Umzug & Steuer
Umzugskosten von der Steuer absetzen: beruflicher Umzug, Pauschalen, § 35a für Umzugsfirmen und welche Belege du brauchst – fachlich geprüft.
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! Umzug & Steuer: Das Wichtigste
- 01
Abgabefrist
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen; mit Steuerberater gilt eine längere Frist. Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre rückwirkend möglich.
§ 149 AO
- 02
ELSTER
Die Steuererklärung reichst du kostenlos online über ELSTER ein. Viele Daten wie Lohn und Versicherungsbeiträge sind bereits vorausgefüllt.
- 03
Werbungskosten
Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung und beruflich bedingte Umzüge senken deine Steuer. Ohne Nachweise gilt automatisch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
§ 9 EStG
- 04
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Handwerker, Reinigung oder Umzugshelfer kannst du 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen – bis zu Höchstbeträgen; bezahlt per Überweisung.
§ 35a EStG
- 05
Steuer-ID
Deine steuerliche Identifikationsnummer bekommst du nach der ersten Anmeldung in Deutschland per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie bleibt ein Leben lang gleich.
- 06
Einspruch gegen den Steuerbescheid
Ist der Bescheid falsch, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – formlos, auch über ELSTER.
§ 355 AO
Umzug & Steuer: Das solltest du wissen
Ob und wie du Umzugskosten absetzen kannst, hängt vor allem vom Grund des Umzugs ab. Beruflich bedingte Umzüge sind Werbungskosten, bei privaten Umzügen hilft § 35a EStG.
Unsere Steuer-Ratgeber werden von einer Steuerberaterin geprüft. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.
? Häufige Fragen
Q01Ist ein privater Umzug absetzbar?
Teilweise: 20 % der Arbeitskosten einer Umzugsfirma kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen.






