Einspruch oder Widerspruch?

Bei der Grundsteuer gibt es drei Bescheide von zwei Behörden. Das Finanzamt stellt den Grundsteuerwert fest und setzt den Grundsteuermessbetrag fest. Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Welcher Bescheid den Fehler enthält, entscheidet über den richtigen Weg.

Bescheid

Behörde

Rechtsbehelf

Typische Einwände

Grundsteuerwertbescheid

Finanzamt

Einspruch

Fläche, Baujahr, Grundstücksart, Bodenrichtwert

Grundsteuermessbescheid

Finanzamt

Einspruch

Messzahl, Folgefehler aus dem Wert

Grundsteuerbescheid

Gemeinde

Widerspruch oder Klage laut Rechtsbehelfsbelehrung

Hebesatz, Zahlungstermine, Rechenfehler

Wichtig ist2: Entscheidungen aus einem Grundlagenbescheid kannst du nur angreifen, indem du diesen Grundlagenbescheid anfichtst. Ein Widerspruch gegen den Bescheid der Gemeinde mit dem Argument, die Wohnfläche sei falsch, läuft deshalb ins Leere. Diese Vorschrift gilt nach4 auch für die Grundsteuer der Gemeinden; das Einspruchsverfahren der Abgabenordnung dagegen nicht.

Fristen

Für den Einspruch beim Finanzamt gilt nach1 ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Für den Bescheid der Gemeinde nennt die Rechtsbehelfsbelehrung Frist und Weg. In manchen Ländern ist das Widerspruchsverfahren abgeschafft, dann musst du direkt beim Verwaltungsgericht klagen.

Die meisten Grundsteuerwertbescheide stammen aus den Jahren 2022 und 2023, ihre Einspruchsfrist ist abgelaufen. Ist der festgestellte Wert fehlerhaft, kommt im Bundesmodell eine fehlerbeseitigende Fortschreibung nach5 in Betracht. Sie wirkt aber erst ab dem Beginn eines folgenden Kalenderjahres.

Musterschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bescheid über [Grundsteuerwert/Grundsteuermessbetrag] vom [Datum], Aktenzeichen [Aktenzeichen], lege ich Einspruch ein. Die Feststellung ist fehlerhaft, weil [konkreter Fehler, z. B. Wohnfläche 92 statt 112 m²]. Nachweise füge ich bei. Bitte bestätigen Sie den Eingang.

Ersetze die Felder durch deine Angaben und lege Belege bei, etwa Grundriss, Flächenberechnung oder Baugenehmigung. Elektronisch kannst du den Einspruch über ELSTER einlegen.

Hat das Finanzamt den Grundsteuerwert geändert, ändert es auch den Messbetrag, und die Gemeinde passt ihren Bescheid an. Du musst also nicht vorsorglich gegen alle drei Bescheide vorgehen. Ein Widerspruch bei der Gemeinde ist nur sinnvoll, wenn der Fehler wirklich dort liegt, etwa ein falscher Hebesatz oder ein Rechenfehler.

Erfolgsaussichten und Urteile

Gute Chancen haben belegbare Tatsachenfehler: falsche Flächen, ein falsches Baujahr, eine falsche Grundstücksart. Im Bundesmodell gibt es zudem die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, wenn der Grundsteuerwert diesen um mindestens 40 Prozent übersteigt; darauf weist6 hin.

Mit grundsätzlichen Verfassungsargumenten bist du bislang vor dem Bundesfinanzhof gescheitert. Er hat das Bundesmodell im Dezember 2025 für verfassungskonform erklärt. Gegen diese Rechtsprechung ist laut7 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Läuft dein Einspruch noch, kann das Verfahren nach3 ruhen, wenn du dich auf das anhängige Verfahren stützt.

Einen erhöhten Hebesatz kann die Gemeinde in weiten Grenzen selbst beschließen. Ein Widerspruch dagegen hat nur selten Erfolg. Aktuelle Werte findest du unter Hebesätze. Für allgemeine Steuerbescheide gilt der Beitrag zum Einspruch gegen den Steuerbescheid.

Stand: 6. November 2026.