Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat. Die Erhöhung um 4 Euro wurde automatisch umgesetzt; wer schon Kindergeld bekam, musste nichts beantragen4. Der Betrag steht in § 66 EStG und gilt für jedes Kind gleich5. Seit 2023 gibt es keine Staffelung mehr nach erstem, zweitem oder drittem Kind, ein sogenanntes Zählkind bringt also keinen Aufschlag1.

Anzahl Kinder

Kindergeld pro Monat 2026

Kindergeld pro Jahr 2026

1 Kind

259 Euro

3.108 Euro

2 Kinder

518 Euro

6.216 Euro

3 Kinder

777 Euro

9.324 Euro

4 Kinder

1.036 Euro

12.432 Euro

5 Kinder

1.295 Euro

15.540 Euro

Bei mehreren Kindern überweist die Familienkasse die Beträge als eine Summe. Für den Monat, in dem der Anspruch beginnt, gibt es den vollen Monatsbetrag, auch wenn das Kind erst am Monatsletzten geboren wurde3. Eine Einkommensgrenze gibt es beim Kindergeld nicht: Auch Eltern mit hohem Gehalt erhalten den vollen Betrag1.

Kindergeld 2024, 2025, 2026 und 2027 im Vergleich

Viele suchen nach den Beträgen der Vorjahre, etwa für Unterhaltsberechnungen oder Nachzahlungen. Bis Ende 2024 lag das Kindergeld bei 250 Euro, 2025 bei 255 Euro, seit Januar 2026 sind es 259 Euro4.

Jahr

Kindergeld je Kind und Monat

Status

2024

250 Euro

abgeschlossen

2025

255 Euro

abgeschlossen

2026

259 Euro

geltendes Recht

2027

267 Euro

geplant, noch nicht beschlossen

2028

272 Euro

geplant, noch nicht beschlossen

Für 2027 sieht der Regierungsentwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 eine Anhebung auf 267 Euro und für 2028 auf 272 Euro vor. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten und an den Finanzausschuss überwiesen13. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Plane für Januar 2027 deshalb vorsichtig mit 259 Euro, bis das Gesetz verkündet ist. Einen Kinderbonus als Einmalzahlung wie in den Corona-Jahren sieht das Kindergeldrecht für 2026 nicht vor; § 66 EStG nennt nur den Monatsbetrag.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruchsberechtigt sind in erster Linie Eltern, aber auch Stiefeltern, Pflegeeltern und Großeltern, wenn das Kind in ihrem Haushalt lebt. Du musst in Deutschland wohnen oder dich gewöhnlich hier aufhalten oder in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden6. Das Kind muss in Deutschland, einem anderen EU-Staat, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz leben1.

Für den Anspruch musst du durch deine steuerliche Identifikationsnummer identifiziert sein6; im Antrag gibst du außerdem die Steuer-ID des Kindes an. Die Steuer-ID eines in Deutschland geborenen Kindes erhält die Familienkasse nach der Geburt automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern1. Fehlt dir deine eigene Nummer, hilft der Ratgeber Steuer-ID finden und neu anfordern.

Für jedes Kind wird Kindergeld nur an eine Person gezahlt. Leben mehrere Berechtigte mit dem Kind zusammen, bestimmen sie untereinander, wer es bekommt; leben Eltern getrennt, hat derjenige Vorrang, in dessen Haushalt das Kind lebt8.

Kindergeld ab 18: bis wann wird gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag ist das Alter kein Thema. Danach zahlt die Familienkasse nur weiter, wenn eine der gesetzlichen Situationen vorliegt7. Die Altersgrenze „unter 25“ endet mit Ablauf des Tages vor dem 25. Geburtstag10.

