Vermieter: Grundsteuer als Werbungskosten

Wenn du eine Wohnung oder ein Haus vermietest, ist die Grundsteuer Werbungskosten. Nach1 gehören Steuern vom Grundbesitz ausdrücklich dazu, soweit sie sich auf Gebäude beziehen, die der Einnahmeerzielung dienen. Du trägst sie in der Anlage V zusammen mit den übrigen Kosten des Objekts ein.

  • Absetzbar ist der Betrag, den du im Jahr tatsächlich gezahlt hast.

  • Legst du die Grundsteuer auf den Mieter um, sind die erstatteten Beträge als Einnahmen zu erfassen; im Ergebnis gleicht sich das aus.

  • Bei teilweiser Vermietung, etwa einer Einliegerwohnung, ist nur der vermietete Anteil absetzbar.

  • Bei gewerblich genutzten Grundstücken ist die Grundsteuer entsprechend Betriebsausgabe.

Selbstnutzer: grundsätzlich nicht absetzbar

Wohnst du im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung, gehört die Grundsteuer zu den Kosten der privaten Lebensführung. Sie ist dann grundsätzlich nicht absetzbar. Das gilt auch für Ferienhäuser, die du ausschließlich selbst nutzt.

Eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen kommt ebenfalls nicht in Betracht.2 begünstigt nur Arbeitskosten für Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, keine Steuern oder Abgaben.

Wichtig ist das Jahr des Nutzungswechsels. Ziehst du aus und vermietest die Wohnung ab Juli, ist die Grundsteuer ab Beginn der Vermietung absetzbar, für die Monate davor nicht. Teile den Jahresbetrag dann zeitanteilig auf. Umgekehrt endet der Abzug, sobald du selbst wieder einziehst. Auch bei Leerstand kann die Grundsteuer absetzbar bleiben, wenn du ernsthaft und nachweisbar eine Vermietung anstrebst.

Mieter: Nebenkostenabrechnung

Als Mieter zahlst du die Grundsteuer anteilig über die Nebenkosten, denn sie ist nach4 umlagefähig. Steuerlich hilft dir dieser Anteil in der Regel nicht. Er ist weder Werbungskosten noch eine haushaltsnahe Dienstleistung.

Lohnend ist aber ein genauer Blick auf die übrigen Posten der Abrechnung. Arbeitskosten für Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Schornsteinfeger können nach2 begünstigt sein, wenn die Abrechnung sie gesondert ausweist. Details dazu findest du unter Werbungskosten und haushaltsnahe Dienstleistungen. Wie die Grundsteuer auf dich verteilt wird, erklärt Grundsteuer und Mieter.

Arbeitszimmer und Homeoffice

Ein häusliches Arbeitszimmer kann nach3 nur abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Dann kannst du die tatsächlichen anteiligen Raumkosten ansetzen, bei Eigentum anteilig auch die Grundsteuer, oder stattdessen die Jahrespauschale von 1.260 Euro.

Wer kein solches Arbeitszimmer hat, nutzt die Tagespauschale von 6 Euro pro Homeoffice-Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Damit ist der Raum abgegolten, eine anteilige Grundsteuer kommt nicht zusätzlich in Betracht.

Wo trage ich die Grundsteuer ein?

Vermieter erfassen die Grundsteuer in der Anlage V bei den Werbungskosten des jeweiligen Objekts. Beim Arbeitszimmer gehören die anteiligen Kosten in die Anlage N oder bei Selbstständigen in die Gewinnermittlung. Mit dem Grundsteuer-Rechner kannst du die Höhe vorab abschätzen.

Stand: 6. November 2026.