Was ist die Steuer-ID?

Die steuerliche Identifikationsnummer, kurz Steuer-ID oder IdNr., ist eine elfstellige Nummer, mit der die Finanzverwaltung jede Person eindeutig zuordnet. Sie enthält keine Informationen über dich – weder Geburtsdatum noch Wohnort lassen sich aus ihr ablesen1. Auf Dokumenten wird sie oft in Zifferngruppen dargestellt, etwa im Muster 12 345 678 901 (fiktives Beispiel).

Die Nummer wird einer Person dauerhaft zugeteilt. Sie bleibt nach Umzug, Namensänderung oder Heirat gleich und wird erst spätestens 20 Jahre nach dem Ende des Todesjahres gelöscht1. Seit 2008 haben alle in Deutschland gemeldeten Personen eine Steuer-ID; wer am 1. Juli 2007 gemeldet war, bekam damals automatisch Post4.

Gebraucht wird die Steuer-ID vor allem vom Arbeitgeber für die Lohnsteuer, vom Finanzamt für die Steuererklärung, von der Familienkasse für das Kindergeld sowie von Krankenkassen und Rentenversicherung. Diese Stellen dürfen sie von dir verlangen, und du musst sie auf Aufforderung angeben3.

Wo finde ich meine Steuer-ID?

Die schnellste Antwort auf „wo steht meine Steuer-ID?“: Schau in deine Steuer- und Lohnunterlagen. Die Nummer ist meist mit „Identifikationsnummer“, „IdNr.“ oder „steuerliche Identifikationsnummer“ beschriftet.

Dokument

Wo genau

Hinweis

Lohnsteuerbescheinigung

im Kopfbereich, neben Name und Anschrift

kommt jedes Jahr vom Arbeitgeber

Einkommensteuerbescheid

im Kopf des Bescheids, getrennt von der Steuernummer

nur, wenn du schon eine Erklärung abgegeben hast

Mitteilungsschreiben des BZSt

zentral im Brief

kam nach Geburt oder erster Anmeldung in Deutschland

Gehaltsabrechnung

häufig in den Stammdaten

je nach Lohnprogramm, nicht immer enthalten

Laut BZSt findest du die Nummer in der Regel auf dem Einkommensteuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung1. Wenn du bei ELSTER registriert bist, hast du die Nummer bei der Registrierung bereits verwendet – ein Blick in alte Unterlagen aus dieser Zeit lohnt sich.

Vorsicht bei der Verwechslung: Auf denselben Papieren stehen oft auch Steuernummer, Personalnummer, Kindergeldnummer oder Sozialversicherungsnummer. Die Steuer-ID ist immer genau elf Ziffern lang, ohne Buchstaben und ohne Schrägstriche.

Steuer-ID erneut anfordern: Schritt für Schritt

Findest du die Nummer nirgends, fordere die erneute Mitteilung kostenlos beim BZSt an. Du bekommst dabei keine neue Nummer, sondern ein neues Schreiben mit deiner bisherigen Steuer-ID2.

  1. Öffne das Online-Formular „Erneute Mitteilung der steuerlichen Identifikationsnummer“ über die Leistungsbeschreibung des BZSt.

  2. Gib Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort und deine aktuelle Meldeadresse genau so an, wie sie beim Einwohnermeldeamt gespeichert sind.

  3. Sende das Formular ab. Alternativ ist eine schriftliche Anfrage möglich.

  4. Warte auf den Brief. Die IdNr. wird aus Datenschutzgründen nur per Post mitgeteilt – nicht per Telefon und nicht per E-Mail1.

  5. Prüfe, ob dein Name am Briefkasten steht. Ohne Namen kann der Brief nicht zugestellt werden3.

Der Brief geht nur an die beim BZSt gespeicherte Adresse, in der Regel deine Hauptwohnung. Soll er an eine andere Anschrift gehen, braucht das BZSt eine schriftliche Vollmacht1. Das Telefon des BZSt (Montag bis Freitag, 9 bis 14 Uhr) kann allgemeine Fragen beantworten, die Nummer aber nicht durchgeben.

