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Bürgergeld-Rechner 2026 (Grundsicherungsgeld)

Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld; Regelsätze und Freibeträge sind gleich geblieben. Schätze hier, wie viel deinem Haushalt zusteht.

  • Regelsätze 2026
  • Freibeträge § 11b
  • Mehrbedarf Alleinerziehende
  • Keine Anmeldung

Bürgergeld-Rechner 2026 (Grundsicherungsgeld)

Unverbindliche Schätzung: Regelsätze 2026 (563 / 506 / 451 / 471 / 390 / 357 €), Mehrbedarf für Alleinerziehende, Freibeträge auf Erwerbseinkommen (§ 11b SGB II) und eure tatsächlichen Wohnkosten. Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld. Das Jobcenter prüft die Angemessenheit der Miete nach örtlichen Grenzen sowie Vermögen – verbindlich ist nur sein Bescheid.

So wird gerechnet

  1. SCHRITT 01Regelsätze563 € (Alleinstehende), 506 € je Partner, Kinder 357–471 € je nach Alter, Erwachsene im Elternhaushalt 451 €.
  2. SCHRITT 02Mehrbedarf & WohnenMehrbedarf für Alleinerziehende plus Miete und Heizung (im ersten Jahr in tatsächlicher Höhe, höchstens bis 1,5-fach der örtlichen Grenze).
  3. SCHRITT 03EinkommenVom Erwerbseinkommen bleiben 100 € frei, dazu 20 % / 30 % / 10 % in Stufen; Kindergeld und Unterhalt zählen als Einkommen des Kindes.
  4. SCHRITT 04ErgebnisBedarf minus anrechenbares Einkommen = voraussichtliches Grundsicherungsgeld.

Häufige Fragen

Q01Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?

Der Regelsatz beträgt 2026 unverändert 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner in einer Paar-Bedarfsgemeinschaft, 471 € für Jugendliche von 14 bis 17, 390 € für Kinder von 6 bis 13 und 357 € für Kinder bis 5. Dazu kommen Miete und Heizung.

Q02Was ist das Grundsicherungsgeld?

Seit 1. Juli 2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld (Gesetz zur Änderung des SGB II, BGBl. 2026 I Nr. 107). Regelsätze und Freibeträge blieben gleich; geändert wurden vor allem Regeln zu Wohnkosten, Vermögen und Mitwirkung.

Q03Wie viel darf ich dazuverdienen?

100 € bleiben frei, vom Einkommen zwischen 100 und 520 € weitere 20 %, zwischen 520 und 1.000 € 30 % und zwischen 1.000 und 1.200 € (mit Kind 1.500 €) 10 %.

Q04Wird meine Miete voll übernommen?

Im ersten Jahr meist ja, höchstens aber bis zum 1,5-fachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze; danach nur bis zur Grenze, die dein Jobcenter festlegt.