Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft

Das A steht für agrarisch. Nach1 unterliegen der Grundsteuer zwei Arten von Grundbesitz: die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die Grundstücke. Grundsteuer A betrifft die erste Gruppe, also Äcker, Wiesen, Wald, Weinberge und die dazugehörigen Wirtschaftsgebäude.

Wohngebäude von Landwirten zählen dagegen in der Regel nicht zur Grundsteuer A, sondern zum Grundvermögen. Dafür fällt Grundsteuer B an. Wer eine kleine verpachtete Wiese erbt, kann daher Grundsteuer A zahlen, ohne selbst Landwirt zu sein.

Grundsteuer B: Wohn- und Gewerbegrundstücke

Das B steht für baulich. Sie gilt für alle Grundstücke, die nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören: Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mietshäuser, Gewerbeimmobilien und auch unbebaute Grundstücke. Für die meisten Eigentümer und Mieter ist sie die relevante Variante.

Nach2 muss der Hebesatz für alle Grundstücke einer Gemeinde grundsätzlich einheitlich sein. Einige Länder lassen Abweichungen zu. In Nordrhein-Westfalen können Kommunen laut4 zum Beispiel unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festlegen.

Variante

Betrifft

Typischer Fall

Grundsteuer A

Land- und Forstwirtschaft

Acker, Wald, Hofstelle

Grundsteuer B

Alle anderen Grundstücke

Haus, Wohnung, Gewerbe, Garten

Grundsteuer C

Baureife, unbebaute Grundstücke

Bauplatz in erschlossenem Gebiet

Grundsteuer C: unbebaute Baugrundstücke

Grundsteuer C ist keine eigene Steuer, sondern ein gesonderter, höherer Hebesatz innerhalb der Grundsteuer B. Nach2 kann die Gemeinde aus städtebaulichen Gründen baureife Grundstücke als besondere Gruppe behandeln. Ziel ist, dass Bauland bebaut statt gehortet wird.

Die Gemeinde muss die betroffenen Grundstücke in einer Karte nachweisen und per Allgemeinverfügung öffentlich bekannt machen. Ob es die Grundsteuer C in deinem Land überhaupt gibt, hängt vom Landesrecht ab, denn Länder mit eigenem Grundsteuergesetz regeln sie selbst. Und selbst wo sie erlaubt ist, entscheidet jede Gemeinde, ob sie davon Gebrauch macht.

Unterschiede nach Bundesland

Das Grundprinzip ist bei A und B gleich: Das Finanzamt ermittelt einen Grundsteuermessbetrag, die Gemeinde multipliziert ihn mit ihrem Hebesatz. Für A und B setzt die Gemeinde jeweils einen eigenen Hebesatz fest, der Hebesatz für B ist in der Regel deutlich höher.

Wie der Messbetrag berechnet wird, unterscheidet sich je nach Land. Laut3 gilt das Bundesmodell in den meisten Ländern, teilweise mit abweichenden Steuermesszahlen. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden eigene Modelle an, etwa ein Bodenwert- oder ein Flächenmodell. Die Einteilung in A und B bleibt dabei bestehen. Welche Hebesätze deine Gemeinde für A und B beschlossen hat, steht in ihrer Hebesatzsatzung und auf deinem Bescheid.

Abgrenzung: Grunderwerbsteuer und Grundbesitzabgaben

Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf an und hat mit der jährlichen Grundsteuer nichts zu tun. Grundbesitzabgaben ist ein Sammelbegriff vieler Gemeinden: Auf einem Bescheid stehen dann Grundsteuer, Müllgebühren und Straßenreinigung zusammen. Die Zahlungstermine erklärt Grundsteuer fällig, die Hebesätze deiner Gemeinde findest du unter Hebesätze.

Stand: 6. November 2026.