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Neu: Infos für deine Stadt – Ämter, Sperrmüll und Grundsteuer-Hebesätze

Umzug & Steuer

Umzugskosten von der Steuer absetzen: beruflicher Umzug, Pauschalen, § 35a für Umzugsfirmen und welche Belege du brauchst – fachlich geprüft.

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! Umzug & Steuer: Das Wichtigste

  1. 01

    Abgabefrist

    Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen; mit Steuerberater gilt eine längere Frist. Freiwillige Erklärungen sind vier Jahre rückwirkend möglich.

    § 149 AO

  2. 02

    ELSTER

    Die Steuererklärung reichst du kostenlos online über ELSTER ein. Viele Daten wie Lohn und Versicherungsbeiträge sind bereits vorausgefüllt.

  3. 03

    Werbungskosten

    Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel, Fortbildung und beruflich bedingte Umzüge senken deine Steuer. Ohne Nachweise gilt automatisch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

    § 9 EStG

  4. 04

    Haushaltsnahe Dienstleistungen

    Für Handwerker, Reinigung oder Umzugshelfer kannst du 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer abziehen – bis zu Höchstbeträgen; bezahlt per Überweisung.

    § 35a EStG

  5. 05

    Steuer-ID

    Deine steuerliche Identifikationsnummer bekommst du nach der ersten Anmeldung in Deutschland per Post vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie bleibt ein Leben lang gleich.

  6. 06

    Einspruch gegen den Steuerbescheid

    Ist der Bescheid falsch, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen – formlos, auch über ELSTER.

    § 355 AO

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Umzug & Steuer: Das solltest du wissen

Ob und wie du Umzugskosten absetzen kannst, hängt vor allem vom Grund des Umzugs ab. Beruflich bedingte Umzüge sind Werbungskosten, bei privaten Umzügen hilft § 35a EStG.

Unsere Steuer-Ratgeber werden von einer Steuerberaterin geprüft. Sie ersetzen keine individuelle Beratung.

? Häufige Fragen

Q01Ist ein privater Umzug absetzbar?

Teilweise: 20 % der Arbeitskosten einer Umzugsfirma kannst du als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG geltend machen.

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