Die Pendlerpauschale 2026 in Kürze

Die Pendlerpauschale heißt im Gesetz Entfernungspauschale. Sie deckt die Kosten deiner Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ab, unabhängig davon, ob du mit Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß zur Arbeit kommst. Nach2 wurde sie zum 1. Januar 2026 dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Bis 2025 galten für die ersten 20 Kilometer noch 30 Cent.

  • 38 Cent je vollem Entfernungskilometer1

  • Es zählt die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg.

  • Angesetzt wird jeder Arbeitstag, an dem du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst.

  • Höchstens 4.500 Euro im Jahr, mit Ausnahmen für das Auto

  • Flugstrecken und steuerfreie Sammelbeförderung durch den Arbeitgeber sind ausgenommen.

Deinen eigenen Betrag kannst du mit dem Pendlerpauschale-Rechner in wenigen Schritten ermitteln. Diese Anleitung erklärt, was hinter den einzelnen Eingaben steckt.

So berechnest du die Pendlerpauschale

Die Formel ist einfach: volle Entfernungskilometer mal 0,38 Euro mal Arbeitstage. Angefangene Kilometer werden nicht berücksichtigt, 24,8 Kilometer zählen also als 24 Kilometer.

Maßgeblich ist nach1 die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, auch wenn du mit der Bahn fährst. Eine längere Strecke darfst du nur ansetzen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig nutzt, etwa weil du über eine Schnellstraße deutlich schneller ankommst. Halte dafür fest, warum die Route günstiger ist.

Zähle nur die Tage, an denen du tatsächlich zur Arbeitsstätte gefahren bist. Urlaub, Krankheitstage und reine Homeoffice-Tage gehören nicht dazu. Ein Kalender mit deinen Bürotagen hilft dir bei Rückfragen des Finanzamts.

Beispielrechnung

Angenommen, du fährst an 220 Tagen im Jahr zur Arbeit, und die kürzeste Straßenverbindung beträgt 25 Kilometer.

Rechenschritt

Wert

Volle Entfernungskilometer

25

Pauschale je Kilometer

0,38 Euro

Arbeitstage mit Fahrt

220

Entfernungspauschale im Jahr

2.090 Euro

Diese 2.090 Euro sind Werbungskosten. Das Finanzamt berücksichtigt ohne Nachweis ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro3. Deine Steuer sinkt also nur durch den Teil, um den alle Werbungskosten zusammen diese Grenze übersteigen, hier um 860 Euro zu versteuerndes Einkommen, wenn keine weiteren Werbungskosten anfallen. Wie viel Steuer du dadurch sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab. Weitere Posten findest du unter Werbungskosten.

Die 4.500-Euro-Grenze und ihre Ausnahmen

Die Entfernungspauschale ist auf 4.500 Euro im Kalenderjahr begrenzt1. Bei 220 Arbeitstagen ist diese Grenze ab etwa 54 Entfernungskilometern erreicht. Es gibt aber wichtige Ausnahmen:

  • Mit dem eigenen oder einem dir zur Nutzung überlassenen Auto darfst du einen höheren Betrag ansetzen.

  • Fährst du mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kannst du die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, soweit sie die im Jahr insgesamt abziehbare Entfernungspauschale übersteigen.

  • Menschen mit bestimmten Behinderungen können nach1 statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen. Die Voraussetzungen sind durch amtliche Unterlagen nachzuweisen.

Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten der Fahrten abgegolten. Sprit, Reparaturen, Parkgebühren oder Versicherung für den Arbeitsweg kannst du daneben grundsätzlich nicht noch einmal geltend machen.

Pendlerpauschale und Homeoffice-Pauschale

Für Tage, an denen du überwiegend zu Hause arbeitest und keine erste Tätigkeitsstätte außerhalb der Wohnung aufsuchst, gibt es die Tagespauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr4. Für einen solchen Tag fällt keine Pendlerpauschale an, weil du nicht zur Arbeit fährst.

Eine Ausnahme gilt, wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann kann die Tagespauschale nach4 auch für Tage angesetzt werden, an denen du auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte arbeitest. Für typische Bürojobs mit festem Arbeitsplatz gilt aber: Jeder Arbeitstag ist entweder Pendeltag oder Homeoffice-Tag.

Mobilitätsprämie für Geringverdiener

Wer so wenig verdient, dass das zu versteuernde Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, hat von der Pendlerpauschale steuerlich keinen Vorteil. Für diesen Fall gibt es die Mobilitätsprämie nach5. Sie beträgt 14 Prozent der Entfernungspauschale ab dem 21. vollen Entfernungskilometer und ist auf den Betrag begrenzt, um den das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag unterschreitet. Bei Arbeitnehmern zählt nur der Teil, um den die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen.

Nach2 erhalten Steuerpflichtige mit geringen Einkünften die Mobilitätsprämie auch nach 2026 weiterhin. Du beantragst sie über die Einkommensteuererklärung, zum Beispiel mit ELSTER.

In der Steuererklärung eintragen

Die Fahrten zur Arbeit trägst du in der Anlage N bei den Werbungskosten ein: Anschrift der ersten Tätigkeitsstätte, Arbeitstage, einfache Entfernung und genutzte Verkehrsmittel. Den Betrag berechnet das Finanzamt selbst. Wenn du vorab prüfen willst, ob sich die Angaben lohnen, nutze den Pendlerpauschale-Rechner und lies die Schritte unter Steuererklärung.

Stand: 6. November 2026.