Bürgergeld-Rechner 2026 (Grundsicherungsgeld)
Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld; Regelsätze und Freibeträge sind gleich geblieben. Schätze hier, wie viel deinem Haushalt zusteht.
- Regelsätze 2026
- Freibeträge § 11b
- Mehrbedarf Alleinerziehende
- Keine Anmeldung
Bürgergeld-Rechner 2026 (Grundsicherungsgeld)
So wird gerechnet
- SCHRITT 01Regelsätze563 € (Alleinstehende), 506 € je Partner, Kinder 357–471 € je nach Alter, Erwachsene im Elternhaushalt 451 €.
- SCHRITT 02Mehrbedarf & WohnenMehrbedarf für Alleinerziehende plus Miete und Heizung (im ersten Jahr in tatsächlicher Höhe, höchstens bis 1,5-fach der örtlichen Grenze).
- SCHRITT 03EinkommenVom Erwerbseinkommen bleiben 100 € frei, dazu 20 % / 30 % / 10 % in Stufen; Kindergeld und Unterhalt zählen als Einkommen des Kindes.
- SCHRITT 04ErgebnisBedarf minus anrechenbares Einkommen = voraussichtliches Grundsicherungsgeld.
Häufige Fragen
Q01Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Der Regelsatz beträgt 2026 unverändert 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner in einer Paar-Bedarfsgemeinschaft, 471 € für Jugendliche von 14 bis 17, 390 € für Kinder von 6 bis 13 und 357 € für Kinder bis 5. Dazu kommen Miete und Heizung.
Q02Was ist das Grundsicherungsgeld?
Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld (Gesetz zur Änderung des SGB II, BGBl. 2026 I Nr. 107). Regelsätze und Freibeträge blieben gleich; geändert wurden vor allem Regeln zu Wohnkosten, Vermögen und Mitwirkung.
Q03Wie viel darf ich dazuverdienen?
100 € bleiben frei, vom Einkommen zwischen 100 und 520 € weitere 20 %, zwischen 520 und 1.000 € 30 % und zwischen 1.000 und 1.200 € (mit Kind 1.500 €) 10 %.
Q04Wird meine Miete voll übernommen?
Im ersten Jahr meist ja, höchstens aber bis zum 1,5-fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze; danach nur bis zur Grenze, die dein Jobcenter festlegt.




