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Neu: Infos für deine Stadt – Ämter, Sperrmüll und Grundsteuer-Hebesätze

Leistungen

Welche staatlichen Hilfen stehen dir zu? Wohngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Grundsicherungsgeld, Unterhaltsvorschuss und mehr – verständlich erklärt.

Kostenloser RechnerLeistungsfinder 2 Min.

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! Leistungen: Das Wichtigste

  1. 01

    Wohngeld

    Zuschuss zur Miete (oder zu den Kosten für Wohneigentum) für Haushalte mit kleinem Einkommen. Zuständig ist die Wohngeldbehörde deiner Stadt oder deines Kreises; gezahlt wird ab dem Monat der Antragstellung.

    WoGG

  2. 02

    Kinderzuschlag

    Monatlicher Zuschlag pro Kind für Eltern, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie. Beantragt wird er bei der Familienkasse, meist online.

    § 6a BKGG

  3. 03

    Kindergeld

    Für jedes Kind bis 18 – in Ausbildung oder Studium bis 25 – zahlt die Familienkasse Kindergeld. Rückwirkend gibt es höchstens sechs Monate, deshalb früh beantragen.

    EStG § 62 ff.

  4. 04

    Grundsicherung

    Wer seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann, bekommt Grundsicherung vom Jobcenter (für Erwerbsfähige) oder vom Sozialamt (im Alter und bei Erwerbsminderung).

  5. 05

    Unterhaltsvorschuss

    Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein – für Kinder bis 18.

    UVG

  6. 06

    BAföG

    Studierende und Schüler mit geringem Familieneinkommen bekommen BAföG – teils als Zuschuss, teils als zinsloses Darlehen. Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung, auch online.

    BAföG

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Leistungen: Das solltest du wissen

Viele Menschen in Deutschland bekommen staatliche Leistungen nicht, obwohl sie Anspruch hätten – oft, weil sie die Leistung nicht kennen oder den Antrag scheuen.

Unser Leistungsfinder zeigt dir in zwei Minuten, welche Hilfen für dich in Frage kommen, und verlinkt die offiziellen Rechner und Anträge. Die Antworten werden nicht auf unseren Servern gespeichert.

? Häufige Fragen

Q01Kann ich mehrere Leistungen gleichzeitig bekommen?

Ja, etwa Wohngeld und Kinderzuschlag lassen sich häufig kombinieren. Andere Leistungen schließen sich aus, z. B. Wohngeld und Grundsicherungsgeld.

Q02Wie viel Kindergeld gibt es 2026?

259 Euro pro Kind und Monat (Beispielwert – vor Veröffentlichung prüfen).

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