Halteverbot auf einen Blick
Ein Halteverbot regelt, wo du mit dem Auto nicht stehen bleiben darfst. Die Straßenverkehrs-Ordnung kennt zwei Schilder: das absolute und das eingeschränkte Halteverbot. Im Gesetzestext heißt es übrigens „Haltverbot“ ohne e1; umgangssprachlich ist „Halteverbot“ üblich, gemeint ist dasselbe.
Merkmal | Absolutes Halteverbot | Eingeschränktes Halteverbot |
|---|---|---|
Verkehrszeichen | Zeichen 283 | Zeichen 286 |
Aussehen | rund, blau, roter Rand, rotes Kreuz | rund, blau, roter Rand, ein roter Schrägbalken |
Halten erlaubt? | nein, auch nicht kurz | bis zu drei Minuten |
Ein- und Aussteigen | nicht erlaubt | erlaubt |
Be- und Entladen | nicht erlaubt | erlaubt, ohne Verzögerung |
Bußgeld beim Parken | ab 25 Euro | ab 25 Euro |
Absolutes Halteverbot (Zeichen 283): Bedeutung
Das Schild für das absolute Halteverbot ist rund, blau mit rotem Rand und einem roten Kreuz. Seine Bedeutung ist knapp: Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten1. Du darfst also auch nicht kurz anhalten, um jemanden aussteigen zu lassen oder ein Paket abzugeben.
Zusatzzeichen verändern den Geltungsbereich: Das Zusatzzeichen „auch auf dem Seitenstreifen“ dehnt das Verbot auf den Seitenstreifen aus, das Zusatzzeichen „nur auf dem Seitenstreifen“ beschränkt es darauf1. Daneben gibt es Stellen, an denen das Halten auch ohne Schild unzulässig ist, zum Beispiel an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich scharfer Kurven, auf Bahnübergängen sowie vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten2.
Eingeschränktes Halteverbot (Zeichen 286): Bedeutung
Das Schild für das eingeschränkte Halteverbot zeigt statt des Kreuzes einen einzelnen roten Schrägbalken. Was bedeutet eingeschränktes Halteverbot? Du darfst nicht länger als drei Minuten auf der Fahrbahn halten. Ausgenommen sind Ein- und Aussteigen sowie Be- und Entladen; Ladegeschäfte müssen aber ohne Verzögerung erledigt werden1.
Die drei Minuten sind kein Zufall: Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, parkt im Sinne der StVO2. Steigst du aus und gehst einkaufen, parkst du also verbotenerweise, auch wenn du nur kurz weg bist. Lädst du dagegen einen Kühlschrank aus und trägst ihn direkt ins Haus, ist das Entladen erlaubt.
Zusatzzeichen können beim eingeschränkten Halteverbot Ausnahmen schaffen, etwa für Bewohner mit besonderem Parkausweis, für schwerbehinderte Menschen mit Parkausweis, für Elektrofahrzeuge oder Carsharing-Fahrzeuge auf gekennzeichneten Flächen1. Eine Sonderform ist die Zone mit eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 290.1): Dort gilt das Verbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen der Zone, bis ein Schild das Zonenende anzeigt1.
Anfang, Ende und Pfeile richtig lesen
Beide Halteverbotsschilder gelten nur auf der Straßenseite, auf der sie stehen, und bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf derselben Straßenseite, sofern kein anderes Schild etwas anderes bestimmt1. Weiße Pfeile im Schild markieren die Verbotsstrecke:
Pfeil im Schild | Bedeutung |
|---|---|
Pfeil zur Fahrbahn hin | Anfang des Halteverbots |
Pfeil von der Fahrbahn weg | Ende des Halteverbots |
zwei Pfeilspitzen, eine zur Fahrbahn, eine weg | Wiederholung innerhalb der Verbotsstrecke |
So liest du die Pfeile im Alltag: Steht das Schild rechts am Straßenrand und zeigt der Pfeil nach links zur Fahrbahn, beginnt dort das Verbot. Zeigt der Pfeil nach rechts von der Fahrbahn weg, endet es dort. Siehst du ein Schild mit Doppelpfeil, stehst du mitten in der Verbotsstrecke.
