Die Zwei-Wochen-Frist nach dem Einzug
Wann muss man sich ummelden? Das Bundesmeldegesetz ist eindeutig: Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden1. Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Einzug, nicht mit dem Datum im Mietvertrag und nicht mit der Schlüsselübergabe. Ziehst du zum Beispiel am 3. eines Monats ein, endet die Frist zwei Wochen später am 17.
Die Frist gilt bundesweit für alle Städte und Gemeinden. Auch wer innerhalb derselben Stadt umzieht, muss die neue Adresse melden. Eine eigene Abmeldung am alten Wohnort ist bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht nötig – die neue Meldebehörde informiert die alte. Nur wer ins Ausland zieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden; das geht frühestens eine Woche vor dem Auszug1.
Mit dem Ummelde-Fristrechner kannst du dein persönliches Fristende ausrechnen.
Ausnahmen und Zweitwohnsitz
Nicht jeder Ortswechsel löst sofort eine Meldepflicht aus. Wer bereits in Deutschland gemeldet ist und eine weitere Wohnung für höchstens sechs Monate bezieht, muss sich dort nicht anmelden. Dauert der Aufenthalt länger, gilt ab Ablauf der sechs Monate wieder die Zwei-Wochen-Frist. Für Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht gemeldet sind, beginnt die Pflicht erst nach drei Monaten3.
Für den Zweitwohnsitz gilt grundsätzlich dieselbe Frist wie für die Hauptwohnung. Bei mehreren Wohnungen musst du außerdem angeben, welche deine Hauptwohnung ist; wechselt die Hauptwohnung, ist das innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen4.
Zu spät ummelden: Bußgeld
Wer sich nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Das Gesetz erlaubt in diesen Fällen ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro2. Das ist ein Höchstbetrag, kein fester Tarif. Wie viel tatsächlich verlangt wird, entscheidet die örtliche Behörde im Einzelfall; ein paar Tage Verspätung werden in der Praxis meist deutlich milder behandelt als eine monatelang fehlende Anmeldung. Einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog für die Meldepflicht gibt es nicht.
Auch der Vermieter ist in der Pflicht: Er muss dir den Einzug fristgerecht schriftlich bestätigen. Ohne diese Wohnungsgeberbestätigung kannst du dich regulär nicht anmelden.
Kein Termin frei – was tun?
In vielen Großstädten sind Termine beim Bürgeramt knapp. Die gesetzliche Frist verlängert sich dadurch nicht automatisch. So gehst du vor:
Buche den frühesten verfügbaren Termin, auch wenn er nach Fristende liegt, und sichere die Buchungsbestätigung.
Prüfe, ob deine Gemeinde die Online-Ummeldung anbietet. Sie ist rund um die Uhr möglich und im Internet kostenlos5.
Frage nach freien Restterminen, Nachbarstandorten oder Abholterminen am Morgen.
Lass dich bei Bedarf mit Vollmacht vertreten, wenn deine Meldebehörde das zulässt.
Ein gebuchter Termin ist kein Freibrief, aber er dokumentiert, dass du dich rechtzeitig gekümmert hast. Mehr Tipps stehen im Ratgeber zum Bürgeramt-Termin.
Was kostet das Ummelden?
Die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes ist in der Regel kostenlos. Berlin nennt für die Anmeldung der Hauptwohnung ausdrücklich keine Gebühr6. Kosten können für Zusatzleistungen anfallen, etwa für eine erweiterte Meldebescheinigung oder eine Adressänderung in den Fahrzeugpapieren. Diese Gebühren legen Länder und Kommunen fest.
Stand: 6. November 2026.