Für Betreuer, Vormünder und Bevollmächtigte gelten besondere Nachweise: Sie müssen ihre Bestellung oder eine Vollmacht samt Ausweiskopie vorlegen. Für die IdNr. einer verstorbenen Person ist eine Berechtigung wie ein Erbschein nötig3.

Steuer-ID für Neugeborene

Kinder erhalten ihre Steuer-ID automatisch, sobald die Geburt bei der Meldebehörde registriert ist. Das Mitteilungsschreiben wird innerhalb von vier Wochen nach der Anmeldung verschickt4. Achte darauf, dass auch der Nachname des Kindes am Briefkasten steht3.

Kommt nichts an, kläre zuerst mit dem Bürgeramt, ob die Geburt korrekt erfasst ist; fehlt noch die Geburtsurkunde, ist das Standesamt der richtige Ansprechpartner3. Das Online-Formular des BZSt sieht den Fall ausdrücklich vor, dass das Schreiben für ein Neugeborenes noch nicht eingegangen ist2.

Für den Kindergeldantrag brauchst du die IdNr. des Kindes. In der Steuererklärung ist sie in der Anlage Kind seit Mitte 2024 dagegen keine Pflichtangabe mehr; die elektronische Abgabe klappt auch ohne sie1. Lebt das Kind im Ausland, bekommt es in der Regel keine Steuer-ID3.

Steuer-ID für Zugezogene und Ausländer

Wer sich zum ersten Mal in Deutschland mit Wohnsitz anmeldet, bekommt die Steuer-ID automatisch – unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Die Meldebehörde übermittelt die Daten, das BZSt vergibt die Nummer und verschickt den Brief innerhalb von vier Wochen4. Eine Meldebescheinigung ersetzt die Steuer-ID nicht, hilft aber bei Nachfragen.

Liegt auch drei Monate nach der Anmeldung noch kein Schreiben vor, kannst du dem BZSt eine Kopie deines Ausweises und der Meldebestätigung schicken; das BZSt klärt den Fall dann mit der Meldebehörde3.

Wer in Deutschland arbeitet, aber im Ausland wohnt (etwa Grenzpendler), wird nicht über die Meldebehörde erfasst. Hier beantragt der Arbeitgeber die Zuteilung über sein Betriebsstättenfinanzamt3. Welches Finanzamt das ist, findest du mit unserem Finanzamt-Finder.

Steuer-ID beim Jobstart: Was der Arbeitgeber braucht

Bei einem neuen Job fragt die Personalabteilung fast immer nach Steuer-ID und Geburtsdatum. Mit diesen Angaben ruft der Arbeitgeber deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ab, also Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmal. Diese Daten ergänzt das BZSt laufend, etwa um Familienstand und die IdNr. des Ehepartners1.

Fehlt die Nummer noch, weil du gerade erst zugezogen bist, sag der Personalabteilung Bescheid und reiche sie nach, sobald der Brief da ist. Ohne IdNr. kann der Arbeitgeber deine Merkmale nicht wie vorgesehen abrufen, und der Lohnsteuerabzug kann bis zur Nachmeldung ungünstiger ausfallen. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommst du in der Regel über die Steuererklärung zurück. Gib deinem Arbeitgeber außerdem die Sozialversicherungsnummer – sie ist eine andere Nummer und ersetzt die Steuer-ID nicht.

Steuer-ID, Steuernummer, W-IdNr. und Sozialversicherungsnummer

„Steuernummer vs. Steuer-ID“ gehört zu den häufigsten Fragen. Die Unterschiede:

Kennung

Vergibt

Aufbau

Ändert sich?

Steuer-ID (IdNr.)

