Checkliste: Wen musst du informieren?
Die wichtigste Pflicht ist die Anmeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug1. Viele Behörden erhalten deine neue Adresse danach automatisch, private Vertragspartner aber nicht. Diese Stellen solltest du selbst informieren:
Wer | Was zu tun ist |
|---|---|
Strom und Gas | Zählerstände notieren, Vertrag mitnehmen oder kündigen |
Internet und Telefon | Umzug melden, Anschluss an neuer Adresse beauftragen |
Deutsche Post | Nachsendeauftrag einrichten |
Bank und Kreditkarte | Adresse im Onlinebanking ändern |
Versicherungen | Hausrat, Haftpflicht, Kfz informieren |
Krankenkasse und Arbeitgeber | Neue Adresse mitteilen |
Rundfunkbeitrag | Adresse ändern oder Wohnung abmelden |
Zulassungsstelle | Fahrzeug ummelden |
Die vollständige Liste zum Abhaken findest du in der Umzugscheckliste.
Strom und Gas: ummelden oder kündigen
Du kannst deinen Stromvertrag beim Umzug mitnehmen oder kündigen. Als Haushaltskunde hast du bei einem Wohnsitzwechsel ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von sechs Wochen, wirksam zum Auszug oder zu einem späteren Zeitpunkt. Gib dabei deine künftige Adresse oder die Nummer der neuen Entnahmestelle an. Bietet dir der bisherige Versorger innerhalb von zwei Wochen in Textform an, dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, entfällt das Sonderkündigungsrecht2. Das gilt für Strom und Gas, egal ob bei E.ON, Vattenfall oder einem Stadtwerk.
Notiere am Aus- und Einzugstag die Zählerstände, am besten mit Foto. Ziehst du in eine Wohnung ohne eigenen Vertrag, wirst du in der Regel zunächst vom örtlichen Grundversorger beliefert.
Internet: Telekom, Vodafone, O2 und das Sonderkündigungsrecht
Für Internet und Festnetz gilt § 60 TKG. Willst du deinen Vertrag behalten, muss der Anbieter die Leistung an der neuen Adresse ohne Änderung der Vertragslaufzeit erbringen, sofern er sie dort anbietet. Für den Umzug darf er ein angemessenes Entgelt verlangen, höchstens so viel wie für eine Neuschaltung. Ist der Tarif an der neuen Adresse nicht verfügbar, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen3. Das gilt bei Telekom, Vodafone, O2 und allen anderen Anbietern gleichermaßen. Melde den Umzug früh, weil Technikertermine Wochen dauern können.
Nachsendeauftrag bei der Post
Ein Nachsendeauftrag leitet Briefe an die neue Adresse weiter. Die Deutsche Post empfiehlt, ihn spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Beginn zu beauftragen. Bei Umzug läuft er standardmäßig sechs Monate; für Privatkunden kostet das online 31,90 Euro. Pakete werden nicht nachgesendet4. Ändere deine Adresse deshalb trotzdem bei Versandhändlern.
Bank, Versicherungen, Krankenkasse, Arbeitgeber und Gewerbe
Bank, Versicherungen und Krankenkasse brauchen deine neue Adresse, damit Post und Kontoauszüge ankommen. Bei Hausrat- und Kfz-Versicherung kann sich der Beitrag ändern. Dem Arbeitgeber teilst du die Adresse für Lohnabrechnung und gegebenenfalls die Pendlerpauschale mit. Den Rundfunkbeitrag und dein Auto meldest du gesondert um.
Selbstständige mit Gewerbe müssen die Verlegung des Betriebs dem Gewerbeamt anzeigen5. Ziehst du mit dem Betrieb in eine andere Gemeinde, meldest du ihn dort neu an.
Stand: 6. November 2026.









