Wer Elterngeld bekommen kann

Du musst dein Kind grundsätzlich selbst betreuen, mit ihm in einem Haushalt leben und in Deutschland wohnen. Während des Bezugs darfst du grundsätzlich höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats arbeiten. Bei ausländischen Eltern sind zusätzliche aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen zu prüfen.

Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro. Das ist nicht gleichbedeutend mit dem Bruttogehalt auf der Lohnabrechnung. Maßgeblich ist der gesetzlich relevante Zeitraum vor der Geburt. Die1 erläutert die Voraussetzungen.

Basiselterngeld, Plus und Partnerschaftsbonus

Variante

Grundsätzlicher Rahmen

Besonders zu beachten

Basiselterngeld

300 bis 1.800 Euro im Monat

Einkommensersatz und verfügbare Lebensmonate

ElterngeldPlus

150 bis 900 Euro im Monat

Längere Bezugsdauer; Teilzeit beeinflusst die Höhe

Partnerschaftsbonus

Zusätzliche ElterngeldPlus-Monate

Beide Eltern müssen die gesetzlichen Arbeitszeitbedingungen erfüllen

Die Leistung ersetzt regelmäßig einen Teil des wegfallenden bereinigten Erwerbseinkommens. Dieses „Elterngeld-Netto“ kann vom Netto deiner Gehaltsabrechnung abweichen. Mutterschaftsleistungen werden für die Mutter berücksichtigt; die betroffenen Lebensmonate zählen grundsätzlich als Basiselterngeldmonate. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag können den Betrag verändern.

ElterngeldPlus ist bei Teilzeitarbeit nicht automatisch genau die Hälfte des tatsächlich möglichen Basiselterngelds mit Teilzeit. Plane daher Einkommens- und Bezugsmonate gemeinsam. Für den Partnerschaftsbonus gilt grundsätzlich ein Arbeitszeitkorridor von 24 bis 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt.

Lebensmonate statt Kalendermonate planen

Wird dein Kind am 12. November geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 12. November bis zum 11. Dezember. Ein Arbeitsbeginn am 1. Dezember kann also bereits diesen Lebensmonat beeinflussen. Trage Geburtstermin, Mutterschutz, geplante Teilzeit und die Monate beider Eltern in eine gemeinsame Übersicht ein.

Für neuere Geburten ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Eltern grundsätzlich auf einen Lebensmonat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate begrenzt; es gibt Ausnahmen, etwa für bestimmte Früh- und Mehrlingsgeburten. Die genaue Kombination richtet sich nach2.

Antrag und Unterlagen

Beantrage Elterngeld bei der Elterngeldstelle deines Bundeslands nach der Geburt. Bereite Geburtsnachweis, Einkommensunterlagen, Arbeitgeberbescheinigungen, Angaben zu Mutterschaftsleistungen und gegebenenfalls Unterlagen zur Selbstständigkeit vor. Die konkrete Dokumentenliste der Stelle ist entscheidend.

Reiche den Antrag so ein, dass keine Lebensmonate durch die begrenzte Rückwirkung verloren gehen. Elterngeld und die Anmeldung von Elternzeit beim Arbeitgeber sind getrennte Vorgänge. Änderungen der Arbeitszeit oder des Einkommens während des Bezugs solltest du der Elterngeldstelle mitteilen; vorläufige Berechnungen können später korrigiert werden.

Steuererklärung mitdenken

Elterngeld ist grundsätzlich steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und kann den Steuersatz auf anderes Einkommen erhöhen. Bei Arbeitnehmern können Lohnersatzleistungen von insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr eine Pflichtveranlagung auslösen. Lies dazu Steuererklärungspflicht und plane gegebenenfalls eine Rücklage für eine Nachzahlung.

Stand: 6. November 2026.