Zum offiziellen Wohngeld-Rechner
Der BMWSB: Wohngeld-Plus-Rechner ist der direkte Einstieg für die Berechnung. Auf dieser Seite erklären wir die Eingaben und typische Fehler. Für eine schnelle Orientierung kannst du auch unseren Wohngeld-Rechner nutzen; verbindlich entscheidet immer die Wohngeldbehörde. Der Bund bezeichnet den Rechner nach dem zugrunde liegenden Rechtsstand. Wähle die für deinen Zeitraum gültige Fassung und lies die Hinweise auf der Rechnerseite.
Halte Mietvertrag, aktuelle Betriebskostenaufstellung, Einkommensunterlagen aller relevanten Haushaltsmitglieder und Nachweise über besondere Freibeträge bereit. Wenn diese Angaben fehlen, kann ein scheinbar präziser Eurobetrag deutlich am späteren Bescheid vorbeigehen.
Bruttokaltmiete: ein häufiges Missverständnis
Die Bruttokaltmiete setzt sich aus Nettokaltmiete und kalten Betriebskosten zusammen. Tatsächliche Heiz- und Warmwasserkosten gehören nicht einfach in dieses Feld. Das Wohngeldrecht berücksichtigt dafür eigene Komponenten.
Beispiel für die Eingabe: 650 Euro Nettokaltmiete plus 120 Euro kalte Betriebskosten ergeben 770 Euro Bruttokaltmiete. Weitere 95 Euro Heizkosten werden nicht als zusätzliche Kaltmiete eingetragen. Ob die gesamten 770 Euro berücksichtigt werden, hängt unter anderem von Haushaltsgröße und Mietstufe ab.
Einkommen und Haushalt richtig erfassen
Verwende die Einkommensdefinition des Rechners. Das ausgezahlte Nettogehalt ist nicht automatisch das wohngeldrechtliche Einkommen. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und gesetzliche Freibeträge werden nach besonderen Regeln behandelt.
Eingabe | Worauf du achten solltest |
|---|---|
Haushaltsmitglieder | Nicht jeder Mitbewohner gehört automatisch zum wohngeldrechtlichen Haushalt |
Einkommen | Relevante Einkünfte aller zu berücksichtigenden Personen erfassen |
Miete | Kaltmiete und Betriebskosten von Heizung unterscheiden |
Gemeinde | Richtigen Wohnort auswählen; die Mietstufe beeinflusst Höchstbeträge |
Freibeträge | Nur mit erfüllten Voraussetzungen ansetzen |
Kindergeld und Kinderzuschlag werden bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung grundsätzlich nicht als Einkommen berücksichtigt. Unterhalt, Renten oder andere Einnahmen können dagegen relevant sein. Bei Mischhaushalten mit ausgeschlossenen Leistungsempfängern ist eine Beratung durch die Behörde besonders hilfreich.
Warum eine pauschale Einkommensgrenze nicht genügt
Eine Tabelle „Single bis X Euro netto“ blendet Unterschiede aus. Selbst bei gleicher Miete können gesetzliche Abzüge oder eine andere Gemeinde das Ergebnis verändern. Eine höhere Mietstufe ist außerdem kein automatischer Zuschlag auf jede Wohnung: Sie wirkt über die berücksichtigungsfähigen Höchstbeträge.
Rechne mehrere realistische Varianten, wenn dein Einkommen schwankt. Speichere jeweils die Annahmen zusammen mit dem Ergebnis. So kannst du bei der Antragstellung erklären, warum sich deine tatsächlichen Werte von einer früheren Schätzung unterscheiden.
Vom Ergebnis zum Antrag
Ein positiver Rechnerwert ist ein Anlass, den Antrag zu stellen, aber kein Bewilligungsbescheid. Ein Null-Ergebnis kann auf fehlende Voraussetzungen oder auf falsche Eingaben zurückgehen. Prüfe insbesondere Warmmiete, doppelte Einkommensangaben und nicht berücksichtigte Freibeträge.
Wohngeld beginnt grundsätzlich mit dem Antragsmonat. Sichere deshalb rechtzeitig den Eingang bei der zuständigen Stelle. Der Antragsratgeber erklärt Unterlagen, Auszahlung und Änderungen. Die rechtliche Grundlage ist das Wohngeldgesetz.
Stand: 6. November 2026.







