Steuererklärung: Fristen & Fristrechner
Steuerjahr wählen – und sehen, bis wann du die Steuererklärung abgeben musst: ohne Berater, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein und bei freiwilliger Abgabe.
- Alle Jahre ab 2021
- Mit und ohne Berater
- Freiwillige Abgabe
- Keine Anmeldung
Fristrechner Steuererklärung
Ohne Steuerberater
Fr., 31. Juli 2026
Mit Steuerberater / Lohnsteuerhilfe
Mo., 01. März 2027
Freiwillige Erklärung (Antragsveranlagung)
Mo., 31. Dezember 2029
Welche Frist gilt für mich?
- SCHRITT 01Pflicht oder freiwillig?Pflicht z. B. bei Steuerklasse III/V, Nebeneinkünften über 410 €, Lohnersatzleistungen über 410 € oder mehreren Arbeitgebern.
- SCHRITT 02Ohne BeraterBis zum 31. Juli des Folgejahres – für 2025 also bis zum 31. Juli 2026.
- SCHRITT 03Mit BeraterBis Ende Februar des zweiten Folgejahres – für 2025 bis zum 1. März 2027 (der 28. Februar ist ein Sonntag).
- SCHRITT 04FreiwilligVier Jahre Zeit – die Erklärung 2022 noch bis 31. Dezember 2026.
Häufige Fragen
Q01Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben werden?
Ohne Steuerberater bis zum 31. Juli 2026. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis zum 1. März 2027 – regulär Ende Februar, der 28. Februar 2027 ist aber ein Sonntag.
Q02Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen (mindestens 25 € pro angefangenem Verspätungsmonat, § 152 AO) und nach Erinnerung ein Zwangsgeld. Bei freiwilliger Abgabe gibt es keinen Zuschlag – nur die 4-Jahres-Frist.
Q03Kann ich eine Fristverlängerung bekommen?
Ja, auf begründeten Antrag beim Finanzamt (z. B. Krankheit, fehlende Unterlagen) – formlos und vor Ablauf der Frist.
Q04Bis wann kann ich die Steuererklärung freiwillig abgeben?
Vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres: für 2022 bis zum 31. Dezember 2026, für 2023 bis zum 31. Dezember 2027.



