Die vier Fälligkeitstermine

Nach1 wird die Grundsteuer zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags fällig. Die Termine stehen auch auf deinem Grundsteuerbescheid, der in vielen Gemeinden als Bescheid über Grundbesitzabgaben zusammen mit anderen Gebühren verschickt wird.

Variante

Termin

Voraussetzung

Vierteljährlich

15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

Regelfall

Halbjährlich

15.2. und 15.8.

Jahresbetrag bis 30 Euro, wenn die Gemeinde das bestimmt

Einmal jährlich

15.8.

Jahresbetrag bis 15 Euro, wenn die Gemeinde das bestimmt

Jahreszahlung

1.7.

Antrag bis 30.9. des Vorjahres

Für Hamburg gelten nach dem Hamburgischen Grundsteuergesetz eigene Regeln; prüfe dort die Angaben im Bescheid.

Jahreszahlung beantragen

Wer lieber einmal im Jahr zahlt, kann nach1 die Jahreszahlung am 1. Juli beantragen. Der Antrag muss spätestens am 30. September des vorangehenden Kalenderjahres bei der Gemeinde eingegangen sein. Für eine Umstellung ab 2027 ist also der 30. September 2026 maßgeblich, diese Frist ist bereits verstrichen.

Die gewählte Zahlungsweise bleibt bestehen, bis du eine Änderung beantragst. Auch der Wechsel zurück zu vierteljährlichen Raten muss bis 30. September des Vorjahres beantragt werden.

Lastschrift und Kontowechsel

Am einfachsten ist ein SEPA-Lastschriftmandat bei der Steuerkasse der Gemeinde. Dann musst du dir die Termine nicht merken. Bei einem Kontowechsel erteilst du rechtzeitig ein neues Mandat. Ohne Mandat überweist du selbst und gibst dabei das Kassenzeichen aus dem Bescheid an.

Ein neuer Bescheid, etwa nach einer Hebesatzänderung, ändert die Höhe der Raten, nicht aber die Termine. Ab dem neuen Bescheid gelten die dort genannten Beträge.

Wundere dich nicht, wenn nicht jedes Jahr ein neuer Bescheid kommt. Nach2 kann die Gemeinde die Grundsteuer für mehrere Jahre in einer Festsetzung erfassen, solange der Hebesatz gilt. Bleibt die Steuer gegenüber dem Vorjahr gleich, darf sie auch durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Dann zahlst du die bisherigen Raten einfach weiter. Erhältst du nach einem Kauf noch gar keinen Bescheid, lies den Beitrag zum Eigentümerwechsel.

Zahlung vergessen

Wenn du eine Rate nicht pünktlich zahlst, fallen nach3 Säumniszuschläge an: 1 Prozent des auf 50 Euro abgerundeten rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat. Bei Überweisungen gibt es eine Schonfrist von drei Tagen. Zahle den Rückstand sofort und sprich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit der Steuerkasse über eine Stundung oder Ratenzahlung.

Wann muss man keine Grundsteuer zahlen?

Bestimmter Grundbesitz ist steuerbefreit, etwa für öffentliche oder gemeinnützige Zwecke. Für private Eigentümer kommt vor allem der Erlass in Betracht: Ist der normale Rohertrag eines bebauten Grundstücks ohne dein Verschulden um mehr als 50 Prozent gemindert, kann nach4 ein Teil erlassen werden. Den Antrag musst du nach5 bis zum 31. März des Folgejahres stellen. Wie viel du überhaupt zahlst, schätzt du mit dem Grundsteuer-Rechner.

Stand: 6. November 2026.