Wohngeld 2026: Was gilt und was sich 2027 ändern soll

Seit der Reform zum Wohngeld-Plus im Januar 2023 ist Wohngeld für deutlich mehr Haushalte erreichbar; seitdem gibt es eine dauerhafte Heizkostenkomponente und eine Klimakomponente. Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld turnusgemäß angepasst und stieg im Durchschnitt um 15 Prozent oder etwa 30 Euro im Monat; Bestandshaushalte erhielten den höheren Betrag automatisch12. Nach Angaben des Bundesbauministeriums beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, mehr als die Hälfte davon Rentnerhaushalte1. Für 2026 gelten die Beträge von 2025 unverändert.

Für 2027 hat die Bundesregierung am 6. Juli 2026 den Entwurf einer Wohngeldnovelle beschlossen14. Danach soll die eigentlich zum 1. Januar 2027 fällige Anpassung ausgesetzt, die Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel geändert werden; zugleich sollen Pauschalen bei der Einkommensermittlung den Antrag vereinfachen13. Der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8284 vor; der Bundesrat hat die Vereinfachungen begrüßt, die Kürzungen aber kritisiert15. Stand 6. November 2026 ist das Gesetz noch nicht verabschiedet. Wichtig: Bereits bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums unverändert gelten.

Wer bekommt Wohngeld? Voraussetzungen

Wohngeld können Mieter, Untermieter und Bewohner von Heimen erhalten, die selbst in der Wohnung leben, sowie Eigentümer eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung. Typische Wohngeldhaushalte sind Rentner mit kleiner Rente, Familien und Alleinerziehende mit geringem Erwerbseinkommen, Geringverdiener und Studierende, wenn nicht der ganze Haushalt BAföG-berechtigt ist1.

Ausgeschlossen sind Haushaltsmitglieder, die Transferleistungen erhalten, bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten berücksichtigt wurden: Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz5. Der Ausschluss greift nicht, wenn gerade das Wohngeld die Hilfebedürftigkeit vermeidet oder beseitigt.

Ausländische Staatsangehörige sind wohngeldberechtigt, wenn sie sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und zum Beispiel freizügigkeitsberechtigt sind, einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung besitzen. Bei bestimmten Titeln, etwa zur Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche oder der Chancenkarte, besteht in der Regel kein Anspruch3.

Wohngeld für Rentner: Rentnerhaushalte stellen rund 52 Prozent aller Wohngeldhaushalte. Wer mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweist, profitiert zusätzlich von einem Freibetrag, durch den ein Teil der Rente nicht als Einkommen zählt1. Wer dagegen Grundsicherung im Alter bezieht, kann kein Wohngeld erhalten; bei kleinen Renten lohnt sich daher der Vergleich beider Wege.

Es gibt keine bundesweit feste Einkommensgrenze. Ob du Wohngeld bekommst, hängt vom Zusammenspiel aus Einkommen, Haushaltsgröße, Miete und Mietstufe ab. Am schnellsten klärst du das mit dem Wohngeld-Rechner oder dem offiziellen Rechner des Bundes2.

Mietstufen und Höchstbeträge: Welche Miete zählt?

Bei Mietern zählt die Bruttokaltmiete, also Kaltmiete plus kalte Nebenkosten ohne Heizung und Warmwasser. Sie wird nur bis zu einem Höchstbetrag berücksichtigt, der von der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe abhängt. Die Mietstufe beschreibt das örtliche Mietniveau von I (niedrig) bis VII (sehr hoch); Gemeinden ab 10.000 Einwohnern werden einzeln eingestuft1.

Haushaltsmitglieder

Stufe I

Stufe II

Stufe III

Stufe IV

Stufe V

Stufe VI

Stufe VII

1

361 €

408 €

456 €

511 €

562 €

615 €

677 €

2

437 €

493 €

551 €

619 €

680 €

745 €

820 €

3

521 €

587 €

657 €

737 €

809 €

887 €

975 €

4

608 €

686 €

766 €

858 €

946 €

1.035 €

1.139 €

5

694 €

782 €

875 €

982 €

1.080 €

1.183 €

1.302 €

je weitere Person

82 €

94 €

106 €

119 €

129 €

149 €

163 €

Quelle der Höchstbeträge ist Anlage 1 zum Wohngeldgesetz8. Beispiele für Mietstufen laut Wohngeldverordnung9: Leipzig II, Dresden III, Berlin IV, Hamburg V, Köln, Frankfurt am Main und Stuttgart VI, München VII. Die Stufe deiner Gemeinde findest du in derselben Liste; kleinere Gemeinden übernehmen die Stufe ihres Kreises.

Heizkosten- und Klimakomponente

Zwei pauschale Beträge erhöhen die berücksichtigte Miete, ohne dass du Kosten nachweisen musst7. Die Klimakomponente wird auf den Höchstbetrag aufgeschlagen. Die Heizkostenentlastung (CO2-Komponente plus dauerhafte Heizkostenkomponente) kommt zusätzlich zur gekappten Miete hinzu, auch wenn deine Miete unter dem Höchstbetrag liegt6.

