Den offiziellen KiZ-Lotsen öffnen

Gehe über Familienkasse: Kinderzuschlag – Anspruch, Höhe und Dauer zum dort verlinkten KiZ-Lotsen. Das Tool führt dich durch Fragen zu Haushalt, Kindern, Einkommen und Wohnkosten. Du musst für diese Vorprüfung keinen kostenpflichtigen Vermittler beauftragen. Eine erste Schätzung liefert auch unser Kinderzuschlag-Rechner; verbindlich entscheidet die Familienkasse.

Diese Seite ist eine Hilfe zur Nutzung des offiziellen Angebots. Sie simuliert keinen vollständigen Kinderzuschlagsbescheid. Bewahre deine Ausgangsdaten auf und verwende beim späteren Antrag dieselben Bezugszeiträume, damit Prüfung und Antrag vergleichbar bleiben.

Diese Daten solltest du bereithalten

  • Zahl und Alter der Kinder im Haushalt sowie Kindergeldbezug.

  • Familien- und Haushaltssituation, insbesondere Paar oder alleinerziehend.

  • Einkünfte in den grundsätzlich maßgeblichen sechs Monaten vor dem Bewilligungszeitraum.

  • Miet- und Heizkosten beziehungsweise relevante Kosten bei Wohneigentum.

  • Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und sonstige Einnahmen der Kinder.

  • Angaben zum Vermögen, soweit sie für die Prüfung verlangt werden.

Ein einzelner besonders niedriger Gehaltsmonat ist nicht automatisch repräsentativ. Bei einem Jobwechsel oder schwankendem Einkommen hilft eine Tabelle mit sechs Monatswerten. Addiere die einschlägigen Beträge und lasse Abzüge nach den Vorgaben des Tools beziehungsweise der Familienkasse zuordnen.

Mindest- und Höchsteinkommen richtig verstehen

Grundsätzlich müssen Paare mindestens 900 Euro und Alleinerziehende mindestens 600 Euro berücksichtigtes Bruttoeinkommen erreichen. Kindergeld und Wohngeld werden nicht einfach auf diese Mindestgrenze aufgeschlagen. Gleichzeitig muss der Lebensunterhalt der Familie mit den vorgesehenen Leistungen grundsätzlich gesichert sein.

Eine einheitliche obere Einkommensgrenze gibt es nicht. Deshalb ist die Aussage „über 2.000 Euro netto kein KiZ“ ohne Haushaltsdaten nicht belastbar. Der Bedarf der Eltern, Kinderzahl, Wohnkosten und Einkommensarten wirken zusammen. Die Details der Anrechnung erläutert das Familienkasse: Merkblatt Kinderzuschlag.

Beispiel: Was die Obergrenze aussagt

Bei zwei berücksichtigungsfähigen Kindern beträgt die rechnerische Obergrenze 2 × 297 Euro = 594 Euro monatlich. Das sagt noch nichts darüber aus, ob die Familie 594 Euro, einen kleineren Betrag oder nichts erhält. Eine belastbare Rechnung braucht unter anderem Einkommen der Eltern und Kinder sowie Wohnkosten.

Zum Vergleich: 2026 kommen bei zwei Kindern 518 Euro Kindergeld hinzu, sofern für beide Anspruch besteht. Diese beiden Zahlen dürfen als mögliche Höchstbeträge dargestellt werden, aber nicht als zugesicherte Auszahlung. Wohngeld muss gesondert geprüft werden; eine automatische Bewilligung gibt es auch dort nicht.

Was du nach dem Check tun solltest

Bei einem positiven Hinweis stelle den Kinderzuschlagsantrag bei der Familienkasse. Der Kinderzuschlag beginnt grundsätzlich frühestens im Antragsmonat. Ein Klick im Lotsen wahrt diese Frist nicht.

Bei einem negativen oder unklaren Ergebnis kontrolliere die Eingaben und frage bei besonderen Umständen nach. Wenn selbst mit Kinderzuschlag und möglichem Wohngeld eine erhebliche Bedarfslücke bleibt, kann eine Prüfung durch das Jobcenter erforderlich sein. Reiche Anträge nicht mit geschönten Zahlen ein, um ein gewünschtes Ergebnis zu erhalten.

Stand: 6. November 2026.