Zusatzzeichen mit Uhrzeiten oder Wochentagen beschränken das Verbot zeitlich. Außerhalb der angegebenen Zeiten darfst du dort halten und parken, sofern keine andere Regel greift.
Typische Situationen: erlaubt oder nicht?
Im Alltag stellt sich die Frage meist ganz konkret. Diese Beispiele zeigen, wie die Regeln aus der StVO greifen12:
Situation | Zeichen 283 (absolut) | Zeichen 286 (eingeschränkt) |
|---|---|---|
Kind am Schultor aussteigen lassen | verboten | erlaubt |
Getränkekisten zügig ins Haus tragen | verboten | erlaubt |
Zwei Minuten im Auto auf jemanden warten | verboten | erlaubt |
Fünf Minuten im Auto warten | verboten | verboten, das ist Parken |
Kurz zum Bäcker gehen, Motor läuft | verboten | verboten, du verlässt das Fahrzeug |
Umzugskartons ausladen und dazwischen Kaffee trinken | verboten | verboten, Ladegeschäft mit Verzögerung |
Der entscheidende Punkt ist also nicht nur die Uhr: Sobald du dein Fahrzeug verlässt, parkst du, es sei denn, du lädst ohne Verzögerung ein oder aus. Viele Menschen sprechen beim eingeschränkten Halteverbot deshalb auch vom „Parkverbot“. Das trifft es im Kern, ist aber kein offizieller Name.
Auch ein Warnblinklicht ändert nichts an diesen Regeln. Es macht andere Verkehrsteilnehmer nur auf dein stehendes Auto aufmerksam, erlaubt aber weder das Halten im absoluten Halteverbot noch längeres Stehen im eingeschränkten.
Bußgelder und Abschleppen
Die Regelsätze stehen in der Bußgeldkatalog-Verordnung und gelten bundesweit3:
Verstoß | Bußgeld |
|---|---|
Unzulässig gehalten | 20 Euro |
Unzulässig gehalten, mit Behinderung | 35 Euro |
Unzulässig in zweiter Reihe gehalten | 55 Euro |
Parken, wo Halten verboten ist | 25 Euro |
Parken im Halteverbot, mit Behinderung | 40 Euro |
Parken im Halteverbot, länger als 1 Stunde | 40 Euro |
Länger als 1 Stunde, mit Behinderung | 50 Euro |
Parken in Feuerwehrzufahrt | 55 Euro |
Feuerwehrzufahrt, Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert | 100 Euro |
Hinzu kommen kann das Abschleppen. Die Kosten hängen von Stadt und Abschleppunternehmen ab und können das Bußgeld deutlich übersteigen.
Bei mobilen Halteverbotsschildern, etwa für einen Umzug oder eine Baustelle, gilt eine wichtige Regel: Mobile, vorübergehend angeordnete Halteverbote heben Schilder auf, die das Parken sonst erlauben1. War dein Auto vorher aber legal geparkt, musst du die Abschleppkosten nur tragen, wenn das Schild mindestens drei volle Tage vorher aufgestellt wurde. Kostenpflichtig abgeschleppt werden darf also frühestens am vierten Tag. So hat das Bundesverwaltungsgericht 2018 entschieden; eine Vorlaufzeit von 48 Stunden reicht nicht aus4.
