Ummelde-Fristrechner
Nach dem Einzug hast du zwei Wochen Zeit, dich bei der Meldebehörde anzumelden. Gib dein Einzugsdatum ein – der Rechner zeigt dir den letzten Tag.
- Frist nach § 17 BMG
- Tage bis zur Frist
- Bußgeld-Infos
- Keine Anmeldung
Ummelde-Fristrechner
Die Ummelde-Frist
- SCHRITT 01Zwei WochenDie Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen (§ 17 Abs. 1 BMG).
- SCHRITT 02Termin früh buchenIn vielen Städten sind Bürgeramt-Termine knapp – buche schon vor dem Umzug.
- SCHRITT 03UnterlagenPersonalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung.
- SCHRITT 04Online?In vielen Städten geht die Anmeldung online mit dem Online-Ausweis (eWA).
Häufige Fragen
Q01Wie lange habe ich Zeit, mich umzumelden?
Zwei Wochen ab dem Einzug (§ 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz). Maßgeblich ist der Tag, an dem du tatsächlich in die neue Wohnung ziehst.
Q02Was passiert, wenn ich mich zu spät ummelde?
Eine verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit; die Meldebehörde kann ein Bußgeld verhängen (§ 54 BMG). In der Praxis hängt die Höhe von der Gemeinde und der Dauer der Verspätung ab.
Q03Was, wenn ich keinen Termin innerhalb der Frist bekomme?
Buche den nächsten freien Termin und bewahre die Buchungsbestätigung auf – viele Meldebehörden sehen dann von einem Bußgeld ab.
Q04Kostet die Ummeldung etwas?
Die Anmeldung des Wohnsitzes ist in der Regel kostenlos. Gebühren können für Meldebescheinigungen oder einen neuen Ausweis anfallen.