Haushaltsmitglieder

Klimakomponente

Heizkostenentlastung gesamt

1

19,20 €

110,40 €

2

24,80 €

142,60 €

3

29,60 €

170,20 €

4

34,40 €

197,80 €

5

39,20 €

225,40 €

je weitere Person

4,80 €

27,60 €

So ergibt sich die Miete, mit der die Behörde rechnet, in vier Beispielen:

Haushalt und Ort

Bruttokaltmiete

Grenze inkl. Klimakomponente

Berücksichtigte Miete inkl. Heizkosten

1 Person, Berlin (IV)

600 €

530,20 €

640,60 €

2 Personen, Hamburg (V)

650 €

704,80 €

792,60 €

3 Personen, Leipzig (II)

620 €

616,60 €

786,80 €

4 Personen, München (VII)

1.400 €

1.173,40 €

1.371,20 €

Das ist noch nicht das Wohngeld selbst: Aus dieser Miete, dem Gesamteinkommen und der Haushaltsgröße berechnet die gesetzliche Formel den Zuschuss. Wie das genau funktioniert, erklärt Wohngeld berechnen.

Welches Einkommen angerechnet wird

Maßgeblich ist das Gesamteinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, ermittelt nach dem Wohngeldgesetz. Vom Jahreseinkommen werden pauschal 10 Prozent für jeweils Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Rentenversicherung abgezogen, wenn entsprechende Steuern oder Pflichtbeiträge anfallen4. Hinzu kommen Freibeträge, etwa für Alleinerziehende, für Menschen mit Schwerbehinderung oder für Unterhaltszahlungen.

Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe zählen nicht als Einkommen1. Deshalb lohnt sich für Familien oft die Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag.

Wohngeld oder Bürgergeld: Was hat Vorrang?

Wohngeld ist gegenüber der Grundsicherung vorrangig. Reichen Wohngeld und andere vorrangige Leistungen wie der Kinderzuschlag zusammen aus, um den Bedarf zu decken, gibt es Wohngeld statt Grundsicherungsgeld1. Das Jobcenter kann dich deshalb auffordern, Wohngeld zu beantragen.

Umgekehrt schließt der Bezug von Grundsicherungsgeld Wohngeld aus. Liegt dein Einkommen knapp an der Grenze, rechne beide Wege durch: Das Grundsicherungsgeld übernimmt Miete und Heizung in angemessener Höhe, ist aber mit Vermögensprüfung und Mitwirkungspflichten beim Jobcenter verbunden. Wohngeld ist ein reiner Zuschuss ohne Vermittlungspflichten. Einen Überblick über die neue Grundsicherung gibt der Ratgeber Bürgergeld; welche Leistungen für deinen Haushalt passen, zeigt der Leistungs-Finder.

Wohngeld beantragen: Schritt für Schritt

  1. Zuständige Stelle finden: Die Wohngeldbehörde sitzt bei der Stadt, Gemeinde oder dem Landkreis. Über die Stadtseiten gelangst du zur richtigen Verwaltung.

  2. Antragsform wählen: Mietzuschuss für Mieter, Lastenzuschuss für Eigentümer. Viele Behörden bieten den Antrag online an, sonst gibt es das Formular als PDF oder auf Papier.

  3. Antrag noch im laufenden Monat einreichen: Wohngeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht; eine Nachzahlung für frühere Monate gibt es in der Regel nicht1.

  4. Unterlagen beilegen oder nachreichen, Eingangsbestätigung aufbewahren.

  5. Bescheid prüfen: Haushaltsmitglieder, Miete, Einkommen und Bewilligungszeitraum.

Bereich

Typische Nachweise

Personen

Ausweis, bei Ausländern Aufenthaltstitel, Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern

Wohnung

Mietvertrag, Mietbescheinigung des Vermieters, letzte Nebenkostenabrechnung

Einkommen

Lohnabrechnungen der letzten Monate, Rentenbescheid, Bescheide über ALG, Elterngeld, Unterhalt

Freibeträge

Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Unterhaltszahlungen

Eigentum

Darlehensverträge, Grundsteuerbescheid, Belege zur Belastung

Die konkrete Liste deiner Behörde geht vor. Allgemeine Auskünfte gibt das Wohngeld-Infotelefon des Bundes unter 030 201790501.

Auszahlung, Bewilligungszeitraum und Änderungen

Wohngeld wird monatlich im Voraus auf das Konto eines Haushaltsmitglieds gezahlt; mit deiner Zustimmung auch direkt an den Vermieter10. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate, bei voraussichtlich stabilen Verhältnissen bis zu 24 Monate. Den Weiterleistungsantrag stellst du am besten rund zwei Monate vor Ablauf, damit keine Lücke entsteht1.

Unverzüglich melden musst du, wenn ein Haushaltsmitglied auszieht, die Miete um mehr als 15 Prozent sinkt oder das Einkommen um mehr als 15 Prozent steigt11. Umgekehrt kannst du eine Neuberechnung beantragen, wenn ein Mitglied hinzukommt, die Miete um mehr als 10 Prozent steigt oder das Einkommen um mehr als 10 Prozent sinkt. Wer Änderungen nicht meldet, muss zu viel gezahltes Wohngeld zurückzahlen.

Häufige Fehler beim Wohngeldantrag

  • Den Antrag auf den nächsten Monat verschieben: Jeder angefangene Monat ohne Antrag ist verloren.

  • Warmmiete statt Bruttokaltmiete angeben: Heizkosten werden pauschal berücksichtigt, nicht nach Rechnung.

  • Kindergeld als Einkommen eintragen: Es zählt beim Wohngeld nicht.

  • Weiterleistungsantrag vergessen: Ohne neuen Antrag endet die Zahlung automatisch.

  • Wohngeld und Grundsicherungsgeld parallel beantragen, ohne das der Behörde mitzuteilen: Beide Stellen müssen voneinander wissen.

  • Auf die Novelle 2027 warten: Ein Antrag im laufenden Recht sichert den Anspruch für den gesamten Bewilligungszeitraum.

Stand: 6. November 2026.