Halteverbotszone für den Umzug beantragen
Für den Möbelwagen kannst du eine vorübergehende Halteverbotszone vor der alten und der neuen Wohnung beantragen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde deiner Stadt oder deines Bezirks. Antrag, Vorlaufzeit und Gebühren regelt jede Behörde selbst. Einige Beispiele von offiziellen Stadtseiten:
Stadt | Antrag und Vorlauf | Gebühr | Schilder |
|---|---|---|---|
Berlin | formloser Antrag beim Bezirk, Bearbeitung etwa 4 Wochen | ab 21 Euro | Fachfirma beauftragen |
Hamburg | online, mindestens 14 Tage vor dem Umzug | Gebühr fällt an | mindestens drei Tage vorher aufstellen |
Köln | online, mindestens drei Wochen vorher | 36 Euro erster Tag, 18 Euro je weiterer Tag | selbst besorgen, 96 Stunden vorher aufstellen |
München | online oder schriftlich, Bearbeitung 10 Arbeitstage | laut städtischer Gebührenliste | selbst besorgen, spätestens am vierten Tag vorher aufstellen |
Quellen:5,8,7,6. In Köln kommen Zuschläge hinzu, etwa 14 Euro für einen Außenaufzug oder 8,50 Euro für eine Änderung der Genehmigung7. In München ist der Online-Antrag für Umzüge auf drei Kalendertage begrenzt; für längere Zeiträume beantragst du schriftlich6.
Für einen Lkw mit 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht nennt die Stadt Köln als Richtwert etwa 15 Meter Länge7. Viele Schilderdienste übernehmen auf Wunsch auch den Antrag; das kostet zusätzlich zur behördlichen Gebühr.
Rechenbeispiel: Umzug in Köln an zwei Tagen
Du ziehst innerhalb Kölns um und brauchst vor der alten Wohnung eine Zone für zwei Tage.
Behördliche Gebühr: 36 Euro für den ersten und 18 Euro für den zweiten Tag, zusammen 54 Euro7.
Brauchst du einen Außenaufzug, kommen 14 Euro hinzu.
Die beiden mobilen Schilder leihst du bei einer Fachfirma; deren Preis ist frei verhandelbar und kommt obendrauf.
Brauchst du auch vor der neuen Wohnung eine Zone, stellst du dafür einen eigenen Antrag.
Die Summe aus Gebühren und Schilderverleih kannst du im Umzugskostenrechner einplanen.
Schritt für Schritt bis zum Umzugstag
Drei bis vier Wochen vorher: Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, mit genauer Adresse, Datum, Uhrzeit und benötigter Länge.
Nach der Genehmigung: Schilder bei einer Fachfirma bestellen oder selbst abholen.
Spätestens am vierten Tag vor dem Umzug: Schilder aufstellen, so wie in der Genehmigung beschrieben.
Beim Aufstellen: Datum und Uhrzeit mit Fotos dokumentieren und die bereits parkenden Autos mit Kennzeichen notieren. München verlangt dafür eine Vornotierungsliste6.
Am Umzugstag: Steht trotzdem ein Auto in der Zone, rufst du das Ordnungsamt oder die Polizei. Selbst abschleppen lassen darfst du nicht.
Nach dem Umzug: Schilder zügig abbauen oder abholen lassen.
Den gesamten Ablauf hält die Umzugscheckliste fest. Denk auch daran, dich nach dem Einzug rechtzeitig umzumelden; die Frist steht in Ummelden: Frist.
Häufige Fehler
Selbstgebastelte Schilder: Ein Pappschild „Umzug“ hat keine rechtliche Wirkung. Gültig sind nur behördlich angeordnete Verkehrszeichen.
Zu späte Aufstellung: Stehen die Schilder weniger als drei volle Tage, dürfen vorher legal geparkte Autos nicht auf deren Kosten abgeschleppt werden4.
Zu kurze Zone: Plane die Länge für Lkw plus Rampe oder Ladefläche ein.
Antrag zu spät: Bearbeitungszeiten von zwei bis vier Wochen sind üblich.
Keine Dokumentation: Ohne Fotos und Kennzeichenliste lässt sich später schwer beweisen, welches Auto schon vorher stand.
Stand: 6. November 2026.









