Bürgergeld-Reform: Was seit Juli 2026 gilt

Die Reform ist kein Plan mehr, sondern geltendes Recht. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 17. Dezember 2025 beschlossen, der Bundestag hat das Gesetz am 5. März 2026 verabschiedet und der Bundesrat hat es am 27. März 2026 abschließend gebilligt. Seit dem 1. Juli 2026 tritt es schrittweise in Kraft1. Die Geldleistung heißt seitdem Grundsicherungsgeld, die Leistung insgesamt Grundsicherung für Arbeitsuchende. Rechtsgrundlage bleibt das SGB II, zuständig bleibt das Jobcenter.

Für Menschen, die bereits Bürgergeld bezogen haben, ändert sich organisatorisch wenig: Laut Bundesagentur für Arbeit müssen sie nicht selbst aktiv werden, die Zahlungen laufen ohne Unterbrechung weiter, und vor dem Stichtag erlassene Bürgergeldbescheide bleiben gültig. Anträge ab Juli 2026 werden nach neuem Recht bearbeitet, auch wenn auf Formularen oder Briefen noch „Bürgergeld“ steht; die Vordrucke sollen bis Ende 2026 umgestellt sein2.

Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen im Überblick:

  • Vermittlungsvorrang: Zuerst prüft das Jobcenter, ob eine Arbeitsaufnahme sofort möglich ist; Weiterbildung kommt vor allem dann in Betracht, wenn sie eine nachhaltigere Integration verspricht, besonders bei unter 30-Jährigen.

  • Zumutbarkeit: Alleinstehende sollen in Vollzeit arbeiten, wenn das zumutbar ist. Eltern können bereits ab dem 14. Lebensmonat des Kindes herangezogen werden, bisher erst ab dem dritten Lebensjahr.

  • Vermögen: Die einjährige Karenzzeit beim Vermögen entfällt, das Schonvermögen richtet sich nach dem Lebensalter.

  • Miete: Unterkunftskosten werden auf das Anderthalbfache der Angemessenheitsgrenze gedeckelt, auch in der Karenzzeit.

  • Pflichten und Sanktionen: Kooperationsplan wird bei Bedarf per Verwaltungsakt verbindlich, Leistungsminderungen greifen früher und deutlicher.

Nicht verwechseln: Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ist eine andere Leistung des Sozialamts und von dieser Reform nicht gemeint.

Wie hoch ist das Bürgergeld 2026? Die Regelsätze

Die Regelbedarfe sind 2026 gegenüber 2025 unverändert, es gab erneut eine Nullrunde3. Die Beträge gelten für das Grundsicherungsgeld unverändert weiter.

Regelbedarfsstufe

Personengruppe

Betrag pro Monat

Stufe 1

Alleinstehende und Alleinerziehende

563 Euro

Stufe 2

Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, je Person

506 Euro

Stufe 3

Volljährige unter 25 im Haushalt der Eltern sowie Erwachsene in Einrichtungen

451 Euro

Stufe 4

Jugendliche von 14 bis 17 Jahren

471 Euro

Stufe 5

Kinder von 6 bis 13 Jahren

390 Euro

Stufe 6

Kinder von 0 bis 5 Jahren

357 Euro

Der Regelbedarf deckt Ernährung, Kleidung, Haushaltsstrom, Körperpflege und persönliche Bedürfnisse. Er ist nicht der Auszahlungsbetrag: Hinzu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie mögliche Mehrbedarfe, abgezogen wird anrechenbares Einkommen. Die Beträge für 2027 legt die Bundesregierung per Verordnung fest; bis zu einer offiziellen Veröffentlichung gelten die Werte aus der Tabelle.

Zusätzlich zum Regelbedarf erkennt das Jobcenter in bestimmten Lebenslagen Mehrbedarfe an9:

  • Schwangerschaft: 17 Prozent des Regelbedarfs ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Entbindungsmonats.

  • Alleinerziehende: 36 Prozent bei einem Kind unter 7 Jahren oder zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren, sonst 12 Prozent je Kind, höchstens 60 Prozent.

  • Behinderung: 35 Prozent bei bestimmten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben.

  • Kostenaufwändige Ernährung aus medizinischen Gründen in angemessener Höhe.

  • Dezentrale Warmwasserbereitung (zum Beispiel Durchlauferhitzer): 2,3 Prozent des Regelbedarfs bei Erwachsenen, bei Kindern weniger.

Wer bekommt Bürgergeld? Die Voraussetzungen

Anspruch haben erwerbsfähige Menschen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und hilfebedürftig sind4. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts zu arbeiten; bei ausländischen Staatsangehörigen muss zudem eine Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können5. Partner und Kinder im selben Haushalt bilden mit dem Antragsteller eine Bedarfsgemeinschaft und erhalten ebenfalls Leistungen.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Bedarf nicht aus eigenem Einkommen, Vermögen oder vorrangigen Leistungen decken kann. Vorrangig sind etwa Arbeitslosengeld, Kindergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Deshalb kann es sein, dass das Jobcenter dich auffordert, Wohngeld und Kinderzuschlag zu beantragen, wenn diese zusammen deinen Bedarf decken; mehr dazu im Ratgeber Wohngeld.

