Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag, kurz KiZ, ist eine Familienleistung für Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar für sich selbst sorgen können, aber nicht oder nur knapp für den Bedarf ihrer Kinder. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, ist aber keine automatische Erhöhung des Kindergelds: Du musst ihn gesondert bei der Familienkasse beantragen1.

Die Rechtsgrundlage ist § 6a Bundeskindergeldgesetz2. Ziel ist, dass Familien mit kleinem Erwerbseinkommen nicht in die Grundsicherung rutschen. Der KiZ wird für jedes Kind einzeln berechnet und anschließend als ein Gesamtbetrag ausgezahlt – in der Regel am selben Tag wie das Kindergeld und an den Elternteil, der das Kindergeld bekommt1.

Eine häufige Verwechslung: Der sogenannte „Kinderzuschlag für Beamte“ meint meist den Familienzuschlag in der Besoldung. Das ist eine andere Leistung; der KiZ nach dem Bundeskindergeldgesetz hängt allein von den hier beschriebenen Voraussetzungen ab.

Kinderzuschlag 2026: die Eckdaten auf einen Blick

Punkt

Stand 2026

Höchstbetrag

bis zu 297 Euro je Kind und Monat, Sofortzuschlag von 25 Euro bereits enthalten

Zusammen mit Kindergeld

Kindergeld 259 Euro plus KiZ bis 297 Euro, also bis zu 556 Euro je Kind

Mindesteinkommen

900 Euro brutto bei Paaren, 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden

Höchsteinkommensgrenze

keine feste Grenze, individuelle Berechnung

Bewilligungszeitraum

sechs Monate, danach neuer Antrag

Maßgebliches Einkommen

Durchschnitt der sechs Monate vor Beginn des Bewilligungszeitraums

Erhebliches Vermögen

ab 55.000 Euro bei zwei Personen, plus 15.000 Euro je weiterer Person

Zuständig

Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit

Der Höchstbetrag von 297 Euro gilt seit Januar 2025 und auch 202615. Das Kindergeld beträgt 259 Euro je Kind8. Rechne den Sofortzuschlag nicht noch einmal obendrauf – er steckt schon in den 297 Euro.

Wer bekommt Kinderzuschlag? Die Voraussetzungen

Nach § 6a BKGG und den Hinweisen der Familienkasse müssen alle folgenden Punkte zusammen erfüllt sein21:

  • Das Kind lebt in deinem Haushalt, ist jünger als 25 Jahre und weder verheiratet noch verpartnert.

  • Für das Kind besteht Anspruch auf Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung.

  • Ihr erreicht die Mindesteinkommensgrenze: mindestens 900 Euro brutto im Monat als Elternpaar oder 600 Euro brutto als Alleinerziehende. Kindergeld, Wohngeld und KiZ zählen dabei nicht mit.

  • Mit eurem Einkommen, dem KiZ und gegebenenfalls Wohngeld seid ihr nicht auf Grundsicherungsgeld angewiesen.

Für den letzten Punkt gibt es einen erweiterten Zugang: Fehlen der Familie höchstens 100 Euro im Monat, um den Bedarf zu decken, kann KiZ trotzdem gezahlt werden. Dafür muss Erwerbseinkommen zu Absetzbeträgen von mindestens 100 Euro führen, und niemand in der Familie darf Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen oder beantragt haben2.

Ob ihr grundsätzlich infrage kommt, zeigt der KiZ-Lotse der Familienkasse. Er prüft den möglichen Anspruch, berechnet aber nicht die Höhe und ersetzt keinen Antrag5. Für eine erste Schätzung des Betrags nutze unseren Kinderzuschlag-Rechner.

Einkommensgrenzen: Gibt es eine Höchstgrenze?

Die Mindesteinkommensgrenze ist fest, eine feste Höchsteinkommensgrenze gibt es nicht. Die Familienkasse rechnet individuell mit Einkommen, Wohnkosten, Familiengröße und Alter der Kinder1. Das Prinzip ist trotzdem verständlich:

  1. Für jedes Kind gilt der Höchstbetrag von 297 Euro. Eigenes Einkommen des Kindes – etwa Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder eine Waisenrente – mindert diesen Betrag um 45 Prozent2.

  2. Die Beträge aller Kinder ergeben den Gesamtkinderzuschlag.

  3. Liegt das Einkommen der Eltern nicht über ihrem eigenen Bedarf (Regelbedarf plus anteilige Wohnkosten), gibt es den Gesamtkinderzuschlag voll.

