Was die Wohnungsgeberbestätigung ist
Wer in eine Wohnung zieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden2. Damit Scheinanmeldungen erschwert werden, verlangt das Melderecht dafür eine Bestätigung der Person, die dir die Wohnung überlassen hat. Nach1 ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken und den Einzug schriftlich zu bestätigen. Du legst das Dokument dann zusammen mit deinem Ausweis beim Bürgeramt vor.
Das Dokument ist also kein Mietvertrag und kein Eigentumsnachweis. Es bestätigt nur, dass und wann du eingezogen bist. Umgekehrt ersetzt ein Mietvertrag die Bestätigung nicht. Wenn du die Angaben nicht von Hand zusammenstellen möchtest, kannst du die Wohnungsgeberbestätigung online ausfüllen, ausdrucken und vom Wohnungsgeber unterschreiben lassen.
Diese Angaben müssen enthalten sein
1 legt den Inhalt abschließend fest. Achte darauf, dass jede Angabe vollständig und richtig ist, denn eine falsche Bestätigung kann für den Aussteller teuer werden.
Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Name des Eigentümers, wenn der Wohnungsgeber nicht selbst Eigentümer ist
Einzugsdatum
Anschrift der Wohnung
Namen aller Personen, die mit diesem Einzug meldepflichtig sind
Ein Geburtsdatum, eine Kopie des Mietvertrags oder Angaben zur Miete gehören nicht zum Pflichtinhalt. Viele Gemeinden stellen eigene Formulare bereit, verlangen aber inhaltlich dieselben Daten. Eine Unterschrift mit Datum ist bei der Papierform üblich. Ziehen mehrere Personen gemeinsam ein, genügt in der Regel eine Bestätigung mit allen Namen.
Wer die Bestätigung ausstellt
Wohnungsgeber ist laut4 in der Regel der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber auch eine andere Person sein, je nachdem, wer dir die Wohnung tatsächlich überlässt.
Situation | Wer bestätigt |
|---|---|
Du mietest direkt vom Eigentümer | Der Vermieter als Eigentümer |
Die Wohnung wird von einer Hausverwaltung betreut | Die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung |
Du wohnst zur Untermiete oder im WG-Zimmer beim Hauptmieter | Der Hauptmieter, zusätzlich mit dem Namen des Eigentümers |
Du ziehst in deine eigene Wohnung oder dein eigenes Haus | Du selbst mit einer Eigenerklärung |
Für Untermiete und Eigenbezug beschreibt zum Beispiel5 genau diese Regeln: Bei Untermiete ist der Hauptmieter Wohnungsgeber, und wer als Eigentümer selbst einzieht, gibt eine Eigenerklärung für sich ab. Ziehst du zu Eltern, Partner oder Freunden, ist die Person Wohnungsgeber, die dir die Wohnung überlässt.
Ausstellen darf die Bestätigung nur der Wohnungsgeber selbst oder eine von ihm beauftragte Person1. Du darfst die Bestätigung also nicht selbst für deinen Vermieter unterschreiben.
Frist, Papierform und elektronische Bestätigung
Der Wohnungsgeber muss den Einzug innerhalb der Anmeldefrist bestätigen, also spätestens zwei Wochen nach dem Einzug4. Plane den Termin beim Bürgeramt so, dass die Bestätigung rechtzeitig vorliegt. Mehr zur Anmeldung selbst findest du unter Ummelden: Frist und Unterlagen zum Ummelden.
Neben der Papierform ist eine elektronische Bestätigung möglich, sofern deine Meldebehörde dafür einen Zugang eingerichtet hat. Der Wohnungsgeber erhält dann ein Zuordnungsmerkmal, das er dir mitteilt. Du gibst diese Nummer bei der Anmeldung an, statt ein Papier vorzulegen1. Für die Bestätigung selbst nennen die Behördenbeschreibungen keine Gebühr5.
Wenn der Vermieter die Bestätigung verweigert
Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung oder bekommst du sie aus anderen Gründen nicht rechtzeitig, musst du das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen1. Warte also nicht ab, bis die Anmeldefrist abgelaufen ist.
Bitte den Wohnungsgeber schriftlich um die Bestätigung, nenne das Einzugsdatum und schick ihm am besten ein bereits ausgefülltes Formular zur Unterschrift.
Bewahre die Anfrage und eine eventuelle Ablehnung auf.
Informiere das Bürgeramt sofort, wenn die Bestätigung nicht kommt, und nimm Mietvertrag oder Schriftverkehr mit.
Kläre mit der Meldebehörde, wie die Anmeldung weiter abläuft.
Die Meldebehörde kann vom Eigentümer und vom Wohnungsgeber Auskunft über Personen verlangen, die bei ihm wohnen oder gewohnt haben1. Ein Vermieter kann sich der Pflicht also nicht einfach entziehen.
Bußgelder und Verbot von Gefälligkeitsbestätigungen
Das Bundesmeldegesetz sieht für mehrere Verstöße Bußgelder vor3:
Verstoß | Bußgeld bis zu |
|---|---|
Wohnungsgeber bestätigt den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig | 1.000 Euro |
Jemand stellt eine Bestätigung aus, ohne Wohnungsgeber oder beauftragt zu sein | 1.000 Euro |
Meldepflichtige Person meldet sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig an | 1.000 Euro |
Eine Wohnanschrift wird für eine Anmeldung angeboten, obwohl niemand dort einzieht | 50.000 Euro |
Besonders streng ist das Verbot der Scheinanmeldung. Es ist verboten, einem Dritten eine Wohnanschrift für die Anmeldung anzubieten oder zur Verfügung zu stellen, wenn er dort weder wohnt noch einziehen will1. Eine Gefälligkeitsbestätigung für Bekannte, die nur eine Meldeadresse brauchen, ist deshalb keine Kleinigkeit. Nach der Anmeldung erhältst du auf Wunsch eine Meldebescheinigung als Nachweis deines Wohnsitzes.
Stand: 6. November 2026.