Ausgeschlossen sind unter anderem Ausländer in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts, sofern sie weder Arbeitnehmer noch Selbständige sind, und Personen, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus der Arbeitsuche ergibt. Nach fünf Jahren gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland greift dieser Ausschluss in der Regel nicht mehr4. Für Geflüchtete aus der Ukraine, die ab dem 1. April 2025 eingereist sind, sieht das Leistungsrechtsanpassungsgesetz einen Wechsel in das Asylbewerberleistungsgesetz vor; wer vor diesem Stichtag eingereist ist, bleibt im SGB II16. Ob und ab wann der Wechsel in deinem Fall greift, beantwortet das Jobcenter verbindlich.

Rechenbeispiel: Wie viel Bürgergeld bekommt man?

Der Anspruch ergibt sich aus Gesamtbedarf minus anrechenbarem Einkommen. Beim Arbeitseinkommen bleibt ein Teil frei7: Die ersten 100 Euro, vom Betrag zwischen 100 und 520 Euro 20 Prozent, zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent und zwischen 1.000 und 1.200 Euro 10 Prozent. Mit mindestens einem minderjährigen Kind liegt die obere Grenze bei 1.500 Euro.

Beispiel einer alleinstehenden Person mit Teilzeitjob (Bruttolohn 1.000 Euro, angenommener Nettolohn 800 Euro) und einer angemessenen Warmmiete von 600 Euro:

Posten

Betrag

Regelbedarf Stufe 1

563 Euro

Miete und Heizung (angemessen)

600 Euro

Gesamtbedarf

1.163 Euro

Nettolohn

800 Euro

Freibetrag: 100 + 84 + 144 Euro

328 Euro

Anrechenbares Einkommen

472 Euro

Monatlicher Anspruch

691 Euro

Die Person hat damit 800 Euro Lohn plus 691 Euro Leistung zur Verfügung. Mit eigenen Zahlen rechnest du im Bürgergeld-Rechner; eine Schritt-für-Schritt-Erklärung bietet Bürgergeld berechnen. Kindergeld wird beim jeweiligen Kind als Einkommen angerechnet, Unterhalt und andere Leistungen ebenfalls nach eigenen Regeln.

Schonvermögen: Wie viel Erspartes darf man behalten?

Mit der Reform entfällt die einjährige Karenzzeit, in der beim Bürgergeld bisher deutlich höhere Beträge unberücksichtigt blieben. Das Vermögen wird jetzt von Anfang an geprüft, für jede Person der Bedarfsgemeinschaft gilt ein Freibetrag nach Lebensalter8:

Lebensalter

Freibetrag je Person

bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres

5.000 Euro

ab dem 31. Lebensjahr

10.000 Euro

ab dem 41. Lebensjahr

12.500 Euro

ab dem 51. Lebensjahr

20.000 Euro

Nicht ausgeschöpfte Freibeträge eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft können auf ein anderes übertragen werden. Geschützt bleiben außerdem angemessener Hausrat, ein angemessenes Auto je erwerbsfähiger Person (die Angemessenheit wird vermutet, wenn du sie im Antrag erklärst), bestimmte Altersvorsorge sowie eine selbst genutzte Immobilie bis 140 Quadratmeter Wohnfläche beim Haus oder 130 Quadratmeter bei der Eigentumswohnung, mit Zuschlägen ab dem fünften Bewohner. Maßgeblich ist der Verkehrswert zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Miete und Heizung: Was das Jobcenter übernimmt

Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Kosten anerkannt, soweit sie angemessen sind10. Im ersten Jahr des Leistungsbezugs gilt für die Miete weiterhin eine Karenzzeit, in der auch höhere Kosten übernommen werden. Neu ist der Deckel: Liegen die tatsächlichen Kosten über dem Anderthalbfachen der örtlichen Angemessenheitsgrenze, werden sie auch in der Karenzzeit nicht mehr voll anerkannt. Unangemessen sind Kosten außerdem, wenn die Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt.

Nach der Karenzzeit fordert das Jobcenter dich bei zu hohen Kosten zur Senkung auf, etwa durch Umzug oder Untervermietung, in der Regel innerhalb von sechs Monaten. Vor einem Umzug solltest du die schriftliche Zusicherung des Jobcenters einholen; ohne sie werden höhere Kosten danach nicht übernommen. Eine Mietkaution kann nach vorheriger Zusicherung übernommen werden, in der Regel als Darlehen.

