Grundsteuer-Rechner
Wie hoch ist deine Grundsteuer? Messbetrag vom Bescheid eingeben, Postleitzahl suchen – der Rechner übernimmt den Hebesatz deiner Gemeinde und zeigt jeden Rechenschritt.
- Hebesätze aller Gemeinden
- Jahr, Quartal, Monat
- Jeder Rechenschritt
- Keine Anmeldung
Grundsteuer-Rechner
Messbetrag bzw. Grundsteuerwert und Hebesatz eingeben.
So wird die Grundsteuer berechnet
- SCHRITT 011. GrundsteuerwertDas Finanzamt ermittelt den Wert deines Grundstücks und schickt den Grundsteuerwertbescheid.
- SCHRITT 022. MessbetragGrundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag (Messbescheid). Im Bundesmodell 0,31 ‰ für Wohnen, 0,34 ‰ für Sonstiges.
- SCHRITT 033. HebesatzDie Gemeinde legt den Hebesatz fest. Messbetrag × Hebesatz = Grundsteuer pro Jahr (Grundsteuerbescheid der Gemeinde).
- SCHRITT 044. ZahlungGezahlt wird meist vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Häufige Fragen
Q01Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Grundsteuer pro Jahr = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde. Den Messbetrag setzt das Finanzamt im Grundsteuermessbescheid fest, den Hebesatz beschließt die Gemeinde. Beispiel: 60 € Messbetrag × 500 % = 300 € im Jahr.
Q02Wo finde ich den Grundsteuermessbetrag?
Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts – er kam meist zusammen mit dem Grundsteuerwertbescheid nach der Grundsteuererklärung. Wenn du nur den Grundsteuerwert kennst, rechnet der Rechner im Bundesmodell mit der Steuermesszahl weiter.
Q03Welche Steuermesszahl gilt?
Im Bundesmodell 0,31 ‰ für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum) und 0,34 ‰ für andere Grundstücke (§ 15 GrStG). Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle, Saarland und Sachsen eigene Messzahlen – dort den Messbetrag aus dem Bescheid verwenden.
Q04Ist der Hebesatz im Rechner aktuell?
Wir zeigen den neuesten Hebesatz in unseren Daten mit Jahresangabe. Zur Reform 2025 haben viele Gemeinden ihre Hebesätze neu festgelegt. Verbindlich ist der Hebesatz in deinem Grundsteuerbescheid – du kannst ihn im Rechner überschreiben.
Q05Wann ist die Grundsteuer fällig?
In vier Raten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Auf Antrag kannst du einmal jährlich zum 1. Juli zahlen. Kleine Beträge bis 15 € werden am 15. August fällig, bis 30 € je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August (§ 28 GrStG).
Q06Darf der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
Ja, die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 BetrKV), wenn der Mietvertrag das vorsieht. Sie wird dann über die Nebenkostenabrechnung verteilt.