Situation des Kindes

Kindergeld bis

Wichtiger Nachweis

Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium

unter 25 Jahren

Schul-, Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung

Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

höchstens 4 Monate, unter 25

Abschlusszeugnis und Zusage für den nächsten Abschnitt

Ausbildungsplatz gesucht, aber keiner gefunden

unter 25 Jahren

Meldung bei der Berufsberatung oder Bewerbungen

Freiwilligendienst (BFD, FSJ, FÖJ)

unter 25 Jahren

Vereinbarung mit dem Träger vor Dienstbeginn

Arbeitsuchend, ohne Beschäftigung

unter 21 Jahren

Meldung als arbeitsuchend bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Behinderung, Eintritt vor dem 25. Geburtstag

ohne feste Altersgrenze

Nachweis der Behinderung und fehlenden Selbstunterhalts

Nach einer abgeschlossenen ersten Berufsausbildung oder einem Erststudium zählt das Kind nur noch, wenn es keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgeht. Unschädlich ist eine Tätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger Wochenarbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein Minijob7. Wie viel das Kind dabei verdient, spielt keine Rolle10. Während der ersten Ausbildung ist ein Nebenjob ohnehin nicht schädlich.

Beispiele aus der Praxis

Familie mit drei Kindern: Lena (4), Jonas (12) und Mia (19, Ausbildung zur Pflegefachfrau) leben bei ihren Eltern. Für alle drei besteht Anspruch, monatlich also 777 Euro. Mias Ausbildungsvergütung ändert daran nichts, weil sie sich in der ersten Ausbildung befindet.

Student nach dem Bachelor: Tom ist 23, hat seinen Bachelor abgeschlossen und studiert im Master weiter. Er arbeitet nebenbei 18 Stunden pro Woche als Werkstudent. Selbst wenn der Master als Zweitausbildung gilt, bleibt der Anspruch bestehen, weil die 20-Stunden-Grenze eingehalten ist. Arbeitet er dauerhaft Vollzeit, entfällt das Kindergeld.

Getrennte Eltern: Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater zahlt Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Das Kindergeld erhält die Mutter. Da sie ihre Unterhaltspflicht durch Betreuung erfüllt, wird das Kindergeld beim minderjährigen Kind zur Hälfte auf den Barbedarf angerechnet, 2026 also 129,50 Euro17.

Kindergeld beantragen: Schritt für Schritt

  1. Halte deine Steuer-ID, die Steuer-ID des Kindes, die Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung, deine IBAN und die Daten des anderen Elternteils bereit.

  2. Öffne den Online-Antrag der Familienkasse über1. Mit einer BundID kannst du den Antrag ohne Unterschrift und ohne Ausdruck direkt übermitteln.

  3. Ohne BundID füllst du den Antrag online aus, druckst ihn aus, unterschreibst ihn und schickst ihn an deine Familienkasse.

  4. Für ein Kind ab 18 nutzt du den Antrag „Kindergeld ab 18“ und lädst Schul-, Ausbildungs- oder Studiennachweise hoch10.

  5. Bei Auslandsbezug, also wenn ein Elternteil im Ausland arbeitet oder das Kind dort lebt, legst du die Anlage Ausland bei12.

  6. Bewahre die Eingangsbestätigung auf. Fehlen Angaben, meldet sich die Familienkasse per Brief oder Telefon; nach sechs Wochen ohne Rückmeldung kannst du unter 0800 4 555530 nachfragen1.

Mit dem Bescheid erhältst du deine Kindergeldnummer. Ihre letzte Ziffer bestimmt, an welchem Tag im Monat das Geld kommt; die aktuellen Termine findest du unter Kindergeld-Auszahlungstermine.

Ab 2027 soll Kindergeld in vielen Fällen ohne Antrag fließen. Der Bundesrat hat dem Gesetz zum antragslosen Kindergeld am 25. September 2026 zugestimmt. Zunächst sollen weitere Kinder von Familien, die schon Kindergeld beziehen, automatisch berücksichtigt werden, in einem zweiten Schritt unter Voraussetzungen auch Erstgeborene. Kennt die Familienkasse nicht alle nötigen Daten, bleibt ein Antrag erforderlich14. Bis dahin gilt: Ohne Antrag kein Geld.

Rückwirkend beantragen und Änderungen melden

Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats ausgezahlt, in dem der Antrag eingeht9. Geht dein Antrag zum Beispiel im November 2026 ein, zahlt die Familienkasse höchstens ab Mai 2026 nach. Wer erst Monate nach der Geburt beantragt, verliert also bares Geld.

