GEZ online ummelden
Die frühere GEZ heißt heute ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Wenn du umziehst und weiterhin für deine Wohnung zahlst, genügt es, dem Beitragsservice die Adressänderung mitzuteilen2. Eine neue Anmeldung ist nicht nötig, denn deine neunstellige Beitragsnummer ist personenbezogen und zieht mit dir um.
So meldest du die GEZ beim Umzug um:
Beitragsnummer heraussuchen. Sie steht auf der Anmeldebestätigung, dem Kontoauszug, einer Zahlungsaufforderung oder oben rechts auf Schreiben des Beitragsservice2.
Online-Formular „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“ auf rundfunkbeitrag.de öffnen3.
Neue Anschrift und Einzugsdatum eintragen, gegebenenfalls auch neue Bankdaten.
Bestätigung speichern.
Das Formular gibt es auch als PDF zum Ausdrucken. Die Anzeige soll unverzüglich und schriftlich erfolgen5.
Was kostet der Rundfunkbeitrag?
Der Rundfunkbeitrag beträgt laut Beitragsservice 18,36 Euro im Monat je Wohnung – unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben1. Er wird regulär in der Mitte eines Dreimonatszeitraums für jeweils drei Monate gezahlt, also 55,08 Euro pro Quartal. Ob sich der Betrag ab 2027 ändert, ist zum Stand dieses Artikels politisch noch nicht abschließend entschieden; maßgeblich ist der auf rundfunkbeitrag.de genannte Betrag.
Zusammenziehen: Beitrag nur einmal zahlen
Ziehst du mit Partner oder Mitbewohnern zusammen, muss pro Wohnung nur eine Person zahlen. Die Person, die weiter zahlt, meldet ihre Adressänderung. Die anderen melden ihre bisherige Wohnung mit dem Formular „Wohnung abmelden“ ab und geben dabei die Beitragsnummer der zahlenden Person an2. Eine „GEZ-Ummeldung auf eine andere Person“ gibt es nicht, weil die Beitragsnummer nicht übertragbar ist.
Wichtig beim Auszug aus einer WG: Bleiben andere Personen zurück, muss eine von ihnen die Wohnung selbst anmelden. Sonst werden Zahlungen der neuen Adresse der ausgezogenen Person zugeordnet und es entstehen Rückstände2.
Abmelden: Auszug ins Ausland oder zu den Eltern
Ziehst du zu deinen Eltern oder in eine andere Wohnung, für die bereits gezahlt wird, meldest du deine bisherige Wohnung ab und nennst die Beitragsnummer der zahlenden Person. Auch der dauerhafte Wegzug ins Ausland ist ein Abmeldegrund. Dafür musst du deine Wohnung in Deutschland vollständig aufgeben und einen Nachweis über die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt einreichen6. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt geht eine befristete Abmeldung nur, wenn die Wohnung vollständig untervermietet ist und der Untermieter sie selbst anmeldet.
Fristen und Nachzahlungen
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem du die Wohnung aufgibst – jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem du das dem Beitragsservice anzeigst4. Wer die Abmeldung vergisst, zahlt also weiter, bis die Meldung eingeht. Melde Umzug und Abmeldung deshalb zeitnah. Weitere Adressänderungen nach dem Umzug fasst der Ratgeber Nach dem Umzug ummelden zusammen.
Stand: 6. November 2026.









