Was sind Werbungskosten?

Nach1 sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Für Arbeitnehmer heißt das: Ausgaben, die durch den Job veranlasst sind. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen und damit die Steuer nach deinem persönlichen Steuersatz.

  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte über die Entfernungspauschale

  • Arbeitsmittel wie Computer, Fachliteratur, Werkzeug oder typische Berufskleidung

  • Fortbildungen, Fachkurse und berufliche Prüfungen

  • Dienstreisen, soweit der Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet

  • Doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen

  • Beiträge zu Berufsverbänden sowie Gewerkschaftsbeiträge

  • Arbeitszimmer oder Homeoffice-Tagespauschale

Seit 2026 beträgt die Entfernungspauschale laut5 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Für Homeoffice-Tage gilt nach3 eine Tagespauschale von 6 Euro, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Für denselben Tag kannst du in der Regel nicht beides ansetzen.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro

Nach2 zieht das Finanzamt bei Arbeitnehmern ohne Nachweis 1.230 Euro Werbungskosten ab. Dieser Betrag ist bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Einzelne Belege bringen dir deshalb erst etwas, wenn deine gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.

Werbungskosten im Jahr

Was das Finanzamt ansetzt

Zusätzlicher Effekt

600 Euro

1.230 Euro Pauschbetrag

keiner

1.230 Euro

1.230 Euro

keiner

1.800 Euro

1.800 Euro

570 Euro weniger zu versteuern

Eine Ausnahme gilt seit 2026 für Gewerkschaftsbeiträge: Sie werden nach2 zusätzlich zum Pauschbetrag berücksichtigt. Gib sie also auch dann an, wenn du sonst unter 1.230 Euro bleibst. Wie viel netto übrig bleibt, rechnest du mit dem Brutto-Netto-Rechner.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Diese Ausgaben sind keine Werbungskosten. Sie mindern nach4 direkt die Steuerschuld, das ist meist wertvoller. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht das Material.

Art

Ermäßigung

Höchstbetrag pro Jahr

Minijob im Haushalt

20 % der Aufwendungen

510 Euro

Haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen

20 % der Aufwendungen

4.000 Euro

Handwerkerleistungen für Renovierung, Erhaltung, Modernisierung

20 % der Arbeitskosten

1.200 Euro

Typische Beispiele sind Reinigungskraft, Gartenpflege, Winterdienst, Malerarbeiten oder die Reparatur der Heizung. Auch Mieter profitieren: Posten wie Hausmeister oder Treppenhausreinigung aus der Nebenkostenabrechnung können begünstigt sein, wenn die Arbeitskosten ausgewiesen sind. Die Grundsteuer gehört nicht dazu, mehr unter Grundsteuer absetzen.

Belege und Nachweise

Werbungskosten musst du der Erklärung meist nicht beilegen, aber auf Nachfrage belegen können. Bewahre Rechnungen, Kontoauszüge und eine Übersicht deiner Homeoffice-Tage auf.

  1. Sammle Belege laufend in einem Ordner oder digital.

  2. Notiere den beruflichen Anlass bei gemischt genutzten Dingen.

  3. Bezahle haushaltsnahe Leistungen und Handwerker per Überweisung, denn nach4 sind Barzahlungen nicht begünstigt.

  4. Achte auf eine Rechnung, in der Arbeitskosten gesondert ausgewiesen sind.

Eintragen kannst du alles über ELSTER: Werbungskosten in der Anlage N, haushaltsnahe Leistungen in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen. Mehr zum Ablauf steht unter Steuererklärung.

Stand: 6. November 2026.