Bürgergeld beantragen: Schritt für Schritt

  1. Jobcenter finden: Zuständig ist das Jobcenter an deinem Wohnort. Der Antrag ist an keine Form gebunden; online über das Konto der Bundesagentur für Arbeit geht es am schnellsten14.

  2. Antrag sofort stellen: Der Antrag wirkt auf den Ersten des Antragsmonats zurück6. Stelle ihn also noch im selben Monat, auch wenn Unterlagen fehlen; Nachweise kannst du nachreichen.

  3. Unterlagen zusammenstellen: Ausweis oder Aufenthaltstitel, Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung, Lohnabrechnungen, Bescheide über andere Leistungen, Kontoauszüge der letzten drei Monate und Nachweise über Vermögen. Reiche Kopien ein, keine Originale.

  4. Alle Personen angeben: Partner, Kinder und deren Einkommen gehören in den Antrag, ebenso Kindergeld und Unterhalt.

  5. Beratungsgespräch wahrnehmen: Das Jobcenter lädt in der Regel zu einem Gespräch über deine berufliche Situation ein; vorher füllst du online dein Arbeitsmarktprofil aus.

  6. Bescheid prüfen: Stimmen Zeitraum, Personen, Regelbedarfe, Miete und angerechnetes Einkommen? Gegen Fehler kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Auszahlung, Bewilligungszeitraum und Weiterbewilligung

Leistungen sollen monatlich im Voraus gezahlt werden13. In der Praxis ist das Geld laut Bundesagentur für Arbeit in der Regel einen Kalendertag vor dem Monat verfügbar, für den es gezahlt wird, also am letzten Tag des Vormonats15. Auf Antrag ist eine vorzeitige Zahlung von höchstens 100 Euro möglich, die mit der nächsten Zahlung verrechnet wird.

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate. Bei vorläufiger Entscheidung, etwa wegen schwankenden Einkommens oder Selbständigkeit, oder bei unangemessenen Unterkunftskosten soll er auf sechs Monate verkürzt werden12. Vor Ablauf musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen; das geht online oder mit dem Vordruck WBA. Reiche ihn etwa einen Monat vorher ein, damit keine Zahlungslücke entsteht.

Mitwirkungspflichten und Sanktionen (Leistungsminderung)

Wer Grundsicherungsgeld bezieht, muss Änderungen bei Einkommen, Haushalt oder Wohnung sofort melden, Termine wahrnehmen und die im Kooperationsplan vereinbarten Schritte erfüllen. Hält man Vereinbarungen nicht ein, kann das Jobcenter die Pflichten per Verwaltungsakt mit Rechtsfolgenbelehrung verbindlich festlegen1.

Pflichtverletzung

Folge nach neuem Recht

Erster versäumter Meldetermin ohne wichtigen Grund

keine Minderung

Ab dem zweiten versäumten Termin

30 Prozent des Regelbedarfs für einen Monat

Dreimal in Folge nicht erschienen

gestuftes Verfahren bis zum vollständigen Wegfall, auch der Unterkunftskosten

Abbruch einer Maßnahme, fehlende Bewerbungen

30 Prozent des Regelbedarfs, laut Bundesregierung jeweils für drei Monate

Weigerung, eine konkret verfügbare zumutbare Arbeit aufzunehmen

Regelbedarf entfällt, mindestens einen und insgesamt höchstens zwei Monate

Minderungen wegen Pflichtverletzungen dürfen die Zahlungen für Miete und Heizung grundsätzlich nicht kürzen; fällt der Regelbedarf ganz weg, wird die Miete direkt an den Vermieter gezahlt11. Bei außergewöhnlicher Härte entfällt die Minderung. Sind dem Jobcenter psychische Erkrankungen bekannt, soll vor einer Minderung eine persönliche Anhörung stattfinden. Melde dich bei Krankheit deshalb immer mit Attest ab und reagiere schriftlich auf Anhörungen.

Häufige Fehler beim Bürgergeld-Antrag

  • Antrag erst im Folgemonat stellen: Der laufende Monat ist dann verloren. Ein formloser Antrag sichert den Monatsersten.

  • Mietvertrag ohne Zusicherung unterschreiben: Zu hohe Kosten bleiben dann an dir hängen.

  • Vermögen der alten Karenzregel zugrunde legen: Seit Juli 2026 zählt das Vermögen ab dem ersten Monat.

  • Weiterbewilligung verpassen: Ohne Folgeantrag endet die Zahlung mit dem Bewilligungszeitraum.

  • Nebenjob oder Steuererstattung nicht melden: Das führt zu Rückforderungen und kann weitere rechtliche Folgen haben.

  • Bescheid ungeprüft lassen: Widerspruch ist nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe möglich.

Ob neben Bürgergeld andere Leistungen für dich in Frage kommen, prüft der Leistungs-Finder.

Stand: 6. November 2026.