Änderungen musst du der Familienkasse unaufgefordert mitteilen: Abbruch oder Ende von Ausbildung und Studium, ein Vollzeitjob nach der Erstausbildung, Umzug des Kindes zum anderen Elternteil, Wegzug ins Ausland oder ein neues Konto. Zu viel gezahltes Kindergeld wird mit einem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid zurückgefordert. Überweise das Geld nicht eigenmächtig zurück, sondern warte das Schreiben ab1. Gegen einen Bescheid kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen, auch online; mehr dazu im Ratgeber Widerspruch einlegen.

Häufige Fehler beim Kindergeld

  • Antrag nach der Geburt aufgeschoben: Mehr als sechs Monate Nachzahlung gibt es nicht.

  • Nachweise zum 18. Geburtstag zu spät eingereicht: Die Zahlung stoppt, bis die Unterlagen geprüft sind.

  • Übergangszeit über vier Monate ohne Bewerbungsnachweise: Ohne Belege für die Ausbildungsplatzsuche fällt der Anspruch weg.

  • Beide Elternteile beantragen getrennt: Es gibt nur einen Berechtigten pro Kind, das verzögert die Bearbeitung.

  • Neue IBAN nur der Bank, nicht der Familienkasse mitgeteilt: Die Überweisung kommt zurück.

  • Arbeitsaufnahme nach dem Erststudium nicht gemeldet: Rückforderungen können mehrere Tausend Euro betragen.

Kindergeld für Ausländer, EU-Bürger und Grenzgänger

EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige, die nach Deutschland ziehen, haben in den ersten drei Monaten nur dann Anspruch, wenn sie inländische Einkünfte etwa aus Arbeit nachweisen. Ab dem vierten Monat müssen die Voraussetzungen des Freizügigkeitsgesetzes erfüllt sein, zum Beispiel durch Beschäftigung, Arbeitsuche oder ausreichende Existenzmittel mit Krankenversicherung612.

Andere Staatsangehörige brauchen in der Regel einen Aufenthaltstitel, der die Erwerbstätigkeit erlaubt: Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU, Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis für mindestens sechs Monate. Für bestimmte Titel, etwa zum Studium oder zur Arbeitsplatzsuche, gelten Ausnahmen6. Für Staatsangehörige aus Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei reicht nach Abkommensrecht auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder der Bezug von Arbeitslosen- oder Krankengeld12.

Arbeitet ein Elternteil im Ausland oder lebt das Kind in einem anderen EU-Staat, prüft die Familienkasse, welcher Staat vorrangig zuständig ist. Deutschland zahlt dann unter Umständen nur einen Unterschiedsbetrag. Lebst du oder dein Kind im Ausland, musst du den Antrag grundsätzlich schriftlich mit Anlage Kind und Anlage Ausland stellen12.

Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere Leistungen

Im Steuerbescheid prüft das Finanzamt automatisch, ob die Kinderfreibeträge günstiger sind als das Kindergeld. 2026 betragen sie je Elternteil 3.414 Euro für das sächliche Existenzminimum und 1.464 Euro für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung, bei zusammenveranlagten Eltern zusammen 9.756 Euro je Kind7. Ist der Freibetrag günstiger, wird das erhaltene Kindergeld verrechnet; ausgezahlt wird es trotzdem monatlich.

Beim Wohngeld zählt Kindergeld nicht zum Jahreseinkommen, denn § 14 WoGG führt es nicht auf16. Beim Bürgergeld wird es dagegen dem Kind als Einkommen zugerechnet, soweit es dessen Lebensunterhalt deckt15. Reicht das Einkommen knapp nicht für die ganze Familie, lohnt ein Blick auf den Kinderzuschlag, den die Familienkasse am selben Tag wie das Kindergeld überweist. Alleinerziehende ohne regelmäßigen Unterhalt prüfen zusätzlich den Unterhaltsvorschuss.

Stand: 6. November 2026.