  4. Übersteigt das Erwerbseinkommen der Eltern ihren Bedarf, mindert sich der Gesamtkinderzuschlag um 45 Prozent des übersteigenden Betrags. Anderes Einkommen der Eltern, etwa Arbeitslosengeld, mindert ihn in voller Höhe2.

Daraus folgt eine Faustregel: Ohne Kindeseinkommen entfällt der KiZ erst, wenn das bereinigte Erwerbseinkommen den Elternbedarf um etwa 660 Euro je Kind übersteigt (297 Euro geteilt durch 0,45). Bei zwei Kindern sind das rund 1.320 Euro über dem Elternbedarf. Weil Wohnkosten und Abzüge stark schwanken, ist das nur eine Orientierung – keine Grenze, auf die du dich verlassen kannst. Eine Schritt-für-Schritt-Rechnung findest du unter Kinderzuschlag berechnen.

Rechenbeispiele

Die folgenden Beispiele sind bewusst vereinfacht. Sie zeigen die Mechanik der 45-Prozent-Regel, nicht einen verbindlichen Bescheid.

**Beispiel 1: Alleinerziehend, ein Kind mit Unterhalt.** Eine Mutter verdient 1.600 Euro brutto, ihr Einkommen liegt nicht über ihrem eigenen Bedarf. Das Kind erhält 300 Euro Unterhalt. 45 Prozent davon sind 135 Euro. Der KiZ beträgt damit 297 minus 135, also 162 Euro im Monat – zusätzlich zu 259 Euro Kindergeld.

**Beispiel 2: Paar, zwei Kinder ohne eigenes Einkommen.** Das bereinigte Erwerbseinkommen der Eltern liegt 300 Euro über ihrem Bedarf. Der Gesamtkinderzuschlag von 594 Euro mindert sich um 45 Prozent von 300 Euro, also um 135 Euro. Es bleiben 459 Euro im Monat.

**Beispiel 3: Bewilligungszeitraum.** Ihr stellt den Antrag im März 2026. Der Bewilligungszeitraum läuft von März bis August. Maßgeblich ist das durchschnittliche Einkommen von September 2025 bis Februar 20262. Eine Gehaltserhöhung im Mai ändert die laufende Bewilligung grundsätzlich nicht; sie zählt erst beim nächsten Antrag. Anders ist es, wenn sich die Zusammensetzung der Familie ändert, etwa durch Geburt oder Auszug.

Kinderzuschlag beantragen: online Schritt für Schritt

Den Antrag stellst du schriftlich oder online bei der Familienkasse. Der Online-Antrag läuft über „Kinderzuschlag Digital“ der Bundesagentur für Arbeit. Mit einer BundID kannst du ihn vollständig elektronisch abschicken, ohne Ausdruck und ohne Unterschrift31.

  1. Prüfe im KiZ-Lotsen, ob ein Anspruch infrage kommt, und halte deine Kindergeldnummer bereit.

  2. Öffne den Online-Antrag oder lade das PDF-Formular herunter.

  3. Fülle den Hauptantrag und die Anlagen aus (siehe Tabelle unten).

  4. Lade Nachweise hoch oder lege Kopien bei – keine Originale.

  5. Sende den Antrag noch im laufenden Monat ab. Fehlende Unterlagen kannst du später über „Mitteilung an die Familienkasse“ oder per Post nachreichen4.

  6. Speichere die Eingangsbestätigung und notiere dir, wann der Bewilligungszeitraum endet.

Formular

Wofür

KiZ 1

Hauptantrag auf Kinderzuschlag

KiZ 1-AnA

Anlage Antragsteller(in) und Partner(in), immer erforderlich

KiZ 1-AnK

Anlage Kind, eine je Kind

KiZ 5

Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers

KiZ 5a

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

KiZ 5c

Unterhalt und Unterhaltsvorschuss, je Kind, wenn kein Unterhalt fließt

KiZ 6

Erhebliches Vermögen, nur oberhalb der Vermögensgrenze

KiZ 1-K

Kurzantrag bei unveränderten Verhältnissen

Die Formulare gibt es auch auf Englisch, Türkisch und Arabisch3. Typische Nachweise sind Lohnabrechnungen der letzten sechs Monate, Mietvertrag und Heizkostennachweis, bei Eigentum Zins- und Nebenkostennachweise, Vermögensnachweise sowie gegebenenfalls Elterngeld- oder BAföG-Bescheid4. Für Fragen bietet die Familienkasse ein Servicetelefon unter 030 201 791 30 (Montag bis Donnerstag, 9 bis 18 Uhr) an.