BZSt

11 Ziffern

nie, lebenslang gültig

Steuernummer

zuständiges Finanzamt

je nach Bundesland mit Schrägstrichen

kann sich bei Umzug oder Zuständigkeitswechsel ändern

USt-IdNr.

BZSt

DE plus 9 Ziffern

nur für Unternehmen im EU-Handel

Wirtschafts-IdNr. (W-IdNr.)

BZSt

DE plus 9 Ziffern plus 5-stelliges Merkmal

gilt für die Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit

Sozialversicherungsnummer

Rentenversicherung

eigenes Format

lebenslang, aber nur für die Sozialversicherung

Die W-IdNr. wird automatisch und kostenlos an wirtschaftlich Tätige vergeben, stufenweise seit November 2024; Arbeitnehmer ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit bekommen keine6. Die Sozialversicherungsnummer erhältst du mit dem ersten sozialversicherungspflichtigen Job oder der Anmeldung bei einer Krankenkasse; sie steht auf dem Nachweis und jedem Schreiben der Rentenversicherung7. Für Arbeitgeber brauchst du in der Regel beide: Steuer-ID und Sozialversicherungsnummer.

Kann sich die Steuer-ID ändern?

Grundsätzlich nein. Jeder Person darf nur eine IdNr. zugeteilt werden. Wurde versehentlich doppelt vergeben, etwa nach einer Doppelerfassung bei der Meldebehörde, behält das BZSt die zuerst vergebene Nummer, legt die anderen still und verknüpft sie, damit keine Daten verloren gehen. Du erhältst darüber einen Brief3. Hast du selbst zwei Schreiben mit unterschiedlichen Nummern, melde das dem BZSt4.

Korrekturen oder Änderungen deiner Meldedaten – neuer Name, neue Adresse, neuer Familienstand – laufen über die Meldebehörde. Die IdNr. bleibt dabei gültig3.

Betrug: So schützt du deine Steuer-ID

Betrüger nutzen den Namen des BZSt für gefälschte E-Mails und Bescheide, zuletzt mit einer erneuten Warnwelle im Sommer 2026. Die wichtigsten Warnzeichen laut BZSt5:

  • Aufforderungen, einen Link zu öffnen, um Daten zu „bestätigen“ oder eine Erstattung zu erhalten.

  • Zahlungsaufforderungen per E-Mail oder auf ausländische Konten. Zahlungen an das BZSt gehen ausschließlich auf ein inländisches Konto der Bundeskasse; Zahlungsaufforderungen kommen in der Regel per Post.

  • Sprachfehler, falsch verwendete Fachbegriffe, fehlende Kontaktdaten eines Sachbearbeiters.

  • Absenderadressen, die nur ähnlich wie eine Behördenadresse aussehen.

Öffne keine Links oder Anhänge, antworte nicht und lösche die Nachricht. Hast du bereits Daten preisgegeben oder Geld überwiesen, informiere sofort deine Bank und die Polizei5. Auch Websites, die für die erneute Mitteilung der Steuer-ID Geld verlangen, brauchst du nicht – der Dienst des BZSt ist kostenlos.

Häufige Fehler

  • **Steuernummer statt Steuer-ID angeben:** Der Arbeitgeber braucht die elfstellige IdNr., nicht die Steuernummer aus dem Bescheid.

  • **Name fehlt am Briefkasten:** Der häufigste Grund, warum das Schreiben nicht ankommt.

  • **Mehrfach anfordern:** Prüfe vor einer zweiten Anfrage, ob deine Meldedaten stimmen.

  • **Frist verstreichen lassen:** Eine Einkommensteuererklärung kannst du auch ohne bekannte IdNr. abgeben, weil das Finanzamt sie kennt oder ermitteln kann1. Die Abgabefrist gilt trotzdem.

  • **Nummer leichtfertig weitergeben:** Die Steuer-ID ist kein Geheimnis, gehört aber nur an Stellen, die sie rechtmäßig brauchen.

Stand: 6. November 2026.