Unterlagen für die Ummeldung

Was brauche ich zum Ummelden? Die Grundausstattung ergibt sich aus dem Bundesmeldegesetz: einen Meldeschein, ein gültiges Ausweisdokument und die Bestätigung des Wohnungsgebers1. In der Praxis heißt das:

  • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Passersatz für jede Person, die sich anmeldet.

  • Wohnungsgeberbestätigung, unterschrieben vom Vermieter oder Eigentümer.

  • Ausgefülltes Meldeformular (Meldeschein), sofern es nicht vor Ort am Bildschirm erstellt wird.

  • Bei mehreren Wohnungen ein Beiblatt zur Haupt- und Nebenwohnung.

  • Beim ersten Zuzug in eine Stadt gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde.

Berlin verlangt genau diese Unterlagen und weist darauf hin, dass Urkunden bei der ersten Anmeldung angefordert werden können3. Das Meldeformular für den Umzug gibt es meist als PDF auf der Seite deiner Stadt.

Reicht der Mietvertrag zum Ummelden?

Nein. Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein eigenes Dokument. Sie enthält Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen der einziehenden Personen2. Berlin formuliert es eindeutig: Die Vorlage eines Mietvertrages ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht3.

Weigert sich der Vermieter oder kommt die Bestätigung zu spät, musst du das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen2. München bietet dafür eine Erklärung an, warum die Bestätigung noch fehlt4. Das gilt auch bei Untermiete: Hier stellt der Hauptmieter als Wohnungsgeber die Bestätigung aus.

Ummelden mit Kindern

Kinder unter 16 Jahren melden die Eltern oder die Person an, in deren Wohnung das Kind zieht6. Leben die Eltern getrennt, ist die Hauptwohnung des Kindes die Wohnung des sorgeberechtigten Elternteils, bei dem es überwiegend lebt5.

Bei gemeinsamem Sorgerecht unterscheiden sich die Anforderungen je nach Stadt. Berlin verlangt bei getrennten Eltern eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils samt Ausweis3. München erklärt dagegen, die Zustimmung des anderen Elternteils sei nicht erforderlich4. Frage deshalb vorab bei deiner Meldebehörde nach.

Zweitwohnsitz und Pflegeheim

Für eine Nebenwohnung brauchst du dieselben Unterlagen wie für die Hauptwohnung. Zusätzlich musst du angeben, welche Wohnung du vorwiegend nutzt. Manche Gemeinden erheben eine Zweitwohnungsteuer; ob und in welcher Höhe, regelt die jeweilige Satzung.

Beim Umzug ins Pflegeheim gilt die Meldepflicht ebenfalls. Die Bestätigung als Wohnungsgeber stellt in der Regel die Einrichtung aus. Die Ummeldung übernehmen häufig Angehörige mit Vollmacht oder ein rechtlicher Betreuer.

Ummelden mit Vollmacht

Du musst nicht immer selbst erscheinen. In Berlin bekommt die vertretende Person eine schriftliche Vollmacht und das von dir unterschriebene Anmeldeformular mit3. München verlangt zusätzlich die Originalausweise und akzeptiert auch Vorsorgevollmachten, wenn sie Meldeangelegenheiten abdecken4. Ehepartner und Familienangehörige mit gleichem Einzugsdatum können einen gemeinsamen Meldeschein nutzen1. Wann du alles einreichen musst, steht im Ratgeber zur Ummelde-Frist.

Stand: 6. November 2026.