Bewilligung, Weiterbewilligung und Kurzantrag

Der KiZ wird für sechs Monate bewilligt. Der Zeitraum beginnt im Antragsmonat; rückwirkend zahlt die Familienkasse keinen KiZ1. Eine lange Bearbeitung verkürzt den Zeitraum aber nicht: Was dir zusteht, wird am nächsten Zahltermin nachgezahlt.

Für die Zeit danach brauchst du einen neuen Antrag, den sogenannten Weiterbewilligungsantrag. Stelle ihn im letzten Monat der laufenden Bewilligung, damit keine Lücke entsteht. Haben sich Einnahmen, Ausgaben und Wohnkosten nicht wesentlich geändert, kannst du den Kurzantrag KiZ 1-K nutzen – allerdings nur im Wechsel mit dem regulären Antrag KiZ 13.

Bildung und Teilhabe, Kita-Gebühren und Rundfunkbeitrag

Der KiZ ist oft mehr wert als sein Monatsbetrag, weil er weitere Leistungen öffnet. Wer KiZ, Wohngeld oder Grundsicherungsgeld bezieht, hat für Kinder unter 25 in Kita oder Schule Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe6:

  • Schulbedarfspauschale, ausgezahlt im Februar und August

  • kostenloses gemeinsames Mittagessen in Kita, Hort und Schule

  • 15 Euro monatlich für Verein, Musikschule oder Kultur

  • Ausflüge und Klassenfahrten, Schülerbeförderung und gegebenenfalls Lernförderung

Diese Leistungen beantragst du nicht bei der Familienkasse, sondern in der Regel bei deiner Stadt oder Gemeinde6. Außerdem können KiZ-Familien sich von den Kita-Gebühren befreien lassen; zuständig ist das örtliche Jugendamt1.

Beim Rundfunkbeitrag ist der KiZ dagegen kein eigener Befreiungsgrund. Die Liste des Beitragsservice nennt etwa Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe und BAföG, nicht aber den Kinderzuschlag7. In Einzelfällen kann ein besonderer Härtefall geprüft werden. Wie Befreiung und Anmeldung funktionieren, erklärt unser Ratgeber zum Rundfunkbeitrag.

Kinderzuschlag, Wohngeld und Grundsicherungsgeld

Leistung

Zuständig

Verhältnis zum KiZ

Wohngeld

Wohngeldstelle der Gemeinde

kann parallel bezogen werden und wird bei der KiZ-Prüfung berücksichtigt

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld)

Jobcenter

nur, wenn KiZ und Wohngeld nicht reichen; KiZ zählt dort als Einkommen

Kindergeld

Familienkasse

Voraussetzung für den KiZ, wird zusätzlich gezahlt

Viele Familien kommen erst mit KiZ und Wohngeld zusammen über ihren Bedarf. Stelle beide Anträge deshalb möglichst zeitnah. Reicht das Geld trotzdem nicht, kannst du beim Jobcenter ergänzend Grundsicherungsgeld beantragen; der KiZ wird dann als Einkommen angerechnet1. Seit 1. Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherungsgeld; ältere Bescheide bleiben gültig9. Mit dem Wohngeld-Rechner kannst du den zweiten Baustein grob abschätzen.

Häufige Fehler und Sonderfälle

  • **Antrag aufschieben:** Der KiZ gilt ab dem Antragsmonat. Wer auf fehlende Unterlagen wartet, verliert Monate. Lieber unvollständig abschicken und nachreichen.

  • **Nur die letzte Lohnabrechnung beilegen:** Maßgeblich ist der Sechs-Monats-Durchschnitt.

  • **Kindeseinkommen vergessen:** Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Ausbildungsvergütung des Kindes müssen angegeben werden; sie mindern den KiZ nur zu 45 Prozent.

  • **Weiterbewilligung verpassen:** Nach sechs Monaten endet die Zahlung automatisch.

  • **Veränderungen nicht melden:** Umzug, Auszug eines Kindes oder eine neue Partnerschaft musst du der Familienkasse mitteilen.

  • **Selbstständige und schwankendes Einkommen:** Hier ist die Anlage KiZ 5a nötig; plane mehr Zeit für Nachweise ein.

  • **Getrennt lebende Eltern:** KiZ bekommt der Elternteil, bei dem das Kind lebt und der das Kindergeld erhält.

Die aktuellen Auszahlungstermine findest du unter Kindergeld-Auszahlungstermine.

Stand: 6. November 2026.