Hauptwohnung zahlen, können Sie sich für die Zweitwohnung auf Antrag befreien lassen.

Gibt es eine Ermäßigung?

Ja, mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis sinkt der Beitrag auf ein Drittel, also 6,12 € pro Monat.

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Sarah Klein
Sarah Klein
Author & editorial team · Geprüft von Markus Weber

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